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26. Ministerratssitzung am Mittwoch, den 30.4.19471

Anwesend:
  • Minister Dr. Boden, Feller
  • Minister Dr. Haberer
  • Minister Junglas
  • Minister Dr. Lotz
  • Minister Röhle
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger

Dr. Süsterhenn erschien erst zum Abschluß der Sitzung.

Tagesordnung
  • 1. Bautätigkeit an den staatlichen Gebäuden
  • 2. Behördenorganisation (Landesarbeitsämter; Landeswirtschaftsamt; Kreisernährungsämter; Landwirtschaftsschulen)
  • 3. Ministerialzulage
  • 4. Bereinigungswesen
  • 5. Regierungsarbeit und Wahlkampf

1Durchschlag (maschinenschr. „gez. Dr. Boden“) in Best. 860 Nr. 9601, Nr. 8186, Nr. 4535, S. 177-183 und in Best. 700,155 Nr. 62, S. 263-269. Anlagen: 1. Auszug aus dem Protokoll der Landrätekonferenz vom 27.11.1945; 2. Resolution der unter Vorsitz von RPräs Boden zusammengetroffenen Landrätekonferenz vom 27.11.1945 zum Flüchtlingsaufnahme-Beschluss der Potsdamer Konferenz (Best. 860, Nr. 9601; Nr. 8186; Nr. 4535, S. 185-187 und 189-192).

1. Bautätigkeit an den staatlichen Gebäuden 2

Minister Feller griff auf die Vorgänge in der letzten Kabinettssitzung zurück, in der er gebeten wurde, eine Übersicht über die Bautätigkeit für die fiskalischen Bauten zu geben. Im einzelnen nahm Ministerialrat Gräfe zu den vorliegenden Beschwerden wie folgt Stellung:

Wenn im vorigen Jahre die Arbeit besser vonstatten ging, so lag dies insbesondere daran, daß lediglich ein einheitliches Bauprogramm für ganz Koblenz vorlag, und zwar unter deutscher Leitung. Die Schwierigkeiten heute bestehen in der Zweiteilung des Programms, also einem Programm für den französischen und den deutschen Sektor. Seinerzeit stand die gesamte Bauleitung unter deutschem Einfluß, während heute für das französische Bauprogramm eine eigene Bauleitung eingesetzt ist. Hinzu kommt, daß auf Grund einer Verfügung des Gouverneurs vom 14.2.47 die französischen Bauten die Priorität haben 3. Ministerialrat Gräfe führt weiter aus, daß die Durchführung des deutschen Bauvorhabens nur unter ungeheuren Schwierigkeiten durchgeführt werden könne und insbesondere starke Hemmungen dadurch einträten, daß seitens der Militärregierung alles vorhandene Material und auch das neu hinzukommende restlos beschlagnahmt würde. Auch die Arbeiter würden ihnen entzogen und für das französische Programm eingesetzt. Aus diesem Grunde sah sich die deutsche Bauleitung gezwungen, die verbleibenden Arbeiter auf zwei Bauten zu konzentrieren, und zwar auf das Hochhaus und das alte Oberpräsidium. Im Hochhaus können in 14 Tagen 19 Räume bezogen werden, im alten Oberpräsidium ebenfalls in 14 Tagen 20 Räume. Es muß aber unbedingt erreicht werden, daß die Arbeiter neu verpflichtet werden, da nach der Frostperiode 800 Arbeiter nicht zurückgekommen sind. An sich sind wir ebenso wie das Arbeitsministerium gegen eine Verpflichtung. Wir kommen aber in diesem Falle nicht daran vorbei 4. Sehr wesentlich ist auch das Transportproblem. Wir müssen erreichen, daß die Arbeiter mindestens zum Wochenende zu ihren Familien gebracht werden können, sonst sinkt die Arbeitsleistung stark ab. Von den zur Verfügung stehenden Lastwagen werden 18 für das französische Programm benötigt, die restlichen 15 sind uns zugeteilt worden. Ministerialrat Gräfe bittet, dahin zu wirken, daß das französische Bauprogramm ebenfalls unter deutsche Leitung kommt. Nur so könne man eine Kontrolle über die eingesetzten Arbeitskräfte ausüben, die bei der heutigen Methode in keiner Weise gewährleistet ist. Ministerialrat Gräfe wird Herrn Minister Dr. Haberer eine kurze Denkschrift über die obigen Mißstände ausarbeiten, die dieser dann mit dem zuständigen französischen Wirtschaftsoffizier besprechen wird 5.

2Zuletzt 24. MRS am 18.4.1947, TOP 4. Vgl. Brommer, Landesregierung, S. 504.
3Die Verfügung konnte nicht nachgewiesen werden.
4Dies sollte sich auch in den nächsten Monaten nicht ändern. Vgl. Schreiben des Präsidenten des Landesarbeitsamtes Rheinland-Hessen-Nassau vom 4.9.1947 an die Vorsitzenden der Arbeitsämter (Best. 920 Nr. 513).
5Eine entsprechende Denkschrift konnte nicht nachgewiesen werden. Am 29.4.1947 erörterten die Minister für Wiederaufbau und für Arbeit die Problematik (Aktennotiz in Best. 930 Nr. 5769). – Zur gesetzlichen Regelung des Wiederaufbaus vgl. 49. MRS am 24.10.1947, TOP 6. Fortgang 32. MRS am 15.7.1947, TOP N.

2. Behördenorganisation (Landesarbeitsämter; Landeswirtschaftsamt; Kreisernährungsämter; Landwirtschaftsschulen)

Minister Röhle berichtet über die Zusammenlegung der beiden Landesarbeitsämter, die aus finanziellen Gründen erforderlich sei 6. Eine Zweigstelle, wie sie in Trier besteht, soll auch in der Pfalz 7 errichtet werden. Unter keinen Umständen solle dadurch eine Stockung in der Arbeit, sondern lediglich eine Konzentrierung erfolgen. Der Ministerrat erklärte sich hiermit einverstanden. In diesem Zusammenhang bringt Minister Dr. Haberer seinen Plan zur Umwandlung des Landeswirtschaftsamtes in eine Abteilung seines Ministeriums zur Kenntnis. Es sei ferner beabsichtigt, bei den Regierungspräsidenten Bezirkswirtschaftsämter einzurichten, die direkt den Regierungspräsidenten unterstellt würden 8. Das in der Pfalz zu errichtende Provinzialwirtschaftsamt soll dem Ministerium direkt und nicht dem Oberregierungspräsidenten unterstellt werden 9. In gleicher Weise berichtet Minister Stübinger über Umorganisationen hinsichtlich der Kreisernährungsämter 10 und Landwirtschaftsschulen 11. Ein endgültiger Beschluß wurde noch nicht gefaßt. Der Ministerpräsident betont aber, daß beim Aufbau der Organisationen unbedingt eine einheitliche Linie verfolgt werden müsse.

6Vgl. 22. MRS am 3.4.1947, TOP 1, sowie Best. 930 Nr. 4901 und Nr. 4903. Hintergrund der Maßnahme war das Drängen der Militärregierung auf Kosteneinsparungen (vgl. in Best. 930 Nr. 4901 die Mitteilung des Finanzministers vom 1.9.1947 an den Arbeitsminister). Gegen die Zusammenlegung erhob die Vereinigung der pfälzischen Industrieverbände „schärfsten Einspruch“, ebenso die Industrie- und Handelskammer für die Pfalz (Best. 930 Nr. 2826 und Best. 950 Nr. 15139). Am 3.6.1947 erging an die Arbeitsämter die Mitteilung, dass die Vereinigung der Landesarbeitsämter „bis auf weiteres“ unterbliebe (Best. 930 Nr. 4903). Mit Schreiben vom 9.9.1947 an den Finanzminister begründete der Arbeitsminister die Aussetzung des Beschlusses damit, dass „das Landesarbeitsamt Pfalz in vielen Beziehungen dem in Koblenz voraus“ sei. Hier müsse erst die notwendige Übereinstimmung in den Methoden erreicht werden. Falls von der Militärregierung eine sofortige Vereinigung verlangt werde, müsse „unter allen Umständen auf Verlegung des Landesarbeitsamtes nach Mainz bestanden werden“, weil der Schwerpunkt der Industrie im Land nach dem südlichen Teile tendiere (Best. 930 Nr. 4901). Die Landesarbeitsämter Pfalz (Neustadt) und Rheinland-Hessen-Nassau (Koblenz) bestanden bis zur Einrichtung eines Landesarbeitsamtes Rheinland-Pfalz-Saarland (Saarbrücken) durch die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung im Jahre 1962 fort (vgl. Best. 860 Nr. 6049).
7Zuletzt 22. MRS am 3.4.1947, TOP 1.b).
8Vgl. Best. 860 Nr. 3765, Nr. 7675 und Nr. 1283 sowie Best. 950 Nr. 15159. Die Einrichtung von Bezirkswirtschaftsämtern wurde von den Bezirksregierungen unterstützt, die sich durch den direkten Verkehr des Wirtschaftsministeriums mit den Kreisämtern für Wirtschaft übergangen fühlten. Vgl. die Denkschriften und Vorschläge des Trierer RPräs Steinlein vom 2.6.1947 und des Koblenzer RVPräs Kremmler vom 22.7.1947 (Best. 860 Nr. 7675) sowie Brommer, Allparteienregierung, S. 166. – Fortgang 35. MRS am 1.8.1947, TOP L.
9Vgl. 22. MRS am 3.4.1947, TOP 1, und Brommer, Landesregierung, S. 499 f. – Fortgang 32. MRS am15.7.1947, TOP O.
10Vgl. Best. 940 Nr. 63, Nr. 92 und Nr. 47. Zum 1.10.1947 wurden Bezirksernährungs-ämter gegründet, mit der Folge, dass das Landesernährungsamt reduziert (Wegfall der Landesernährungsämter Trier und Neustadt) und zu einer Abteilung im Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung umgewandelt werden sollte. Der MinPräs verwies dazu in einem Schreiben vom 8.10.1947 an den Minister für Ernährung und Landwirtschaft auch auf die Erwartung der Öffentlichkeit, dass der Verwaltungsapparat nicht unnötig aufgebläht würde (Best. 860 Nr. 1102, S. 323 f. und S. 325).
11Zu den einzelnen Landwirtschaftsschulen sind zahlreiche Akten überliefert (Best. 940; vgl. darin allgemein Nr. 2313, Nr. 2438 und Nr. 2195). Vgl. Brommer, Landesregierung, S. 500.

3. Ministerialzulage

Auf Anfrage des Ministers Dr. Haberer stellt der Ministerrat fest, daß bei seinem Beschluß vom 3.4.47 über die Ministerialzulage 12 selbstverständlich auch die in der Zentralstelle beschäftigten Arbeiter mit zu verstehen sind 13.

12Zuletzt 22. MRS am 3.4.1947, TOP 3/1.
13Fortgang 71. MRS am 29.4.1948, TOP 4.

4. Bereinigungswesen 14

Der Ministerpräsident gibt bekannt, daß die Landesverordnung zur politischen Säuberung am 21.4.47 veröffentlicht wurde, demnach am 21.5.47 in Kraft tritt 15. Dem Wunsche des Herrn Gouverneur entsprechend, eine Persönlichkeit namhaft zu machen, die als Staatskommissar das gesamte Bereinigungswesen übernehmen soll 16, schlägt der Ministerpräsident Herrn Minister Junglas vor, der einerseits auf diesem Gebiete die erforderlichen Kenntnisse besitzt, andererseits auch in seiner Tätigkeit das Vertrauen sämtlicher Parteien erworben hat 17. Nicht zuletzt würde der Bitte der Plenarversammlung Rechnung getragen werden, die diese Stellung einem Ministerposten gleichsetzen will. Mit Ausnahme von Minister Dr. Haberer, der mit diesem Vorschlag lediglich als Zwischenlösung einverstanden ist, waren sämtliche Minister einverstanden, da auch in der Bevölkerung der Wunsch besteht, daß nach den Kämpfen um das Entnazifizierungsgesetz ein mit der Sache Vertrauter die Leitung übernimmt und nicht ein reiner Formaljurist 18.

Minister Steffan bittet um Überweisung der rheinhessischen Fälle, die nicht mehr länger lagern können, an den Dreierausschuß Koblenz 19.

Ministerialdirektor Dr. Rick wird aufgefordert, sich bei Oberregierungspräsident Dr. Eichenlaub über die Tätigkeit des Politischen Säuberungsrats zu erkundigen 20.

14Zuletzt 23. MRS am 15.4.1947, TOP 2.
15Vgl. 15. MRS am 12.2.1947, TOP 3.
16Vgl. das Schreiben des GenGouv an MinPräs Boden vom 17.4.1947 (Best. 860 Nr. 1085, S. 35).
17Vgl. Möhler, Entnazifizierung, S. 329.
18Zur Einverständniserklärung der Militärregierung zur Ernennung von Minister Junglas zum Landeskommissar für das Bereinigungswesen vgl. Best. 860 Nr. 1150, S. 185.
19Der Dreierausschuss leitete seit Februar 1946 im Bereich des Oberpräsidiums Rheinland-Hessen-Nassau die Entnazifizierung (vgl. Möhler, S. 187 und S. 329; Brommer, Quellen, S. 405, Anm. 1).
20Vgl. Möhler, Entnazifizierung, S. 156-164, sowie Brommer, Landesregierung, S. 522. – Fortgang 37. MRS am 12.8.1947, TOP N

5. Regierungsarbeit und Wahlkampf

Der Ministerpräsident rekapituliert die Vorgänge des 25.4.47 21. Er spricht sein Bedauern darüber aus, daß die SPD nicht für die Verfassung gestimmt hat 22. In seinen weiteren Ausführungen bittet der Ministerpräsident, in der bisherigen Weise weiterzuarbeiten. Zwar bilde die vorläufige Landesregierung infolge des Auseinanderfallens der Koalitionsparteien bei der Abstimmung über die Verfassung in der Beratenden Landesversammlung [nur] mehr eine geschäftsführende Regierung. Es sollten aber keine Änderungen mehr vorgenommen werden, um nicht in der Bevölkerung eine noch größere Beunruhigung hervorzurufen. Aus diesem Grunde sollen auch Vorlagen, die nicht besonders dringend sind, zurückgestellt werden. Ähnlich soll die Besetzung der politischen Ämter bis hinab zu den Amtsbürgermeistern nur kommissarisch erfolgen, da vermieden werden soll, während dieser Zeit Ernennungen vorzunehmen, die den Staat belasten.

Der Ministerrat ist entschlossen, die bisherige ehrliche Zusammenarbeit auch weiter fortzuführen. Dringende Vorlagen, die nach Ansicht des Ministerrats noch einer sofortigen Entscheidung bedürfen, sollen dem Ministerpräsidenten sofort vorgelegt und in der nächsten Kabinettssitzung beraten werden.

Zur Frage des Wahlkampfes erklärten sämtliche Minister sich damit einverstanden, den Kampf mit Maß und Ziel und in Ehren zu führen.

Der Ministerpräsident brachte bei dieser Gelegenheit einen angeblich von ihm an Oberst Balade 23 am 3.12.45 gerichteten Brief zur Sprache, der in einer CDU-Wahlversammlung in Wissen von dem kommunistischen Landtagsabgeordneten Buschmann 24 und in einer sozialdemokratischen Versammlung in Worms von einem Redner der SPD verlesen worden sei. Nach seinen Feststellungen sei er aber in unzähligen Exemplaren über das ganze Land in Maschinenschrift verbreitet worden. In diesem Briefe werde ihm der Vorwurf gemacht 25, daß er im Hinblick auf die durch die Aufnahme der ostdeutschen Flüchtlinge eingetretenen Verschiebung des konfessionellen Verhältnisses zu Ungunsten der Katholiken und die politische Durchsetzung mit wesentlich stärkeren militaristischen und nationalsozialistischen Elementen gebeten habe, an maßgebender Stelle der französischen Militärregierung sich gegen die Aufnahme der Ostflüchtlinge auszusprechen. Der Ministerpräsident betont, daß er einen solchen Brief niemals geschrieben habe und daß er sich auch trotz der von dem Herrn Wohlfahrtsminister Junglas in der zu seinem Ministerium gehörenden Abteilung Flüchtlingswesen vorgenommenen Durchsuchung aller einschlägigen Akten nicht vorgefunden habe 26. Tatsächlich sei damals im Hinblick auf die drohende Bevölkerungsverschiebung zu Wintersanfang 1945 aufgrund eines Potsdamer Beschlusses des Kontrollrats befürchtet worden, daß 150.000 Ostflüchtlinge in den Regierungsbezirk Koblenz überführt, 65.000 Einwohner der britischen und amerikanischen Zone von Koblenz in diese zurückgeführt und ca. 45.000 Koblenzer in ihre alten Wohnsitze zurückgebracht werden sollten. Aufgrund dessen habe sich eine Landrätekonferenz vom 27.11.45 mit der Angelegenheit befaßt und eine Resolution beschlossen, deren Wortlaut in der Anlage ebenso wie der Auszug aus dem Protokoll der Landrätekonferenz beigefügt ist 27.

Minister Röhle erklärte hierzu, daß, wenn ein solches Schreiben von dem Regierungsrat Schmitz 28, wie in den Flugblättern angegeben, verfaßt worden wäre, dieses nur über ihn nach der damaligen Geschäftsordnung dem Regierungspräsidenten hätte vorgelegt werden können, daß er sich aber mit Bestimmtheit erinnere, ihm ein solches Schreiben niemals zugeleitet zu haben 29.

21Bezug: Aussprache und Abstimmung der BLV in ihrer 8. Sitzung vom 23.-25.4.1947 über die LV (vgl. die Einleitung, S. #).
22Vgl. 23. MRS am 15.4.1947, TOP 1.
23Balade: Oberstleutnant/Kommandant der französischen Militärregierung für den Regierungsbezirk Koblenz in Vallendar (Brommer, Quellen, S. 132 und S. 133, Anm. 1, sowie S. 168).
24Ernst Buschmann (1914-1996), 1929 Elektrikerlehre und Beitritt zum Kommunistischen Jugendverband Deutschlands (KJVD), 1935 Flucht vor der Gestapo, bis 1945 in der Emigration, 1935 in Holland und Moskau, 1937-1939 Angehöriger der Internationalen Brigaden in Spanien, 1939-1943 in verschiedenen französischen Internierungslageren und einem französischen Sondergefängnis, 1943 Flucht und bis 1944 illegale Tätigkeit in Frankreich, nach 1945 KPD-Mitglied im Bürgerausschuss Koblenz, bis Dezember 1945 persönlicher Sekretär des Koblenzer Bgm, Mitbegründer der Koblenzer Bezirksgewerkschaft, 1945 Mitglied im Untersuchungsausschuss zur politischen Bereinigung Koblenz, 1946 Mitglied des Dreierausschusses für die politische Bereinigung im Bezirk Rheinland-Hessen-Nassau und Sekretär der KPD Rheinland-Hessen-Nassau, Mitglied der BLV 1946-1947, 1947 MdL, 1949-1951 Fraktionsvorsitzender, seit 1951 Landesvorsitzender der KPD, Präsidiumsmitglied der VVN (Mehl-Lippert/Peckhaus, Abgeordnete, S. 165; Becker, KPD, S. 424 f.; Möhler, Entnazifizierung, S. 440). Vgl. NL Buschmann (Best. 700,287) sowie NL Morweiser (ebd. Best. 700,292 Nr. 5).
25Gemeint ist: ‚Aufgrund dieses Briefes werde ihm der Vorwurf gemacht…‘.
26Eine von Boden paraphierte Fassung ist in den Unterlagen des damaligen Wohlfahrtsministeriums überliefert (Brommer, Quellen, S. 132-135). Die relevante Passage lautet: „Aus den abgetrennten Ostgebieten sind inzwischen Flüchtlinge in begrenzter Zahl hier eingetroffen, und zwar solche, die hier Verwandte wohnen haben. Da mit einem größeren und ungeregelten Andrang solcher Flüchtlinge zu rechnen ist, möchte ich nicht verhehlen, auf die ernsten Gefahren hinzuweisen, die die Durchsetzung der rheinischen Bevölkerung mit Bevölkerungsmassen aus dem Osten mit sich bringt. Abgesehen von den wirtschaftlichen und ernährungspolitischen Schwierigkeiten (Arbeitslosigkeit und Lebensmittelmangel) sind es das konfessionelle und das politische Moment, die zur Sorge Anlaß geben. – In konfessioneller Beziehung würde der katholische Charakter des Rheinlandes durch den Zuzug der meist protestantischen Ostdeutschen stark verwässert werden, was angesichts unseres Verhältnisses zu dem überwiegend katholischen Frankreich höchst unerwünscht wäre, weil die Übereinstimmung beider Teile in der Konfession für die Zusammenarbeit in kultureller Beziehung ungemein wichtig ist. – Die politischen Gefahren einer derartigen Durchsetzung liegen in der andersgearteten Mentalität der Ostbevölkerung begründet. Diese war von jeher militaristisch und nationalistisch und später nationalsozialistischer eingestellt als die Westbevölkerung. Mit dem Flüchtlingsstrom würden zugleich unzählige Nationalsozialisten aller Schattierungen hier angesiedelt werden und unerkannt als Ideenträger Hitlers weiter wirken, weil alle Unterlagen für die politische Beurteilung fehlen und nicht zu beschaffen sind. – Ich wäre Ihnen, Herr Oberst, sehr zu Dank verpflichtet, wenn Sie diese doch gewiß nicht zu unwichtigen konfessionellen und politischen Momente an den maßgebenden Stellen der französischen Militärregierung zum Vortrag bringen wollten.” Brommer (ebd.) hat zwei maschinenschriftliche Abschriften nachgewiesen (Best. 860 Nr. 92 und Nr. 93), in denen jedoch die in diesem Zusammenhang relevanten Passagen fehlen. Zum „Boden-Brief“ vgl. Heyen, Wilhelm Boden, S. 192 f.; Martin, Dr. Wilhelm Boden, S. 32 f.; Brommer, Landesregierung, S. 550 f.
27Siehe oben Anm. 1 (Anlage Nr. 2). Gedruckt bei Brommer, Quellen, S. 126 und S. 128 f. Brommer weist darauf hin, dass die Formulierungen im Briefe Bodens vom 3.12.1945 eine Verschärfung der Resolution der Landräte vom 27.11.1945 darstellen. Vgl. Stein, Vertriebene, S. 251.
28Bezug vermutlich: Johannes Schmitz (1888-1955), 1909 Eintritt in den öffentlichen Dienst, 1933-1945 Amtmann der Stadt Koblenz, Juni 1945 Dezernent der Abteilung Arbeit und Wohlfahrt beim Regierungspräsidium Koblenz, 1947 Leiter der Abteilung Allgemeine Verwaltung im Ministerium für Gesundheit und Wohlfahrt, zuletzt Landeswohlfahrts- und -jugendamt Koblenz (Best. 860P Nr. 3136).
29Fortgang 27. MRS am 13.5.1947, TOP A