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2. Ministerratssitzung am Donnerstag, den 5.12.19461

Anwesend:
  • Ministerpräsident Dr. Boden
  • Minister Feller
  • Minister Dr. Haberer
  • Minister Junglas
  • Minister Dr. Lotz
  • Minister Röhle
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Präsidialdirektor Dr. Rick
Tagesordnung:
  • A. Besprechnung mit der Militärregierung; Stellung von Rheinland-Pfalz bzw. der Pfalz
  • B. Geschäftsordnung für die vorläufige Landesregierung
  • C. Vereidigung der Kabinettsmitglieder
  • D. Empfang der Kabinettsmitglieder durch den Gouverneur

A. Besprechnung mit der Militärregierung; Stellung von Rheinland-Pfalz bzw. der Pfalz

Der Herr Ministerpräsident unterrichtete zunächst die Herren Minister über seine letzten Besprechungen mit der Militärregierung3 und es fand eine längere Aussprache über aktuelle politische Fragen statt, insbesondere über die Stellung des Landes Rheinland-Pfalz im Rahmen des Gesamtreiches und über die Stellung der Pfalz im Rahmen des neuen Landes.4 Meinungsverschiedenheiten traten nicht zu Tage.5

B. Geschäftsordnung für die vorläufige Landesregierung

Es wurde sodann die auf Veranlassung der Militärregierung entworfene und von dem Herrn Gouverneur6 genehmigte Geschäftsordnung für die vorläufige Landesregierung durchgesprochen.7 In § 6 wurde eine kleine redaktionelle Änderung vorgenommen. Im übrigen war das Kabinett mit der Geschäftsordnung einverstanden. Allen Herren soll ein neugeschriebenes Exemplar der Geschäftsordnung zugestellt werden. Als ständiger Vertreter des Herrn Ministerpräsidenten wurde im Sinne des § 2 der Geschäftsordnung der Herr Innenminister Steffan bestellt.8

C. Vereidigung der Kabinettsmitglieder

Anschließend fand die Vereidigung der Kabinettsmitglieder durch den Herrn Ministerpräsidenten statt. Auch der Herr Ministerpräsident leistete den Eid. Hierüber wurden Einzelprotokolle ausgefertigt, die von dem Herrn Ministerpräsidenten beziehungsweise dem Herrn Innenminister unterschrieben wurden.9

D. Empfang der Kabinettsmitglieder durch den Gouverneur

Der Herr Ministerpräsident teilte mit, daß der Herr Gouverneur die Kabinettsmitglieder am Dienstag, den 10. Dezember 1946, um 11.00 Uhr zu empfangen wünsche. Es wurde beschlossen, bei dieser Gelegenheit noch einmal die Pfalzfrage zur Sprache zu bringen. Zur Vorbereitung dieses Empfangs soll an demselben Tage um 9.30 Uhr eine weitere Ministerratssitzung stattfinden.

1Ausfertigung in Best. 860, Nr. 9601 und in Nr. 8186; Durchschlag in Best. 700,155, Nr. 62, S. 3.
2Laut Protokoll war die Sitzung auf 15.00 Uhr angesetzt, musste aber wegen Beratung der Fraktionen auf 16.00 Uhr verlegt werden. Uhrzeitangabe über den Schluss der Sitzung ist nicht angegeben.
3Protokolle über die Besprechungen des MinPräs mit der Militärregierung sind erst ab 1947 überliefert (Best. 860, Nr. 9586-9588, Nr. 9678 und Nr. 1944; Fotokopien in ebd. Nr. 1946 und Nr. 2731). Einzelne Besprechungen von OPräs Boden mit Vertretern der französischen Militärregierung sind überliefert in Nr. 1005 sowie in Best. 700,155 Nr. 32 und Nr. 45.
4Vgl. die historische Einleitung zu diesem Jahrgang sowie insbes. die Stellungnahme des SPD-Bezirks Hessen-Pfalz zur Schaffung des Landes Rheinland-Pfalz vom 5.9.1946 und die Niederschrift über eine Zusammenkunft der pfälzischen Parteivertreter mit der Militärregierung in Neustadt am 7.9.1946 (Brommer, Quellen, S. 200-203).
5Fortgang 3. MRS am 10.12.1946, TOP B.
6Zur Person vgl. die historische Einleitung zu diesem Jahrgang.
7„Geschäftsordnung für die vorläufige Landesregierung von Rheinland-Pfalz“. Vgl. die undatierten Versionen in Best. 860 Nr. 6959 sowie Best. 700,155 Nr. 12, S. 1-3. Die Geschäftsordnung war bereits auf einer Sitzung der Gemischten Kommission in Koblenz am 28.11.1946 beschlossen worden (Brommer, Quellen, S. 290-295, hier: S. 294 f.). Im Februar 1947 übersandte das Staatsministerium den Ministern einen neuen Entwurf, der nach weiteren Beratungen und Änderungen in der 77. MRS am 11.6.1948, TOP 1, angenommen wurde (vgl. Best. 860 Nr. 6959-6960 und Best. 700,155 Nr. 12; Brommer, Allparteienregierung, S. 142 f.; ders., Landesregierung S. 495 f.).
8§ 2: „Der Ministerpräsident führt im Ministerrat (Kabinett) den Vorsitz. Im Verhinderungsfall wird er durch den als solchen bestellten ständigen Vertreter vertreten. […].” (Brommer, Quellen, S. 294). Eine entsprechende Bestallungsurkunde konnte in der Personalakte von Steffan nicht nachgewiesen werden (Best. 860P Nr. 10767). – Fortgang 20. MRS am 18.3.1947, TOP 3.
9Die Protokolle konnten nicht nachgewiesen werden.