© LAV109. Ministerratssitzung am Mittwoch, den 29.12.19481
- Ministerpräsident Altmeier
- Minister Bökenkrüger, (erschien gegen 12.00 Uhr)
- Minister Dr. Hoffmann
- Minister Junglas
- Minister Steffan
- Minister Stübinger
- Minister Dr. Süsterhenn
- Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
- Staatssekretär Schmidt
- Staatssekretär Dr. Steinlein
- Staatssekretär Frau Dr. Gantenberg
- 1. Schiffahrtsamt „Mittelrhein“
- 2.a) Landesverordnung Erste Übertragungsverordnung auf den Minister des Innern
- 2.b) Landesverordnung Erste Übertragungsverordnung auf den Minister für Gesundheit und Wohlfahrt
- 3. Landesverordnung zur Änderung des Erbschaftssteuergesetzes
- 4. Landesverordnung zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
- 5. Landesverordnung zur Änderung des Vermögenssteuergesetzes
- 6. Landesverordung zur Vereinfachung der Preisverwaltung
- A. Landesverordnung zur Änderung der Verfügung zum Schutze des Großhandels vom 29. Dezember 1948
- B. Landesverordnung zur Änderung der Landesverfügung zum Schutze des Handelsvertreter- und Handelsmaklergewerbes
- C. Anordnung des vereinfachten Enteignungsverfahrens zur Verbreiterung der Weidenstraße in Zeltingen-Rachtig
- D. Antrag auf Genehmigung einer Stiftung (Stiftung der Brüder Johann und Friedrich Schwarz)
- E. Rundfunkstatut
- F. Gästehaus der Landesregierung
- G. Weinabgabe
- H. Vizepräsident Kremmler
- I. Landesstock
- J. Benzin
- K. Arbeitsamtsdirektoren Thiery und Könlein
1. Schiffahrtsamt „Mittelrhein“3
Der vom Ministerpräsidenten vorgetragene Text eines Schreibens an die Militärregierung wurde mit einigen redaktionellen Änderungen einstimmig gebilligt. Das so beschlossene Schreiben an die Militärregierung ist beigefügt (Anlage 1).4
In gleicher Weise wurde die Landesverordnung über den Aufbau der Wasserstraßenverwaltung einstimmig wie folgt beschlossen: 5
„Landesverordnung über den Aufbau der Wasserstraßenverwaltung vom … 1948
Auf Grund des § 1 der Dritten Übertragungsverordnung-Wirtschaft, Verkehr; 3. ÜVO Vk vom 8. Oktober (GVBl. S. 370) wird im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem Minister der Finanzen verordnet:
§ 1 Wasserstraßendirektion
Die Wasserstraßendirektion Rheinland-Pfalz wird aufgelöst. Die bisher in Koblenz und Mainz bestehenden Wasserstraßendirektionen werden zusammengelegt mit dem Sitz in Koblenz. Die Wasserstra-ßendirektion ist Landesmittelbehörde und dem Minister für Wirtschaft und Verkehr unterstellt
§ 2 Wasserstraßenämter
Die Wasserstraßenämter Bingerbrück, Diez/Lahn, Koblenz I und Koblenz II, Speyer, Trier und Worms und das Hafenamt in Ludwigshafen werden der Wasserstraßendirektion unterstellt.
§ 3 Haushalt
Die Einnahmen und Ausgaben der Wasserstraßendirektion, der Wasserstraßenämter und des Hafenamtes bleiben wie bisher in den Landeshaushalt – Wasserstraßenverwaltung – eingestellt.
Koblenz, den … 1948.
Der Ministerpräsident“6
Als Sitz der neuen Wasserstraßendirektion wurde zunächst Koblenz bestimmt. Sollte aufgrund der späteren Verhandlungen die Verlegung der Landesregierung von Koblenz nach Mainz nicht erfolgen, so soll dann die Wasserstraßendirektion nach Mainz verlegt werden.7
2.a) Landesverordnung Erste Übertragungsverordnung auf den Minister des Innern 8
Der Vorlage des Innenministers vom 8.12.48 wurde mit den Änderungen des Justizministeriums laut Schreiben vom 17.12.48 zugestimmt. 9
2.b) Landesverordnung Erste Übertragungsverordnung auf den Minister für Gesundheit und Wohlfahrt 10
Dem vorliegenden Entwurf des Ministers für Gesundheit und Wohlfahrt vom 17.12.48 wurde einstimmig zugestimmt. 11
3. Landesverordnung zur Änderung des Erbschaftssteuergesetzes12
Der Vorlage des Finanzministers laut Schreiben vom 22.12.48 wurde einstimmig zugestimmt. 13
4. Landesverordnung zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes14
Dem mit Schreiben des Finanzministers vom 22.12.48 vorgelegten Entwurf wurde einstimmig zugestimmt. 15
5. Landesverordnung zur Änderung des Vermögenssteuergesetzes 16
Der mit Schreiben des Finanzministers vom 22.12.48 vorgelegte Entwurf wurde einstimmig beschlossen. 17
6. Landesverordung zur Vereinfachung der Preisverwaltung18
Auf Antrag des Staatssekretärs Dr. Steinlein wurde diese Vorlage zurückgezogen. Sie wird nach Abschluß der derzeitigen Verhandlungen mit den Wirtschaftsministern der Bizone zur gegebenen Zeit neu eingebracht. 19
A. Landesverordnung zur Änderung der Verfügung zum Schutze des Großhandels vom 29. Dezember 1948 20
Der von Staatssekretär Dr. Steinlein in der Sitzung eingebrachten Landesverordnung wurde in folgender Fassung zugestimmt: 21
„Landesverordnung zur Änderung der Verfügung zum Schutz des Großhandels vom 29. Dezember 1948 22
Auf Grund des § 5 des Gesetzes über die Errichtung von Zwangskartellen vom 15.7.33 (RGBl. I S. 488) verordnet die Landesregierung von Rheinland-Pfalz:
§ 1
Die Verfügung zum Schutze des Großhandels vom 19.12.47 (GVBl. 1948 S. 97) wird wie folgt geändert:
In § 1 tritt anstelle des 1. Januar 1949 der 31. Dezember 1949
Der § 2 erhält folgenden Zusatz: Eine Prüfung der volkswirtschaftlichen Bedürfnisse findet nicht statt.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 2. Januar 1949 in Kraft
Koblenz, den 29. Dezember 1948
Der Ministerpräsident.“
B. Landesverordnung zur Änderung der Landesverfügung zum Schutze des Handelsvertreter- und Handelsmaklergewerbes23
Der von Staatsekretär Dr. Steinlein in der Sitzung eingebrachten Landesverordnung wurde in folgender Fassung zugestimmt:
„Landesverordnung zur Änderung der Landesverfügung zum Schutze des Handelsvertreters- und Handelsmaklergewerbes vom 29. Dezember 1948
Auf Grund des § 5 des Gesetzes über die Errichtung von Zwangskartellen vom 15.7.1933 (RGBl. I S. 488) verordnet die Landesregierung von Rheinland-Pfalz:
§ 1
Die Landesverfügung zum Schutze des Handelsvertreters- und Handelsmaklergewerbes vom 19.12.47 (GVBl. 1948 S. 170) wird wie folgt geändert:
In § 1 tritt anstelle des 1. Januar 1949 der 31. Dezember 1949.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 2. Januar 1949 in Kraft.
Koblenz, den 29. Dezember 1948 24
Der Ministerpräsident.“
C. Anordnung des vereinfachten Enteignungsverfahrens zur Verbreiterung der Weidenstraße in Zeltingen-Rachtig 25
Der Vorlage des Innenministers vom 16.11.48 wurde zugestimmt.
D. Antrag auf Genehmigung einer Stiftung (Stiftung der Brüder Johann und Friedrich Schwarz)26
Im Grundsatz wurde der Annahme der Stiftung zugestimmt. Innenminister und Justizminister sollen im Sinne der schriftlichen Stellungnahme die Angelegenheit abschließend behandeln.
E. Rundfunkstatut27
Der Ministerpräsident verwies auf die Notwendigkeit, daß der ministerielle Unterausschuß seine Stellungnahme zum Rundfunkstatut bis zum 4.1.49 abschließt, damit die Stellungnahme des Ministerrats der Militärregierung rechtzeitig übermittelt werden kann.
Es steht fest, daß diese Frage abschließend auf der Konferenz der Ministerpräsidenten der französischen Zone mit General Koenig am 14.1.49 behandelt wird.28 Es wird für richtig gehalten, den Kulturausschuss des Landtags zu bitten, die Behandlung dieser Frage von der Tagesordnung der Sitzung vom 3.1.49 abzusetzen und die entsprechenden Beschlüsse der Landesregierung abzuwarten.29
F. Gästehaus der Landesregierung30
Der Ministerpräsident gab Kenntnis von der Klage des Treuhänders des Hausbesitzers Später
a) auf Räumung des Hauses,
b) auf Nachzahlung von ca. 8.000,– DM bei Festlegung einer Miete von monatlich 1.500,– DM, während das städtische Mietstreitamt eine Miete von monatlich 1.200,– DM abzüglich 100,– DM für durch Fliegerschäden ausgefallene Räume festgesetzt hat.
Nach eingehender Debatte, in welcher das Für und Wider des Gästehauses erörtert wurde, wurde beschlossen, von dem zuständigen Wohnungsamt der Stadt Koblenz eine Zuweisung des Hauses an die Landesregierung zu erbitten. Wenn feststeht, daß das Haus weiterhin der Landesregierung mietweise überlassen bleibt, soll das Innere des Hauses eine entsprechende Ausstattung erfahren. Es soll erwogen werden, ob man in einen Tausch eines staatlichen Objektes gegen das Anwesen des Herrn Später eintreten kann. Diesbezügliche Nachprü-fungen sollen durch das Finanzministerium erfolgen.
G. Weinabgabe31
Finanzminister Dr. Hoffmann erklärte auf Anfrage, daß in den Ausführungsbestimmungen entsprechende Anweisungen ergehen, laut welchen die nach der Bizone abwandernden Weine in die Weinabgabepflicht des Winzers einbezogen werden. 32
H. Vizepräsident Kremmler 33
Der Ministerpräsident berichtete, daß gegen Vizepräsident Kremmler verschiedene Anschuldigungen ergangen sind,
a) der Vorwurf, er habe aus einer internen Sitzung der Landräte Mitteilungen ohne Zustimmung des Regierungspräsidenten an den Bezirksdelegierten der französischen Militärregierung gelangen lassen und dabei Angaben über Ausführungen des Staatssekretärs Dr. Wuermeling34 gemacht, die der Wahrheit nicht entsprechen. 35
b) Kremmler habe im Falle des Angestellten J[…] (Bezirksernährungsamt),36 der trotz starker politischer Belastungen dortseits angestellt wurde, eine merkwürdige Rolle gespielt, weil er trotz der bekannten Belastungen die Einstellung seinerzeit durchgesetzt hat.
c) aus den zwischenzeitlich vorliegenden Personalakten des früheren Landrates Kremmler ergeben sich starke politische Belastungen, weil Kremmler danach seit 1.5.1933 Mitglied der NSDAP war und erst 1935 wieder ausgeschlossen wurde, ohne daß diese Angaben im Fragebogen zum Ausdruck kamen. Außerdem hat Kremmler an den nationalsozialistischen Landrat Tengelmann, Unna,37 am 25.7.1933 mit seiner Mitgliedschaft zur NSDAP geprotzt und gleichzeitig gegen den früheren Polizeipräsidenten Bauknecht38 den Vorwurf der Terrorisierung erhoben.
Diese politischen Vorwürfe zusammen mit den aktenkundigen Vorgängen, die unter dem Innenminister Severing39 zu seiner Versetzung in den Wartestand 1925 und zur endgültigen Ablehnung seiner Wiederverwendung im Staatsdienst im Jahre 1930 geführt haben, ergaben die Notwendigkeit einer sofort innerhalb weniger Tage durch den Innenminister durchzuführenden Untersuchung.
Es wurde beschlossen, daß der Innenminister sofort die Akten erhält und seinen abschließenden Bericht in der Sitzung des Ministerrats vom 5.1.49 erstattet, damit alsdann endgültig über die weitere Verwendung des Vizepräsidenten Kremmler Beschluß gefaßt wird.40
I. Landesstock 41
Der Finanzminister teilte mit, daß die zuständigen Organe des Landesstocks für die Arbeitslosenversicherung vor einiger Zeit 1 Mill. DM darlehensweise und weiterhin 2,5 Mill. DM darlehensweise dem Land gewährt haben und daß in Verbindung mit der Erhöhung des Kredites bei der Landeszentralbank die Mittel geschaffen seien, um die Gehaltszahlung zum 5.1.49 ordnungsmäßig durchzuführen. 42
J. Benzin
Finanzminister Dr. Hoffmann gab ein Schreiben des Verkehrsministeriums bekannt, worin ein listenmäßiger Nachweis der verbrauchten Benzinmenge gefordert wird.43 Staatssekretär Dr. Steinlein stellte fest, daß dieses Schreiben aufgrund der Stellungnahme des Rechnungshofes ergangen sei.44 Der Ministerrat beschloß, daß die Tätigkeit und Verantwortung des Verkehrsministeriums mit der Zuteilung der Benzinmenge an den Ministerrat bzw. die einzelnen Ministerien abgeschlossen ist.
K. Arbeitsamtsdirektoren Thiery und Könlein45
Arbeitsminister Bökenkrüger bezog sich auf den Beschluß der Ministerratssitzung vom 2.12.48 wegen der Ablösung der Arbeitsamtsdirektoren Thiery und Könlein. Entgegen seiner Auffassung, daß es sich hierbei nicht um einen Beschluß gehandelt habe, stellte Innenminister Steffan noch einmal ausdrücklich fest, daß die Ablösung der Genannten ausdrücklich beschlossen worden war.
Der weitere Einwand des Arbeitsministers, daß die Verwaltungsausschüsse als Selbstverwaltungskörper allein darüber bestimmen könnten, wurde zurückgewiesen mit dem Hinweis darauf, daß aufgrund der derzeitigen Gesetzgebung die Verwaltungsausschüsse nur eine beratende Funktion ausüben. Es verbleibt demnach bei dem Beschluß des Ministerrats vom 2. Dezember 1948.