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107. Ministerratssitzung am Dienstag, den 7.12.19481

Anwesend :
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Junglas
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
  • Staatssekretär Schmidt
  • Staatssekretär Dr. Steinlein
  • Staatssekretär Frau Dr. Gantenberg
  • Ministerialdirigent Dr. Krüger

Es fehlte entschuldigt: Minister Dr. Süsterhenn.

1Ausfertigung (korr.) in Best. 860 Nr. 9609 und in Best. 700,169 Nr. 140, S. 139-159 (mit Notizen Altmeier S. 177-183). Anlagen: 1. Schreiben des MinPräs vom 7.12.1948 an den GenGouv betr. Aufhebung der Wasserstraßendirektionen Rheinland-Pfalz; 2. TO; 3. Verzeichnis der Vorlagen [Personalentscheidungen] für die Sitzung am 7.12.1948 (Best. 860 Nr. 9609; Best. 700,169 Nr. 140, S. 161-168 und S. 171-175); 4. Verzeichnis der Beamten und Angestellten, die in Abweichung von der Ersten LVO über Maßnahmen zur Sicherung der Währung und der öffentlichen Finanzen vom 29.8.1948 eingestellt werden dürfen (wie oben Anm. 1 zur 106. MRS vom 2.12.1948, aber stark redigiert), mit Vermerk: „Stillschweigendes Verfahren“ (Best. 700,169 Nr. 140, S. 169).
Tagesordnung:
  • 1. Personalien
  • 2. Beschlußfassung über das Verzeichnis der Beamten und Angestellten, die in Abweichung von der Sparverordnung eingestellt werden dürfen
  • 3. Ausnahme der Einstellungssperre bei Steuer- und Zollbehörden
  • 4. Deutsches Schiffahrtsamt „Mittelrhein“
  • 5. Große Anfrage: Herbeiführung einer wesentlichen Vereinfachung der Verbilligung der Landesregierung
  • 6. Erstes Lastenausgleichsgesetz
  • 7. Landesgesetz über die Aufhebung von Rundverfügungen des Oberregierungspräsidiums Hessen-Pfalz vom 6.9.1946
  • 8. Landesgesetz über Unterhaltsbeiträge für die ehemaligen Berufsoffiziere
  • 9. Landesgesetz über die Wiederbeschäftigung von Beamten
  • 10. Landesgesetz über die Krankenversicherung zurückgekehrter Kriegsgefangener und Internierter sowie ihrer Familienangehörigen
  • 11. Gesetz zur Änderung der Landesverordnung über die Errichtung und die Tätigkeit von Betriebsräten vom 15.5.1947
  • 12. Gesetz über die Errichtung einer Hauptwirtschaftskammer
  • 13. Landesgesetz über das Brandschutzwesen
  • 14. Landesgesetz zur Bildung eines Landesgesundheitsrates
  • 15. Landesgesetz zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues
  • 16. Gesetz zur Änderung der Landesverordnung zur politischen Säuberung
  • 17. Landespolizeiverordnung über Tanzlustbarkeiten
  • 18. Landesverordnung zur Vereinfachung der Preisverwaltung
  • 19. Landesverordnung über die Änderung der Beitragstabelle für die Überversicherung in der Angestelltenversicherung
  • 20. Verordnung über das Meldewesen (Meldeordnung)
  • 21. Dienst zwischen Weihnachten und Neujahr
  • 22. Große Anfrage: Versorgung der Bevölkerung mit Hausbrand
  • 23. Landesgesetz über das Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten
  • 24. Viertes Landesgesetz über Steuervollmachten
  • 25. Landesgesetz über die Auflösung des Reichsnährstandes
  • 26. Landesgesetz zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Gesetzes über die Erhebung einer Weinabgabe vom 3.3.1948
  • A. Weiterzahlung der Knappschaftsrenten an Angehörige der früheren Lothringer Knappschaft

1. Personalien

a) Landrat Hummelsheim, Bernkastel

Unter Bezugnahme auf den Beschluß der Ministerratssitzung vom 2. Dezember 19482 stellte der Ministerpräsident klar, daß das Beleidigungsverfahren Hummelsheim gegen Kremmler3 durch Beschluß der Justizbehörde vom 5.12.1948 aufgrund des § 1 Abs. 2 des Straffreiheitsgesetzes vom 18.6.1948 eingestellt worden sei. Innerhalb dieses Beschlusses wird gesagt:4 […]

Der Innenminister erklärte hierzu, daß die in der letzten Sitzung des Ministerrats vorgetragenen sachlichen Bedenken wegen der Aushändigung der Urkunde nunmehr ausgeräumt seien. Die Urkunde über die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit ist jetzt auszuhändigen.

2Zuletzt 106. MRS am 2.12.1948, TOP A.
3Hans Georg Alexander Kremmler (*1885), 1906 Eintritt in die SPD, 1906 Ausbildung in der Verwaltung, 1908 Sekretär beim Bezirkspräsidium Colmar, 1911 Reichskolonialamt, dann Bezirkspräsidium Metz, 1913 Kreisdirektor in Erstein, 1914-1918 Militärdienst, 1919-1922 Regierung Düsseldorf, 1922 LR in Hamm, 1925 Versetzung in den einstweiligen Ruhestand, 1933 Entlassung aus dem Dienst, 1925-1943 privatwirtschaftliche Tätigkeit, 1943-1945 Provinzialernährungsamt Bonn, 1945 LR des Kreises Bernkastel, 1946 RVPräs von Koblenz, 1949 Abberufung aus dem Amt (Best. 860P Nr. 933; Lilla, Verwaltungsbeamte, S. 199). Zum Streit Kremmler – Hummelsheim vgl. Best. 700,155 Nr. 53. – Fortgang 109. MRS am 29.12.1948, TOP G.
4Einer der von Kremmler gegen Hummelsheim erhobenen Beschuldigungen bezog sich in ehrenrühriger Weise auf dessen Privatleben. Aus personenschutzrechtlichen Gründen wird die hier im Protokoll zitierte Passage ausgelassen. Demnach hat Kremmler „bei seiner mündlichen Einvernahme“ dazu erklärt, er könne seinen Vorwurf nicht beweisen „und daß er weitere Klarstellungen hierzu unterlasse…“. Vgl. Best. 860P Nr. 10701, S. 45.

b) Vizepräsident Knieper, Montabaur 5

Der Ministerrat beschloß, erneut an die Militärregierung heranzutreten, um unter allen Umständen die Zustimmung zu der seit langem bei der Militärregierung beantragten Abberufung des Vizepräsidenten Knieper von Montabaur zu erhalten.

Gleichzeitig soll erneut die Zustimmung zu der Ernennung des Kreisinspektors Gustav Wüst, Westerburg, zum Vizepräsidenten von Montabaur reklamiert werden. 6

5Zuletzt 72. MRS am 7.5.1948, TOP 6.c)aa).
6Zuletzt 89. MRS am 11.8.1948, TOP H. – Fortgang 108. MRS am 21.12.1948, TOP A.b).

c) Errichtung eines Arbeitshauses für Frauen auf dem Nettegut bei Weissenthurm 7

Wohlfahrtsminister Junglas gab bekannt, daß er unter Bezugnahme auf den Ministerratsbeschluß vom 2.12.48 mittlerweile festgestellt habe, daß Mittel hierfür im Haushalt des Wohlfahrtsministerium ordnungsmäßig verzeichnet seien.

Seinem Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Einstellung einer Leiterin, eines Landwirtschaftslehrers, einer Fürsorgerin und zweier Aufsichtsbeamtinnen wurde entsprochen.

7Zuletzt 106. MRS am 2.12.1948 TOP A.

d) Professor Gerd Offenberg beim Wiederaufbauministerium 8

Staatssekretär Schmidt stellte fest, daß Offenberg bereits seit 13 Jahren im Beamtendienst stehe und daß aus diesem Grunde die in der Sitzung vom 2.12.48 beschlossene Ernennung zum Ministerialrat auf Widerruf in eine Ernennung auf Lebenszeit umgewandelt werden müsse. Dem wurde einstimmig entsprochen. 9

8Wie vorige Anm.
9Vgl. 63. MRS am 12.2.1948, TOP 6.

e) Dr. Hans Schäfer,10 Justizministerium

Auf Vorschlag des Ministerialdirigenten Dr. Krüger wurde der Wiedereinstellung des Dr. Hans Schäfer als Oberregierungsrat unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit einstimmig zugestimmt.

Im übrigen wurden folgende Einstellungen bzw. Beförderungen beschlossen:

Ministerium der Justiz:

Beförderung des Justizassistenten Bernhard Reusch11 zum Justizsekretär.

Ministerium der Finanzen:

Einstellung des Oberregierungsrat Dr. Hermann Frohnhäuser,12 Neustadt/ Haardt beim Landesfinanzamt in Neustadt.

Die Abstimmung ergab folgendes: dafür Minister Dr. Hoffmann, Minister Stübinger, Minister Bökenkrüger. Dagegen: Minister Steffan. Stimmenthaltung: Ministerpräsident, Minister Junglas.

Einstellung des Oberregierungsrat August Kerner,13 Herxheim bei Landau, als Vorsteher des Finanzamtes in Speyer.

Einstellung des Regierungsrat Josef König,14 Oppenheim, als Sachbearbeiter beim Finanzamt in Alzey.

Ministerium für Wirtschaft und Verkehr

Einstellung des Assessors Oberbillig,15 Trier,

Beförderung des a.p. Inspektors Paul Hans Kalkert16 zum Regierungsinspektor.

Die Einstellung des Paul Heinz Schubert,17 Oberwinter, im Wirtschaftsministerium wurde abgelehnt.

Arbeitsministerium

Die beantragten Einstellungen von drei Beamten und zwei Angestellten für das Landesversorgungs- und Fürsorgeamt im Rahmen des Haushaltsplanes wurden beschlossen.

Staatskanzlei

Einstellung der Angestellten Johanna Grob18 nach TO.A. VII bei der Vermittlungsstelle des Landes in Frankfurt/M.

Ministerium des Innern

Einstellung des Dolmetschers Jakob Becker19 nach TO.A. VIII bei der Polizeidirektion Mainz

10Dr. Hans Schäfer (*1910), Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten München, Marburg und Würzburg, 1933 Erste Juristische Staatsprüfung, 1934 Promotion, 1936 Zweite Juristische Staatsprüfung, 1937 Hilfsreferent für Patent- und Urheberrecht in der Zivilrechtsabteilung des Reichsjustizministeriums in Berlin, 1939 LG-Rat, 1939-1942 Militärdienst, 1943 ORR, 1947 Referent im Justizministerium RLP, 1950 Abteilungsleiter (MinR), 1953 MinDirig, seit 1955 MinDir im Bundesinnenministerium, 1962-1966 und 1969-1971 dort Staatssekretär, 1971-1978 Präsident des Bundesrechnungshofs und Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (Schiffer, Dienst; Best. 860P Nr. 1716).
11Personalunterlagen konnten nicht nachgewiesen werden.
12Dr. Herman Frohnhäuser (*1896), 1922-1945 Reichsfinanzverwaltung, 1941-1945 Militärdienst, 1945-1947 Landesfinanzamt Pfalz, 1947 vorübergehende Entlassung, 1949 endgültige Entlassung, nachdem Frohnhäuser die ihm zugewiesene Stelle als Vorsteher des FA Frankenthal wegen Wechsels zum Finanzministerium des Landes Hessen nicht angetreten hatte (Best. 860P Nr. 2321).
13August Kerner (*1886), 1906-1910 Studium der Rechtswissenschaft an den Universitä-ten Erlangen und München, 1914-1918 Militärdienst, 1920 Eintritt in die Finanzverwaltung, 1932-1945 stellv. Vorsteher und Sachbearbeiter bei den Finanzämtern Speyer, Pirmasens, Leipzig-West und Glauchau, 1949 Vorsteher des FA Speyer, 1951 Pensionierung (Best. 860P Nr. 877).
14Josef König (*1912), 1931-1933 Studium der Rechtswissenschaft, 1934-1937 Justizreferendar, 1937 Zweite Juristische Staatsprüfung, 1937-1938 Angestellter, 1938 Militärdienst, 1938 Angestellter bei der Reichsfinanzverwaltung, 1939-1948 Militärdienst und Kriegsgefangenenschaft, 1941 RR, 1949 Angestellter bzw. RR beim FA Alzey, 1950 Abordnung zur OFD Koblenz, 1951 Vorsteher des FA Alzey, 1964 ORR, 1968 Vorsteher FA Birkenfeld und RDir, 1972 Vorsteher FA Alzey, 1977 Pensionierung (Best. 860P Nr. 8013).
15Werner Oberbillig (*1919), 1937-1940 Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten München und Bonn, 1940 Erste Juristische Staatsprüfung, 1940-1945 Militärdienst, zwischenzeitlich Gerichtsreferendar beim OLG Köln (1940) und Assessor (1943), 1.10.1945 Vorbereitungsdienst für Referendare beim Amts- und Landgericht Trier, 1948 Zweite Juristische Staatsprüfung, 1949 RAss beim Ministerium für Wirtschaft und Verkehr, 1952 RR, 1955 ORR, Entlassung auf eigenen Wunsch wegen Übernahme der Leitung der Landesbank und Girozentrale Rheinland-Pfalz (Best. 860P Nr. 1614).
16Paul Hans Kalkert (*1917), 1932-1935 Verwaltungslehre bei der Amtsverwaltungs Wissen, 1935-1939 Angestellter, 1937-1939 und 1941 Verwaltungsschule Koblenz mit Prüfung für den gehobenen Verwaltungs- und Kassendienst, 1940 Amtsverwaltung Wissen (Best. 860P Nr. 5657), 1940-1947 Militärdienst und Kriegsgefangenenschaft, 1948 Regierungsinspektor beim Ministerium für Wirtschaft und Verkehr, 1965 Oberamtsrat, 1966 RR, 1969 ORR, 1971 RDir, 1973 MinR, 1975 Pensionierung (Best. 860P Nr. 5657).
17Paul-Heinz Schubert (*1913), 1932-1946 Marine-Ingenieur (Reichs- und Kriegsmarine), 1947 Wasserstraßendirektion Rheinland (Werftbeauftragter der Instandsetzungsgruppe Oberwinter), 1948 Geschäftsführer der DP-Fraktion im LT RLP (Best. 860P Nr. 1975).
18Personalunterlagen konnten nicht nachgewiesen werden.
19Desgl.

2. Beschlußfassung über das Verzeichnis der Beamten und Angestellten, die in Abweichung von der Sparverordnung eingestellt werden dürfen

a) durch den Fachminister:

Dolmetscher aller Verwaltungen, sofern nur eine Planstelle vorgesehen ist, die durch das Ausscheiden des betreffenden Dolmetschers vakant wurde,

Anwärter der gesamten Verwaltung, ebenso Behördenlehrlinge,

Lehrpersonen der Volksschulen, jedoch nicht Rektoren,

Lehrpersonen an Berufs- und Handelsschulen, jedoch nicht Direktoren,

technische Assistentinnen und Gesundheitspflegerinnen der Gesundheitsämter,

Pflegepersonal der Heil- und Pflegeanstalten,

Lehrer der Blinden- und Taubstummenanstalten,

Aufsichtspersonal der Strafanstalten.

b) durch die Fachminister mit stillschweigender Zustimmung des Finanzministers

Polizeibeamte der Gruppen A 8 – A 7,

Angestellte des Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr, die aus außerordentlichen Haushaltsmitteln (Bauleitungskosten) bezahlt werden,

Studienräte,

Landwirtschaftslehrer.

Die stillschweigende Zustimmung gilt als erteilt, wenn innerhalb von 8 Tagen, vom Datum des Antrages an gerechnet, durch den Finanzminister nicht widersprochen wird. Wird eine Übereinstimmung zwischen Fachminister und Finanzminister nicht herbeigeführt, so entscheidet nach Anrufung des Fachministers der Ministerpräsident.

Es wird ausdrücklich klargestellt, daß das Genehmigungsverfahren im übrigen unverändert bleibt, so daß aufgrund des Ministerratsbeschlusses vom 1.8.1947 alle Personalfälle ab Regierungsrat bzw. TO.A. III dem Ministerpräsidenten zur endgültigen Ernennung zuzuleiten sind. 20 20Vgl. 35. MRS am 1.8.1947, TOP F.

3. Ausnahme der Einstellungssperre bei Steuer- und Zollbehörden21

Aufgrund des generellen Ministerratsbeschlusses vom 25. August 194822 stimmte der Ministerrat zu, daß

a) bei der Steuerverwaltung eine Erweiterung des Personals bis auf 110% des Standes von 1929 unter besonderer Berücksichtigung des Buch- und Betriebsprüfungs- sowie des Betreibungsdienstes stattfindet und

b) die Zollverwaltung auf der Grundlage des Personalstandes des Jahres 1929 wieder aufgebaut wird unter Besetzung des Zollgrenzdienstes mit 1,1 Grenzzollbeamte je 1 km Grenze.

21Zuletzt 106. MRS am 2.12.1948, TOP B. Vgl. Best. 930 Nr. 2613.
22Vgl. 92. MRS am 25.8.1948, TOP D.

4. Deutsches Schiffahrtsamt „Mittelrhein“23

Im Anschluß an den Beschluß des Ministerrats vom 2.12.4824 wurde durch Ministerialdirigent Dr. Krüger das Ergebnis der juristischen Überprüfung im Sinne des Schreibens des Justizministers vom 3.12.48 mitgeteilt,25 während Staatssekretär Dr. Steinlein nach Rücksprache mit verschiedenen Wassersachverständigen die sachlichen Gesichtspunkte noch einmal erörterte. Das Ergebnis der umfangreichen Diskussion fand seinen Niederschlag in dem Beschluß einer Eingabe an die Militärregierung laut anliegender Abschrift (Anlage Nr. 1). 26

23Zuletzt 105. MRS am 30.11.1948, TOP 8 .
24Ein entsprechender TOP oder Beschluss ist im Protokoll der 106. MRS am 2.12.1948 nicht nachweisbar. Vermutlicher Bezug: Beschlüsse der 105. MRS am 30.11.1948, TOP 8.
25Best. 860 Nr. 6199, Bl. 101-103.
26Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 1. – Fortgang 108. MRS am 21.12.1948, TOP U.

5. Große Anfrage: Herbeiführung einer wesentlichen Vereinfachung der Verbilligung der Landesregierung27

Die Große Anfrage wird im Landtag durch den Innenminister beantwortet. Die Landesregierung hat seit längerer Zeit Sparmaßnahmen zwecks Herbeiführung einer Vereinfachung und Verbilligung der Landesverwaltung eingeleitet. Der Finanzminister hat Vorschläge unterbreitet; die verschiedenen Fachminister haben dazu Stellung genommen.28 Das Ergebnis dieser und weiterer Erhebungen wird allerschnellstens Gegenstand einer Ministerratssitzung unter Mitwirkung des Präsidenten des Rechnungshofes sein. Die Landesregierung wird dann dem Landtag über das Ergebnis berichten und gegebenenfalls die erforderlichen Vorlagen einreichen. Der Innenminister wird bei der Beantwortung der Großen Anfrage zugleich aber auch zum Ausdruck bringen, daß Fragen der Verwaltungsvereinfachung und des Verwaltungsapparates nicht in der bisher in Presse und Rundfunk beobachteten schlagwortartigen Form behandelt werden können, wodurch die Beamtenschaft mehr oder weniger in Mißkredit gebracht, ja geradezu als Faulenzer gebrandmarkt wird. 29

27Gemeint ist die gesamte Landesverwaltung. Bezug: Große Anfrage der SPD vom 25.11.1948 (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II Nr. 716, S. 1090 f.). – Zuletzt 96. MRS am 10.9.1948, TOP 5.b).
28Vgl. Best. 860 Nr. 1001, Nr. 3609, Nr. 7640-Nr. 7642.
29Vgl. die Ausführungen des Innenministers auf der LT-Sitzung am 14.12.1948 (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 1116 f.). – Fortgang 108. MRS am 21.12.1948, TOP Y.

6. Erstes Lastenausgleichsgesetz30

Das vom Wirtschaftsrat des Vereinigten Wirtschaftsgebietes beschlossene und gedruckt soeben eingegangene „Erste Gesetz zum Ausgleich von Kriegs- und Kriegsfolgeschäden (Erstes Lastenausgleichsgesetz)“31 soll dem Landtag zur Beratung in der nächsten Sitzung sofort zugeleitet werden. Der Finanzminister wurde beauftragt, die notwendigen redaktionellen Änderungen vorzunehmen. Diese ergeben sich dadurch, daß an die Stelle „Wirtschaftsrat“ etc. jeweils „Landesregierung“ zu setzen ist. 32

Der Einleitungssatz soll demgemäß lauten:

„Als erste Maßnahme zur Behebung sozialer Notstände, die durch den Krieg und seine Folgen verursacht sind, hat der Landtag von Rheinland-Pfalz im Rahmen des Lastenausgleichs das folgende Gesetz beschlossen:“.

§ 54: Ausgleichsämter, erhält folgende Fassung:

„Innerhalb der bestehenden Behörden der allgemeinen Verwaltung wird für jeden Landkreis und jeden Stadtkreis ein Ausgleichsamt errichtet.“

§ 56 lautet:

„Lastenausgleichsamt.

(1) Innerhalb der Behörden, die den in § 54 vorgesehenen Behörden übergeordnet sind, wird ein Landesausgleichsamt errichtet.

(2) Das Landesausgleichsamt übt die Sachaufsicht über die Ausgleichsämter seines Bereiches aus.“

§ 89 soll lauten:

„Durchführungsbestimmungen.

(1) Rechtsverordnungen zur Durchführung dieses Gesetzes erläßt der Minister für Finanzen mit Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses.

(2) Verwaltungsanordnungen zur Durchführung des Ersten Teiles dieses Gesetzes erläßt der Minister für Finanzen. Verwaltungsanordnungen zur Durchführung des Zweiten Teiles dieses Gesetzes erläßt der Präsident des Hauptausgleichsamtes mit Zustimmung des Kontrollausschusses und nach Anhörung des ständigen Beirats beim Hauptausgleichsamt.“

§ 90 erhält folgende Fassung:

„Inkrafttreten.

Dieses Gesetz tritt zum gleichen Zeitpunkt in Kraft wie in den übrigen Ländern der französischen Besatzungszone und dem Vereinigten Wirtschaftsgebiet. Der Minister für Finanzen wird ermächtigt, hiernach den Zeitpunkt des Inkrafttreten dieses Gesetzes bekanntzugeben.“

Der Finanzminister hatte zuvor darauf hingewiesen, daß wesentliche Wünsche, die der Ministerrat in seiner früheren Sitzung beschlossen und den Mitgliedern des 21er Ausschusses mit auf den Weg gegeben hatte, erfüllt werden konnten. Dies sei leider nicht der Fall bei der Belastung der Wälder des Landes und der Gemeinden. Zwar sei angestrebt worden, beim Vereinigten Wirtschaftsrat eine Forstklausel zu vereinbaren, laut welcher die Wälder des Landes und der Gemeinden trotz des Gesetzes später nicht herangezogen werden sollen. Dies sei auch zugesagt worden; jedoch liege eine schriftliche Zusage noch nicht vor.33

30Zuletzt 103. MRS am 9.11.1948, TOP 2.
31Sonderdruck des Wirtschaftsrates (Best. 860 Nr. 972, S. 349-362). Nach Verabschiedung in Dritter Lesung durch den Wirtschaftsrat am 1.12.1948 stimmte auch der Länderrat zu, so dass das Erste Lastenausgleichsgesetz am 14.12.1948 nochmals vom Wirtschaftsrat förmlich verabschiedet wurde (Schillinger, Entscheidungsprozess, S. 132 f.). Jedoch wurde es aufgrund von unterschiedlich motivierten Einwänden der französischen Militärregierung und des amerikanischen War Department, das sich damit gegen den amerikanischen Zonenoberbefehlshaber Clay stellte, nicht in Kraft gesetzt und blieb damit der neuen Bundesregierung überlassen (ebd., S. 135-140). Als unmittelbar wirksamer Ersatz ordneten die Vertreter der Militärregierungen der Westzonen die Schaffung eines „Soforthilfegesetzes“ an. Dieses wurde vom Wirtschaftsrat am 24.5.1949 als „Gesetz zur Milderung dringender sozialer Notstände (Soforthilfegesetz – SHG)“ verabschiedet und am 8.8.1949 für die Bizone, eine Woche später für das Gebiet der Trizone in Kraft gesetzt (ebd., S. 141 f.). Das eigentliche Lastenausgleichsgesetz konnte erst am 16.5.1952 im Bundestag und am 4.7.1952 im Bundesrat verabschiedet werden (vgl. von Jena, Kabinettsprotokolle 1952, S. 110-114; Enders/Reiser, Kabinettsprotokolle 1953, S. 31, Anm. 174). Am 14.8.1952 trat es in Kraft (Best. 860 Nr. 972, S. 274-282). Für einen Überblick mit Zwischenbilanz vgl.: 20 Jahre Lastenausgleich, S. 14-23.
32Best. 860 Nr. 972, S. 232-267.
33Das Erste Gesetz zum Ausgleich von Kriegs- und Kriegsfolgeschäden (Erstes Lastenausgleichsgesetz) wurde vom LT am 16.12.1948 angenommen (Best. 860 Nr. 972, S. 302-325), jedoch aufgrund der oben (Anm. 31) erwähnten Einsprüche der französischen der Militärregierung ( 860 Nr. 972, S. 340-345) nicht in Kraft gesetzt. Vgl. Gesetz zur Sicherung von Forderungen für den Lastenausgleich vom 23.11.1948 (GVBl. I 1948, S. 409). Ein gleichnamiges Gesetz war am 7.9.1948 mit entsprechender DVO vom Wirtschaftsrat der Bizone erlassen worden (GBl. d. Verwaltung d. Vereinigten Wirtschaftsgebietes 1947-1949, S. 87-89). – Fortgang 108. MRS am 21.12.1948, TOP W.

7. Landesgesetz über die Aufhebung von Rundverfügungen des Oberregierungspräsidiums Hessen-Pfalz vom 6.9.1946 34

Dem vom Innenminister mit Schreiben vom 16.11.48 eingereichten Landesgesetz wurde einstimmig zugestimmt mit der Maßgabe, im

§ 1 vorletzte Zeile die Worte: „mit sofortiger Wirkung“ zu streichen und im

§ 2 die Worte „ist ausgeschlossen“ durch die Worte: „findet nicht statt“ zu ersetzen.

Das Gesetz ist dem Landtag sofort zuzuleiten. 35

34Vorlage: „6.8.1946“. Zuletzt 89. MRS am 11.8.1948, TOP 8.
35Der Gesetzentwurf (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 730) wurde in der 43. LT-Sitzung am 14.12.1948 in Erster Lesung an den Rechtsausschuss überwiesen (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 1111). Eine weitere Behandlung konnte nicht nachgewiesen werden.

8. Landesgesetz über Unterhaltsbeiträge für die ehemaligen Berufsoffiziere

Dieses vom Finanzminister mit Schreiben vom 23.11.48 eingebrachte Gesetz,36 welches nach einer Vorlage des Innenministers als „Landesgesetz über Unterhaltsbeiträge für ehemalige Militärpersonen“ zu bezeichnen wäre, wurde laut Beschluß des Ministerrats zurückgestellt, da seine Einbringung im Landtag nicht möglich ist, bevor nicht das Kriegsopferversorgungsgesetz in Kraft tritt.37 Minister Junglas betonte, daß auch zuvor das „Wiedergutmachungsgesetz“ verabschiedet sein müsse. 38

36Best. 860 Nr. 4132, S. 31-37 und S. 39 f.
37Bezug: Das am 8.4.1948 vom LT verabschiedete Landesversorgungsgesetz (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 589-596); vgl. 34. MRS am 29.7.1948 (TOP H); 66. MRS am 27.2.1948, TOP 1; 100. MRS am 12.10.1948, TOP 6.c); Hudemann, Sozialpolitik, S. 489-493. – Fortgang 112. MRS am 18.1.1949 (Best. 860 Nr. 9610).
38Bezug: Gesetz über die Entschädigung der Opfer des Nationalsozialismus, welches am 22.5.1950 ausgefertigt wurde (GVBl. I 1950, S. 175-188; vgl. Best. 860 Nr. 4145 und Nr. 4285 sowie Best. 930 Nr. 2019). Bei der ersten Beratung des Gesetzes über die Unterhaltsbeiträge für die ehemaligen Berufssoldaten am 23.3.1949 betonte der CDU-Abg. Wuermeling den Willen des LT, „die Beratung des Wiedergutmachungsgesetzes für die Opfer des Nationalsozialismus nicht hinter die Beratung“ dieses Gesetzes zu stellen. Alle Parteien des Hauses hätten deshalb einen Urantrag eingereicht betreffend ein „Landesgesetz über die Entschädigung der Opfer des Nationalsozialismus“ (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 946). Er bat, diesen Urantrag zusammen mit dem vorliegenden TOP in Erster Lesung gemeinsam zu behandeln und dem Haushalts- und Finanzausschuss zur weiteren Beratung zuzuweisen: „Das Haus will damit seinen Willen bekunden, unter allen Umständen dieses dringend fällige Gesetz [d. h. das Wiedergutmachungsgesetz] nun in kürzester Frist zur Verabschiedung zu bringen.“ (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 1406 f.; zu den gesetzlichen Arbeiten an der Wiedergutmachung vgl. Hudemann, Anfänge, S. 204-213, insbes. S. 211 f.). Das Gesetz über Unterhaltsbeiträge für die ehemaligen Berufssoldaten wurde am 6.10.1949 vom LT verabschiedet und am 12.11.1949 ausgefertigt (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 1406 f. und S. 1812-1820; GVBl. I 1949, S. 570 f.; Berichtigung ebd., S. 585).

9. Landesgesetz über die Wiederbeschäftigung von Beamten 39

Dieser Punkt der Tagesordnung wurde abgesetzt, da der neue Entwurf des Innenministers noch nicht vorliegt. 40

39Zuletzt 105. MRS am 30.11.1948, TOP 1.
40Fortgang 112. MRS am 18.1.1949 (Best. 860 Nr. 9610).

10. Landesgesetz über die Krankenversicherung zurückgekehrter Kriegsgefangener und Internierter sowie ihrer Familienangehörigen41

Diesem Gesetz wurde grundsätzlich zugestimmt.42 Auf Vorschlag des Ministerpräsidenten soll die textliche Gegenüberstellung von Kriegsgefangenen und Internierten unterbleiben. Es ist vielmehr lediglich von Kriegsgefangenen zu sprechen und in einem Schlußsatz zum Ausdruck zu bringen, daß diese gesetzliche Regelung auch für die Internierten gilt. Die textlichen Abänderungen des Gesetzes wird der Arbeitsminister zusammen mit dem Justizminister vornehmen und alsdann den Text der Staatskanzlei sofort zuleiten. Das Gesetz soll in der nächsten Sitzung des Landtags noch behandelt werden.43

41Zuletzt 100. MRS am 12.10.1948, TOP 5.
42Best. 860 Nr. 4110, S. 29-31 und S. 33.
43Vgl. 89. MRS am 11.8.1948, TOP 12.a).

11. Gesetz zur Änderung der Landesverordnung über die Errichtung und die Tätigkeit von Betriebsräten vom 15.5.194744

Dieser Punkt wurde auf Vorschlag des Arbeitsministers von der Tagesordnung abgesetzt. 45

44Zuletzt 105. MRS am 30.11.1948, TOP 4. Vgl. Best. 930 Nr. 2340 sowie (ab August 1949) Best. 860 Nr. 4203.
45Fortgang 110. MRS am 6.1.1949 (Best. 860 Nr. 9610).

12. Gesetz über die Errichtung einer Hauptwirtschaftskammer46

Dieser Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt, da der von der Hauptwirtschaftskammer ausgearbeitete Gesetzentwurf47 laut Schreiben des Landtags vom 2.12.48 durch die vorläufige Hauptwirtschaftskammer zurückgezogen worden ist und ein neuer Entwurf noch nicht vorliegt. 48

46Zuletzt 105. MRS am 30.11.1948, TOP A. In der vorgegebenen TO (siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 2) steht dieser TOP mit dem Zusatz: „gemäß Artikel 71 der Verfassung“. Dieser Artikel regelte gemeinsam mit den Artikeln 72 und 73 Einrichtung und Aufgaben der Hauptwirtschaftskammer. Die Kammer bestand bis 1961. Seither sind die genannten Artikel durch Änderung der LV (Artikel 143 Abs. 2) außer Kraft gesetzt.
47Vgl. Best. 860 Nr. 4118, S. 33-39.
48Fortgang 110. MRS am 6.1.1949 (Best. 860 Nr. 9610).

13. Landesgesetz über das Brandschutzwesen49

Die Verabschiedung dieses Gesetzes wurde zurückgestellt, da die vom Justizminister mit Schreiben vom 29.11.48 eingebrachten Bemerkungen50 eine Überarbeitung zwischen Innenministerium und Justizministerium notwendig machen. 51

49Best. 860 Nr. 4115, S. 3-10 und S. 11-14.
50Best. 860 Nr. 4115, S. 17-23.
51Das Gesetz über das Brandschutzwesen wurde vom LT am 24.3.1949 angenommen und am 11.5.1949 ausgefertigt (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 1198, S. 1328 f. und S. 1445 f.; GVBl. I 1949, S. 161-164. – Fortgang 110. MRS am 6.1.1949 (Best. 860 Nr. 9610).

14. Landesgesetz zur Bildung eines Landesgesundheitsrates52

Diesem Gesetz wurde grundsätzlich zugestimmt, mit der Maßgabe, daß entsprechend einem Antrag des Finanzministers das Wort „Landesgesundheitsrat“ in das Wort „Gesundheitsrat“ abgeändert werden soll.

Das Gesetz ist alsdann dem Landtag sofort zuzuleiten. 53

52Vgl. Best. 860 Nr. 4107, S. 65-71 und S. 73-75.
53Das Gesetz zur Bildung eines Landesgesundheitsrates wurde vom LT am 16.2.1949 angenommen und am 30.3.1949 ausgefertigt (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 1111 und S. 1317 f.; GVBl. I 1949, S. 101 f.).

15. Landesgesetz zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues 54

Der vom Wohlfahrtsminister mit Schreiben vom 27.8.1948 eingereichte Gesetzentwurf55 wurde grundsätzlich beschlossen. Er ist dem Landtag für die nächste Sitzung zuzuleiten, nachdem zuvor Wohlfahrtsminister, Wiederaufbauminister und Justizminister die redaktionellen Änderungen, insbesondere im § 4 Abs. 1 (Größenverhältnisse der Wohnungen) vorgenommen haben. 56

54Zuletzt 98. MRS am 22.9.1948, TOP 5.
55Vgl. 98. MRS am 22.9.1948, TOP 5.
56Das Gesetz zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus wurde vom LT am 24.3.1949 angenommen (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 817, S. 1111 und S. 1462), aber nicht in Kraft gesetzt. Der MinPräs beantragte am 29.3.1949 die Genehmigung der Militärregierung; diese erhob Einwände (Schreiben vom 21.4.1949 und vom 12.7.1949), welche sich auf die aus ihrer Sicht nicht hinreichend bestimmte Bevollmächtigung der Regierung zur Belastung des Haushaltes für Wohnungsbaukredite bezogen. Sie verlangte daher entsprechende Einschränkungen, die in einer DVO enthalten sein sollten (Best. 860 Nr. 1953, S. 775 und S. 479). Entsprechende Maßnahmen sind nicht nachweisbar; sie unterblieben möglicherweise wegen der öffentlichen Förderung des Wohnungsbaus durch das Erste Wohnungsbaugesetz des Bundes vom 24.4.1950 (BGBl. I 1950, S. 83-88; vgl. § 1). Vgl. die LVO zur Ausführung des Ersten Wohnungsbaugesetzes vom 8.11.1950, insbes. § 1 (3) (GVBl. I 1950, S. 289 f.) sowie Best. 880 Nr. 1138 und Nr. 1139, Best. 920 Nr. 566 und Best. 930 Nr. 3189 und Nr. 6443. Zur Behandlung dieses Komplexes im Rahmen der bizonalen bzw. trizonalen Verwaltung vgl. Best. 861 Nr. 124-126. Vgl. auch den Entwurf eines Gesetzes betr. Steuerfreiheit im gemeinnützigen Wohnungsbau von 1949 (Best. 860 Nr. 1623, darin Nr. 1028) sowie den Entwurf eines Gesetzes über die Steuerfreiheit einer Wohnungsbauanleihe der Kreditanstalt für Wiederaufbau von 1949 (Best. 950 Nr. 1647, Nr. 1668 und Nr. 1680).

16. Gesetz zur Änderung der Landesverordnung zur politischen Säuberung57

Die Militärregierung hat dem vom Landtag am 17.6.1948 beschlossenen 2. Landesgesetz zur Änderung der Säuberungsverordnung nicht zugestimmt.58 Es wurde beschlossen, eine Überprüfung durch den Landeskommissar für die politische Säuberung und das Justizministerium vorzunehmen hinsichtlich der Punkte, auf die nach dem heutigen Stand der Bereinigung verzichtet werden kann und derjenigen Punkte, wegen deren die Landesregierung weiterhin Verhandlungen mit der Militärregierung mit dem Ziele einer Zustimmung zum Gesetz zu führen hat. Insbesondere kann die Landesregierung nicht auf das im Artikel 1 Abs. 159 vorgesehene Gnadenrecht durch den Ministerpräsidenten verzichten. 60

57Zuletzt 82. MRS am 28.6.1948, TOP 5.
58Vgl. Anm. 6 zur 76. MRS am 8.6.1948, TOP 2, ferner Möhler, Entnazifizierung, S. 337-339, sowie das Schreiben des GenGouv an den MinPräs vom 21.9.1948 (Best. 860 Nr. 966, S. 333 f.).
59Vorlage: „Abs. i“.
60Zum Fortgang vgl. Möhler, Entnazifizierung S. 339.

17. Landespolizeiverordnung über Tanzlustbarkeiten

Dem vom Innenminister eingebrachten Entwurf61 einer Landespolizeiverordnung über Tanzlustbarkeiten wurde einstimmig zugestimmt. 62

61Best. 880 Nr. 2220; zur polizeilichen Praxis vgl. Nr. 2501-2502. Für die weitere Entwicklung (ab 1950) vgl. Best. 860 Nr. 3630 sowie Best. 930 Nr. 2632.
62Die Landespolizeiverordnung über die Tanzlustbarkeiten wurde am 3.11.1950 ausgefertigt (GVBl. I 1950, S. 287).

18. Landesverordnung zur Vereinfachung der Preisverwaltung

Die Behandlung dieses Punktes wurde zurückgestellt. 63 63Fortgang 120. MRS am 30.3.1949, TOP 9 (Best. 860 Nr. 9611).

19. Landesverordnung über die Änderung der Beitragstabelle für die Überversicherung in der Angestelltenversicherung

Der vom Arbeitsminister vorgelegten Vorlage64 wurde einstimmig zugestimmt. 65

64Vgl. Best. 860 Nr. 3612, S. 21-23.
65Die gleichnamige LVO wurde am 30.12.1948 ausgefertigt (GVBl. I. 1949, S. 7).

20. Verordnung über das Meldewesen (Meldeordnung)

Die Beratung dieser Vorlage wurde auf Vorschlag des Innenministers zurückgestellt. 66 66Fortgang 110. MRS am 6.1.1949 (Best. 860 Nr. 9610).

21. Dienst zwischen Weihnachten und Neujahr

Der Dienst zwischen Weihnachten und Neujahr wurde wie folgt festgelegt:

Dienstfrei sind:

Freitag, 24.12.48 (Heiliger Abend),

Montag, 27.12.48,

Freitag, 31.12.48 (Silvester).

An diesen Tagen ist ein verstärkter Sonntagsdienst in allen Ministerien einzurichten, wobei die im vorigen Jahr durch zu schwache Besetzung aufgetretenen Misstände zu berücksichtigen sind.

22. Große Anfrage: Versorgung der Bevölkerung mit Hausbrand 67

Staatssekretär Dr. Steinlein berichtete über den derzeitigen Stand der Kohlenversorgung. Er wird die Große Anfrage der SPD vom 9.11.48 im Landtag entsprechend beantworten.68

67Zuletzt 105. MRS am 30.11.1948, TOP 9. Bezug: Große Anfrage der Fraktion der SPD an die Landesregierung betr. Versorgung der Bevölkerung mit Winterbrand (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 665). Vgl. die Kleine Anfrage des Abgeordneten Breitbach (DP) vom 20.9.1948 (ebd. Nr. 612), Best. 940 Nr. 92, S. 233-239, S. 257 und S. 265, sowie Best. 950 Nr. 15250, Nr. 15248 (Braunkohleabbau im Westerwald) und Nr. 11347 (Entwurf eines Gesetzes über die Sicherung der Kohleversorgung durch die Abt. Energiewirtschaft im Wirtschaftsministerium, Anfang 1948).
68Vgl. LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 1112 f.

23. Landesgesetz über das Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten

Das Gesetz wurde mit notwendigen redaktionellen Änderungen, die in einer gemeinsamen Besprechung zwischen Arbeits-, Justiz- und Innenministerium vorgenommen werden, beschlossen.69 Es ist dem Landtag noch für die nächste Landtagssitzung zuzuleiten. 70

69Best. 860 Nr. 4111, S. 65-79, sowie Best. 930 Nr. 3852.
70Das Gesetz wurde vom LT am 16.2.1949 beschlossen und am 30.3.1949 ausgefertigt (LT RLP, 1. WP., Drucks. Abt. I, S. 1111 und S. 1321-1326; GVBl. I 1949, S. 98 f.).

24. Viertes Landesgesetz über Steuervollmachten 71

Dem vom Finanzminister mit Schreiben vom 6.12.48 eingereichten Entwurf72 wurde einstimmig zugestimmt. Er ist dem Landtag sofort zuzuleiten mit der Bitte, das Gesetz möglichst in erster, zweiter und dritter Lesung in der nächsten Sitzung zu verabschieden. 73

71Zuletzt 104. MRS am 23.11.1948, TOP 7.
72Best. 860 Nr. 4109, S. 3.
73Das Gesetz wurde vom LT am 16.12.1948 beschlossen und am 11.1.1949 ausgefertigt (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 1112 und S. 1177-1180; GVBl. I 1949, S. 9).

25. Landesgesetz über die Auflösung des Reichsnährstandes

Der vom Landwirtschaftsminister mit Schreiben vom 6.12.48 eingereichte Gesetzentwurf74 wurde von ihm zurückgezogen. Minister Stü-binger wird demnächst eine neue Vorlage einbringen. 75

74Best. 860 Nr. 4123 sowie Best. 940 Nr. 769 und Nr. 1033
75Fortgang 112. MRS am 18.1.1949 (Best. 860 Nr. 9610).

26. Landesgesetz zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Gesetzes über die Erhebung einer Weinabgabe vom 3.3.1948 76

Dem vom Finanzminister mit Schreiben vom 3.12.48 eingereichten Gesetzentwurf 77 wurde mit fünf Stimmen zugestimmt. Dagegen stimmte Minister Stübinger. 78

76Zuletzt 105. MRS am 30.11.1948, TOP 14. In der vorgegebenen TO (siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 2) als „III. Gesetz zur Verlängerung […]“ bezeichnet.
77Best. 860 Nr. 4043, S. 113. Der Finanzminister begründete den Antrag zum einen mit der Weigerung der Militärregierung, dem Gesetz zur Aufhebung der Weinabgabe (vgl. Anm. 25 zur 86. MRS am 14.7.1948, TOP 9) zuzustimmen, zum anderen mit ihrem Hinweis darauf, dass „mit Rücksicht auf die großen Geldmittel, die die Schädlingsbekämpfung“ erfordere „und wegen der angespannten Finanzlage des Landes“ diese Einnahmequelle notwendig sei (Best. 860 Nr. 4043, S. 115).
78Vgl. die Kritik, die der Landwirtschaftsminister mit Schreiben vom 4.10.1948 an die Staatskanzlei vorgetragen hatte (Best. 860 Nr. 4043, S. 87-89). Das Gesetz wurde am 16.12.1948 vom LT beschlossen und am 10.1.1949 ausgefertigt (LT RLP, 1. WP., Drucks. Abt. I, S. 1112 und S. 1173-1177; Best. 860 Nr. 4043, S. 145-149; GVBl. I 1949, S, 9). – Fortgang 109. MRS am 29.12.1948, TOP G.

A. Weiterzahlung der Knappschaftsrenten an Angehörige der früheren Lothringer Knappschaft

Arbeitsminister Bökenkrüger berichtete über den Antrag der CDU bezüglich einer Regelung der Leistungen an Rentenempfänger aus früheren Ansprüchen gegen die lothringische Knappschaft.79 Beantragt wird hier die Zahlung durch das Land, da die Saarknappschaft, die mit Beendigung des Krieges diese Leistungen der früheren lothringischen Knappschaft übernahm, nunmehr diese ebenfalls eingestellt hat.

Der Arbeitsminister berichtete, daß es sich um 346 Rentenempfänger aus Lothringen mit einer monatlichen Aufwendung von ca. 8.500,– DM und um 179 Rentenempfänger aus heute russisch besetztem Gebiet mit einer monatlichen Aufwendung von ca. 6.500,– DM, insgesamt also monatlich ca. 15.000,– DM handele.

Es wurde beschlossen, die Landesversicherungsanstalt zur Zahlung dieser monatlichen Renten anzuhalten, im übrigen die Verhandlungen durch das Arbeitsministerium mit den maßgebenden Stellen der Militärregierung weiterzuführen mit der Maßgabe, daß das Land der Landesversicherung die vorgelegten Beträge zurückerstattet, wenn diese Verhandlungen wegen der Auszahlung durch die Lothringer Knappschaft bzw. die Saarknappschaft ergebnislos ausgehen sollten.80

79Antrag der LT-Fraktion der CDU vom 23.11.1948 (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 714). Vgl. die entsprechende Anfrage des Abgeordneten Rüb (SPD) vom 18.11.1948 (ebd., Nr. 683), desgl. des SPD-Abgeordneten Fickeisen vom 25.11.1948 (ebd., Nr. 718) und den Antrag der LT-Fraktion der KPD vom 13.1.1949 (ebd., Nr. 793).
80Fortgang 113. MRS am 27.1.1949 (Best. 860 Nr. 9610).