© LAV

102. Ministerratssitzung am Freitag, den 5.11.19481

Anwesend :
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Junglas
  • Minister Steffan
  • Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
  • die Staatssekretäre Frau Dr. Gantenberg und Dr. Steinlein,
  • als Vertreter des Justizministeriums Ministerialdirigent Dr. Krüger

Entschuldigt fehlten die Minister Dr. Süsterhenn und Stübinger.

1Ausfertigung (korr.) in Best. 860 Nr. 9609 und in Best. 700,169 Nr. 140, S. 303-319; Durchschlag in Best. 860 Nr. 8189 und in Nr. 2975, S. 415-431. Anlagen: 1. Schreiben des Präsidenten des Landesverwaltungsgerichts vom 22.10.1948 an den MinPräs betr. Berufung von Beisitzern für den Dienststrafhof; 2. TO (Best. 860 Nr. 9609 und Best. 700,169 Nr. 140, S. 321-323; in Best. 860 Nr. 8189: nur Nr. 2).
Tagesordnung:
  • 1. Dritte Landesverordnung zur Sicherung der Währung und der öffentlichen Finanzen
  • 2. Vierte Landesverordnung zur Sicherung der Währung und der öffentlichen Finanzen
  • 3. Schutzgesetz für die in der politischen Säuberung tätigen Beamten und Angestellten
  • 4. Berufung von Beisitzern in den Dienststrafhof
  • 5. Devisenbonus für das 2. Vierteljahr 1948
  • 6. Weinfreigabe
  • 7. Ernährungslage
  • 8. Landesverordnung über die Zuweisung der Patentstreitsachen an das Landesgericht Mainz
  • 9. Landesgesetz über die Rechtswirkungen des Ausspruchs einer nachträglichen Eheschließung
  • 10. Landesverordnung zur Vereinfachung der Preisverwaltung
  • 11. Landesverordnung zur Änderung des Biersteuergesetzes
  • 12. Landesverordnung über die Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol vom 8.4.1922
  • 13. Landesverordnung zur Änderung des Tabaksteuergesetzes
  • 14. Landesverordnung über die Erhebung einer Kaffeesteuer
  • 15. Landesverfügung betreffend Übergangsbestimmungen für die Bewirtschaftung der Körperschaftswaldungen in den Regierungsbezirken Koblenz, Trier, Montabaur
  • 16. Erhebung von Brückengeld bei Straßenbrücken
  • 17.a) Wiederaufbau der Stadt Mainz (Zweckverband)
  • 17.b) Freie demokratische Jugend
  • 17.c). Gnadensache Johanna W.
  • A. Gesetz zur Aufhebung des Lohnstops
  • B. Kündigungsschutzgesetz
  • C. Personalien
  • D. Gehaltsregelung
  • E. Erhöhung der Rentensätze
  • F. Schiffahrtsamt Mainz
  • G. Benzin
  • H. Finanzlage
  • I. Finanzielle Hilfe für die Grenzkreise
  • J. Polizei (Veränderungen im Aufbau)

1. Dritte Landesverordnung zur Sicherung der Währung und der öffentlichen Finanzen2

Nach eingehender Aussprache wurde festgestellt, daß in dieser Landesverordnung zwei Probleme behandelt werden und zwar:

    a) die Regelung des Dienstverhältnisses der noch nicht wiederbeschäftigten Beamten;

    b) die gegebenenfalls zu gewährende Nothilfe für diese Beamten.

Es wurde beschlossen, daß beide Fragen nur auf dem Wege der Gesetzgebung geregelt werden können.

Die Frage

a) Regelung des Dienstverhältnisses der noch nicht wiederbeschäftigten Beamten

wird federführend durch den Innenminister unter Mitwirkung des Finanzministers, des Justizministers und des Landeskommissars für die politische Säuberung behandelt. 3

Die Frage

b) Nothilfe für diese noch nicht beschäftigten Beamten wird federführend durch das Finanzministerium unter Mitwirkung von Innenminister, Justizminister und Landeskommissar für die politische Säuberung behandelt. Beide Gesetzentwürfe sollen schnellstens der Staatskanzlei zugeleitet werden, damit sich nach Möglichkeit der Landtag in seiner am 24. November 1948 stattfindenden Sitzung damit beschäftigen kann. 4

Es bedarf in beiden Fällen statistischer Unterlagen hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen. Jedes Ministerium soll diese Unterlagen sofort erstellen.5

2Zuletzt 101. MRS am 20.10.1948, TOP 3. Vgl. auch den Entwurf der noch als „Dritte LVO“ bezeichneten Maßnahme in Best. 860 Nr. 3607, S. 71-77 bzw. S. 99-103.
3Dieser Auftrag führte zur Vorlage eines Gesetzes über die Wiederbeschäftigung von Beamten durch den Innenminister in der 104. MRS am 23.11.1948, TOP 3 („Vierte LVO zur Sicherung der Währung und der öffentlichen Finanzen“). Vgl. allgemein Best. 900 Nr. 420.
4Aus zeitlichen Gründen konnte keines dieser Vorhaben bis zur nächsten LT-Sitzung am 24./ 25.11.1948 zur Vorlage gebracht werden (vgl. LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 1039-1102).
5Im Fortgang übernahm die „Vierte Verordnung“ die Bezeichnung „Dritte Verordnung“ (vgl. folgende Anm. zu TOP 2), während umgekehrt die o. g. Maßnahme als „Vierte Verordnung“ bezeichnet wurde. Vgl. 103. MRS am 9.11.1948, TOP E, und 104. MRS am 23.11.1948, TOP 3.

2. Vierte Landesverordnung zur Sicherung der Währung und der öffentlichen Finanzen 6

Diese Angelegenheit wurde eingehend erörtert und auf Antrag des Innenministers Steffan von der Tagesordnung abgesetzt. Die endgültige Behandlung soll in der nächsten Sitzung des Ministerrats erfolgen. 7

6Vgl. 101. MRS am 20.10.1948, TOP 3 („Dritte LVO zur Sicherung der öffentlichen Finanzen“) sowie die verschiedenen Entwürfe mit Begründung (Best. 860 Nr. 3619, S. 3-8, S. 9-13 und S. 105-111). Die LVO setzte die Zweite VO über Maßnahmen auf dem Gebiete des Beamtenrechts in der Fassung vom 9.10.1942 (RGBl. I 1942, S. 580) außer Kraft und enthielt die entsprechenden Überleitungsbestimmungen.
7Fortgang 103. MRS am 9.11.1948, TOP E.

3. Schutzgesetz für die in der politischen Säuberung tätigen Beamten und Angestellten8

Nach eingehender Beratung beschloß der Ministerrat, daß eine Kommission, bestehend aus Innenministerium, Finanzministerium, Justizministerium und Landeskommissariat der politischen Säuberung am kommenden Dienstag das Problem noch einmal eingehend erörtert und ein endgültiger Vorschlag zur Beratung in der nächsten Sitzung des Ministerrats eingebracht wird.9

8Zuletzt 101. MRS am 20.10.1948, TOP 7.
9Fortgang 104. MRS am 23.11.1948, TOP 13.

4. Berufung von Beisitzern in den Dienststrafhof

Den Vorschlägen des Präsidenten des Landesverwaltungsgerichts vom 22. Oktober 1948 gemäß anhängender Abschrift (Anlage 1)10 wurde zugestimmt.

10Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 1.

5. Devisenbonus für das 2. Vierteljahr 1948

Der Devisenbonus für das 2. Vierteljahr 1948 beträgt 351.600 $. Hiervon entfallen zur Verfügung der Landesregierung 50% t = 175.800 $. Der Ministerrat ist einhellig der Auffassung, daß es in dem alleinigen Ermessen der Landesregierung liegen muß, über diesen Betrag zu verfügen und daß eine letzte Entscheidung dem Provinzialrat nicht zugestanden werden kann. Der Vorschlag des Wirtschaftsministeriums nach eingehender Begründung durch Staatssekretär Dr. Steinlein ging dahin, von diesen 175.000 $ 25.800 $ der Industrie zusätzlich zuzuweisen; die restlichen 150.000 $ für eine Schuhverbilligungsaktion zugunsten der Ankurbelung der Pirmasenser Schuhfabrikation zu verwenden. Nach eingehender Erörterung wurde Staatssekretär Dr. Steinlein beauftragt, die Verhandlungen mit der Pfälzer Schuhindustrie fortzusetzen, um zu einem neuen Angebot zu kommen. 11

Besprochen wurde weiterhin die Möglichkeit, anstelle einer derartigen Schuhaktion eine Einfuhr von Fett mit Rücksicht auf das bevorstehende Weihnachtsfest zu erwirken. Das Wirtschaftsministerium ist veranlaßt, schnellstens über die stattgefundenen Verhandlungen zu berichten. 12

11Vgl. Best. 950 Nr. 5380-5381, Nr. 15248-15249 und Nr. 15143.
12Zur Fettversorgung vgl. Best. 950 Nr. 5238-5239. – Fortgang 104. MRS am 23.11.1948, TOP 4.

6. Weinfreigabe13

Erörtert wurde die Möglichkeit, für die 26 Mill. Liter Wein, die zugunsten der Militärregierung beschlagnahmt worden waren und im Besitz der Zentralkellereien bzw. des Weinhandels sind, eine Freigabegebühr zu Lasten der Beteiligten in Höhe von 1,– DM zu erheben. Nach eingehender Besprechung des Problems wurde Staatssekretär Dr. Steinlein beauftragt, weitere Verhandlungen zu führen und schnellstens zu berichten.14

13Zuletzt 98. MRS am 22.9.1948, TOP 11.g).
14Fortgang 104. MRS am 23.11.1948, TOP 5.

7. Ernährungslage

Wegen Abwesenheit des Ministers Stübinger wurde dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt. 15

15Zuletzt 101. MRS am 20.10.1948, TOP F. – Fortgang 103. MRS am 9.11.1948, TOP 3.

8. Landesverordnung über die Zuweisung der Patentstreitsachen an das Landesgericht Mainz

Der vom Justizministerium mit Schreiben vom 17. September 1948 vorgelegten Landesverordnung wurde einstimmig zugestimmt.16

16Best. 940 Nr. 3610, S. 3 und S. 5-7. Die LVO wurde am 11.12.1948 ausgefertigt (GVBl. I 1948, S. 455).

9. Landesgesetz über die Rechtswirkungen des Ausspruchs einer nachträglichen Eheschließung

Dem vom Justizministerium mit Schreiben vom 2.9.48 vorgelegten Gesetzentwurf17 wurde zugestimmt. Die in dem Schreiben des Innenministeriums – Tgb.Nr. 2524/48 – vom 5.11. vermerkten technischen Änderungen18 wurden akzeptiert. Das Gesetz ist dem Landtag sofort zuzuleiten. 19

17Vgl. Best. 860 Nr. 4093, S. 3-7.
18Vgl. Best. 860 Nr. 4093, S. 13.
19Das Gesetz wurde am 19.1.1949 vom LT beschlossen und am 24.2.1949 ausgefertigt (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 1066 und S. 1255 f.; GVBl. I 1949, S. 81).

10. Landesverordnung zur Vereinfachung der Preisverwaltung20

Der Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt. 21

20Vgl. Best. 860 Nr. 3617.
21Fortgang 120. MRS am 30.3.1949, TOP 9 (Best. 860 Nr. 9611).

11. Landesverordnung zur Änderung des Biersteuergesetzes 22

Dem vom Finanzminister in der heutigen Sitzung vorgelegten Entwurf23 wurde einstimmig zugestimmt. 24

22Zuletzt 97. MRS am 15.9.1948, TOP C.
23Vgl. Schreiben des Finanzministers an den Chef der Staatskanzlei vom 21.10.1948 und den neuen Entwurf (Best. 860 Nr. 3604, S. 21 und S. 29-31).
24Die LVO wurde am 7.3.1949 ausgefertigt (GVBl. I 1949, S. 83).

12. Landesverordnung über die Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol vom 8.4.1922 25

Dem vom Finanzminister in der heutigen Sitzung vorgelegten Entwurf wurde zugestimmt. 26

25Zuletzt 97. MRS am 15.9.1948, TOP D.
26Vgl. Best. 860 Nr. 3605, S. 31-33. Die LVO wurde am 28.1.1949 ausgefertigt (GVBl. I 1949, S. 39).

13. Landesverordnung zur Änderung des Tabaksteuergesetzes 27

Dem vom Finanzminister in der heutigen Sitzung vorgelegte Entwurf wurde einstimmig beschlossen. 28

27Zuletzt 97. MRS am 15.9.1948, TOP B.
28Vgl. Best. 860 Nr. 3606, S. 57-59. Die LVO wurde am 21.4.1949 ausgefertigt (GVBl. I 1949, S. 146 f.).

14. Landesverordnung über die Erhebung einer Kaffeesteuer29

Der vom Finanzminister in der heutigen Sitzung vorgelegte Entwurf wurde einstimmig beschlossen. 30

29Best. 860 Nr. 3621.
30Die LVO wurde am 28.1.1949 ausgefertigt (GVBl. I 1949, S. 40).

15. Landesverfügung betreffend Übergangsbestimmungen für die Bewirtschaftung der Körperschaftswaldungen in den Regierungsbezirken Koblenz, Trier, Montabaur31

Dieser Punkt wurde wegen Abwesenheit des Landwirtschaftsministers von der Tagesordnung abgesetzt.32

31Zuletzt 101. MRS am 20.10.1948, TOP 5.
32Fortgang 103. MRS am 9.11.1948, TOP C.

16. Erhebung von Brückengeld bei Straßenbrücken

Der Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt. 33 33Zuletzt 101. MRS am 20.10.1948, TOP 4. – Fortgang 105. MRS am 30.11.1948, TOP 16.

17.a) Wiederaufbau der Stadt Mainz (Zweckverband) 34

Der Finanzminister teilte mit, daß die Militärregierung der Auflösung des bisherigen Zweckverbandes zugestimmt habe. Die Militärregierung verlange aber eine neue Sonderbehörde für den Aufbau von Mainz.35 Aus all dem ergibt sich die Notwendigkeit, eine Besprechung mit allen maßgebenden Stellen herbeizuführen, die in der Woche vom 15. bis 22. November 1948 in Mainz stattfinden soll. Der Termin wird noch vereinbart. 36

34Zuletzt 94. MRS am 3.9.1948, TOP Y.
35Vgl. Best. 860 Nr. 1148 S. 445 f.
36Fortgang 113. MRS am 27.1.1949 (Best. 860 Nr. 9610).

17.b) Freie demokratische Jugend 37

Der Wohlfahrtsminister wurde beauftragt, die Regelung dieser Angelegenheit herbeizuführen. Es steht fest, daß der Beschluß des Ministerrats, die freie demokratische Jugend aus dem Jugendring auszuschließen, nicht aufrechterhalten werden kann, da dies eine Sache des Landjugendringes selbst ist. Es soll dem Landjugendring aber mitgeteilt werden, daß die Landesregierung nicht wünscht, daß aus den Mitteln, die sie dem Landjugendring zuweist, die freie demokratische Jugend bedacht wird, so lange diese die beleidigenden Bemerkungen in früheren Schreiben sowie insbesondere auch in den Protestschreiben vom 26. Oktober 1948 nicht zurückgenommen hat. 38

37Zuletzt 94. MRS am 3.9.1948, TOP V. Vgl. auch Best. 860 Nr. 333, S. 767-775.
38Das Protestschreiben des FDJ-Landesverbandes datiert vom 19.10.1948; es war mit Schreiben vom 21.10.1948 dem Ministerrat zugeschickt bzw. in Abschrift mit Schreiben vom 26.10.1948 durch die Staatskanzlei an das Arbeitsministerium weitergeleitet worden. Da sich der Landesvorstand mit Schreiben vom 14.12.1948 von den Neuwieder Vorfällen distanzierte, beantragte der Minister für Gesundheit und Wohlfahrt am 6.1.1949 eine Aufhebung des oben protokollierten Ministerratsbeschlusses (Best. 860 Nr. 333, S. 771-775; Best. 930 Nr. 2043). – Fortgang 105. MRS am 30.11.1948, TOP B.

17.c). Gnadensache Johanna W.39

Das dem Ministerpräsidenten mit Schreiben vom 5.10.48 durch das Justizministerium zugeleitete Gnadengesuch der eventuellen Umwandlung der Todesstrafe in eine zeitliche Freiheitsstrafe wurde vom Justizministerium zurückgezogen. 40

39Johanna W., (*1903), trat 1940 als Hilfsschaffnerin in den Dienst der Reichsbahn im Personenverkehr und Ladedienst des Bahnhofs Ludwigshafen. Wegen Diebstahl von Gepäckstücken in 45 Fällen vom November 1943 bis Juli 1944 wurde sie vom Sondergericht Saarbrücken am 12.1.1945 nach § 4 der „Volksschädlingsverordnung“ zum Tode verurteilt, doch wurde das Urteil nicht vollstreckt. Ende April 1945 war sie auf Anweisung der Besatzungsmacht aus dem Zuchthaus Ludwigsburg freigelassen worden. (Best. 900, Nr. 185).
40Im genannten Schreiben (wie vorige Anm.) wurde vorgeschlagen, die Betreffende wegen „der erheblichen Verfehlungen, die auch ohne Heranziehung der inzwischen aufgehobenen Volksschädlingsverordnung angesichts der Vielzahl der Taten, der langen Dauer des gesamten Verhaltens und der groben Ausnutzung der Beamtenstellung eine harte Ahndung“ erfordere, „die ausgesprochene Todesstrafe in eine Zuchthausstrafe von 4 Jahren umzuwandeln, hierauf die erlittene Untersuchungs- und Strafhaft voll anzurechnen und für den noch zu verbüßenden Teil der inzwischen kränklich gewordenen Bestraften bedingte Strafaussetzung mit einer Probezeit bis 1. November 1951 zu bewilligen.“ Eine weitere Stellungnahme aus dem Ministerium der Justiz vom 4.11.1948 wies jedoch darauf hin, dass alle durch nationalsozialistisches Recht verhängten Todesstrafen ohnehin laut Art. IV des Gesetzes Nr. 1 des Alliierten Kontrollrates aufgehoben seien. Zur Durchführung dieses Artikels sehe das Gesetz zur Beseitigung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege vom 23.3.1948 in Abschnitt III, § 13 vor, dass die Staatsanwaltschaft des Wohnortes in solchen Fällen beim zuständigen LG – hier Frankenthal – die Wiederaufnahme des Verfahrens zu beantragen habe. Aufhebung und Abänderung des Urteils erfolge dann durch Gerichtsbeschluss; eine Zuständigkeit des MinPräs bzw. der Landesregierung sei nicht gegeben.

A. Gesetz zur Aufhebung des Lohnstops 41

Das vom Arbeitsminister42 in der heutigen Sitzung vorgelegte Gesetz43 wurde einstimmig beschlossen und ist dem Landtag sofort zuzuleiten.44

41Vgl. 86. MRS am 14.7.1948, TOP 6.
42In Best. 700,169 Nr. 140, S. 311, und Best. 860 Nr. 8189: „Arbeitsministerium“.
43Best. 860 Nr. 4092, S. 1 und S. 5-7.
44Das Gesetz wurde am 25.11.1948 vom LT beschlossen und am 13.4.1949 ausgefertigt. (LT RLP, 1 .WP, Drucks. Abt. I, S. 1065 f. und S. 1083 f.; GVBl. I 1949, S. 142). – Fortgang 113. MRS am 27.1.1949 (Best. 860 Nr. 9610).

B. Kündigungsschutzgesetz

Nachdem der Ministerrat in seiner Sitzung vom 20.10.48 einstimmig beschlossen hatte, dem Landtag eine Verlängerung des Kündigungsschutzgesetzes nicht mehr vorzuschlagen,45 wurde in der heutigen Sitzung durch Minister Bökenkrüger, unterstützt durch Minister Junglas, die Verlängerung des Kündigungsschutzgesetzes erneut angeregt, weil auf die moralische Wirkung für die nächsten Monate noch nicht verzichtet werden könne. Es wurde beschlossen, daß Minister Bökenkrüger einen neuen Entwurf ausarbeitet und der Staatskanzlei rechtzeitig zur Behandlung in der nächsten Sitzung des Ministerrats zuleitet.46

45Der entsprechende Beschluss wurde in der 100. MRS am 12.10.1948, TOP 4, gefasst. Zum Protest der Gewerkschaften dagegen vgl. Best. 860 Nr. 4095, S. 29.
46Vgl. dazu die kontroverse Presseberichterstattung, insbes. zur Rolle von MinDir Dr. Ingendaay (Best. 860Z Nr. 466, darin irrtümliche Schreibweise des Namens: „Ingendey“). – Fortgang 104. MRS am 23.11.1948, TOP 9.

C. Personalien

Der Ministerrat genehmigte, daß Dr. Ingendaay per 30. Oktober 1948 aufgrund seines Antrages aus dem Landesdienst (Ministerialdirektor im Arbeitsministerium) ausscheidet. Über einen Vorschlag zur Wiederbesetzung dieses Postens ist demnächst zu beschließen.

Mit der Einstellung der Herren:

Dr. Kaul, Hermann47 als Hilfsrichter beim Landgericht in Koblenz,

Schoedon, Max48 als Vermessungsassessor bei dem Kulturamt in Prüm,

Merkt, Hans49 als Tierarzt der Verg.gr. III TO.A.

Simonis, Peter50 als Regierungsrat beim Finanzamt in Trier,

Dr. Steeg, Heinz51 als Medizinaldezernent bei der Regierung in Koblenz,

Dr. Lanters, Franz52 als Hilfsrichter bei dem Landgericht in Koblenz,

Dr. Drögsler, Walter als Angestellter der Verg.gr. III TO.A. beim Innenministerium 53

unter Aufhebung der diesbezüglichen Bestimmungen der 1. Landesverordnung zur Sicherung der Währung und der öffentlichen Finanzen (Sparverordnung)54 erklärte sich der Ministerrat einstimmig einverstanden.

Der Ministerrat erklärte sich weiter damit einverstanden, daß die im Auftrag des Justizministeriums vom 24.9.1948 genannten Oberwachtmeisterinnen als Widerrufsbeamte eingestellt werden können unter der Bedingung, dagegen drei männliche Hilfsarbeiter zu entlassen. 55

Weiterhin gab der Ministerrat die Genehmigung zur Einstellung der von den Landesversicherungsanstalten Speyer und Andernach und Landesarbeitsämtern Koblenz und Neustadt verlangten Personaleinstellungen in Höhe von:

    Speyer: 20 Personen,

    Andernach: 15 Personen,

    Koblenz: 20 Personen,

    Neustadt: 15 Personen.

Es wird diesen Selbstverwaltungsorganisationen dabei aufgetragen, das Personal, soweit es möglich ist, aus den bei der politischen Säuberung ausscheidenden Personen auszusuchen. Für Anstellungen, die außerhalb dieses Personenkreises erfolgen, ist die vorherige Zustimmung des zuständigen Ressort-Ministers56 einzuholen.

47Dr. Hermann Kaul (*1891), 1911-1914 Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Kiel, Berlin und Bonn, 1914-1919 Militärdienst, 1922 Promotion an der Universität Gießen, 1925-1945 richterliche Tätigkeit in Duisburg, Düsseldorf, Breslau (OLG-Rat) und Reichenbach (Thüringen), 1948 Hilfsrichter beim Landesgericht Koblenz, 1950 OLG-Rat beim OLG Koblenz, 1952 Senatspräsident beim OLG, 1953 Bundesrichter beim Bundesgerichtshof (Best. 860P Nr. 2656).
48Max Schoedon (* 1915), 1937-1939 Studium der Geodäsie an der Techn. Hochschule Berlin, 1941 Abschluß als Diplom-Vermessungsingenieur, 1941-1944 Militärdienst, 1944 Ernennung zum Regierungsvermessungsreferendar beim Regierungspräsidium Koblenz, 1948 Staatsprüfung für den höheren vermessungstechn. Dienst, ab 1948 Tätigkeit beim Katasteramt Mayen, 1965 Ernennung zum Obervermessungsrat, ab 1974 Vermessungsdirektor, 1978 Pensionierung (Best. 860P Nr. 8247).
49Hans Merkt (* 1923), 1942-1947 Studium an der Tierärztlichen Hochschule in Hannover mit Unterbrechungen durch den Militärdienst, 1947 Ablegung der tierärztlichen Fachprüfung, 1948 Anstellung als Assistenzarzt beim Landesveterinäruntersuchungsamt Koblenz, 1951 Ausscheiden (Best. 860P Nr. 2924).
50Peter Simonis (*1910), 1933-1938 Referendar, ab 1938 Assessor, 1940 Ablegung der großen juristischen Staatsprüfung und Übernahme als RAss beim Finanzamt Berlin-Charlottenburg-Ost, 1941 in Abwesenheit Ernennung zum RR; 1940-1945 Militärdienst, 1948 Rückkehr aus englischer Kriegsgefangenschaft, 1949 RR beim Finanamt Trier, ab 1951 Vorsteher des Fiananzamtes Ahrweiler, 1959 Ernennung zum ORR, 1975 Pensionierung (Best. 860PNr. 6096).
51Dr. Heinz Steeg (1897-1950), 1922 Ablegung des medizinischen Staatsexamens an der Universität Berlin, ab 1925 Fürsorgearzt in Friedrichsthal-Bildstock/Saar, 1928-1935 in Zell 1935-1937 in Rheydt, 1937-1945 Militärdienst als Sanitätsoffizier, 1949 Amtsarztprüfung an der Universität Mainz und Einstellung als Regierungsmedizinalrat bei der Regierung Koblenz, 1950 Erennung zum Oberregierungs- und Medizinalrat (Best. 860PNr. 3238).
52Dr. Franz Lanters (* 1910) zuletzt bis zu seiner Pensionierung 1975 Vorsitzender Richter am OVG Koblenz (Best. 860P Nr. 5772, Best. 856, Nr. 113235).
53Dr. Walter Drögsler (*1909), 1927-1931 Studium an der juristischen Fakultät der Universität Prag, 1931 Staatsprüfung und Promotion, 1932-1938 Advokaturkandidat bei Rechtsanwälten in Mährisch-Ostrau und Tschch.-Teschen, 1938 Ablegung der Großen Staatsprüfung vor dem OLG Prag, Juli-Nov. 1938 selbständiger Rechtsanwalt in Tschech.-Teschen, anschließend bis 1940 Angestellter beim Reichsstatthalter im Sudetengau, 1940 Ernennung zum RR, 1949 Anstellung beim rheinlandpfälzischen Innenministerium, 1951 Übernahme als RR in der Funktion des Referenten der Polizeiabteilung (Verwaltung und Recht) beim MdI, Ernennung zum ORR, 1974 Pensionierung (Best. 860P Nr. 5350).
54Bezug: Erste LVO über Maßnahmen zur Sicherung der Währung und der öffentlichen Finanzen. Vgl. 83. MRS am 30.6.1948, TOP 1, bes. Anm. 10.
55Unterlagen hierzu konnten nicht nachgewiesen werden.
56In Best. 860 Nr, 9609 korr. aus: „des Ministerrats“; ältere Fassung in Best. 700,169 Nr. 149, S. 315, ferner in Best. 860 Nr. 8189 und Nr. 2975, S. 427.

D. Gehaltsregelung57

Bezüglich der Erhöhung der Angestelltengehälter wurde nach eingehender Beratung beschlossen:

Die laut Ministerratsbeschluß vom 20. Oktober 1948 bereits vorgesehenen Rückfragen bei den Nachbarländern Nordrhein-Westfalen und Hessen unverzüglich herbeizuführen, damit die endgültigen Beschlüsse schnellstens gefaßt werden können. A-Konto der grundsätzlich beschlossenen Erhöhung der Angestelltengehälter soll an Verheiratete, deren Gesamtbezüge ohne Kinderzulagen 300,– DM nicht übersteigen, ein Vorschuß von 50,– DM,

an Ledige, deren Bezüge 200,– DM nicht übersteigen, ein Vorschuß von 30,– DM,

an Lehrlinge ein Vorschuß von 20,– DM

gezahlt werden.

Bezüglich der Erhöhung der unteren Beamtengehälter ist ebenfalls vor der endgültigen Beschlußfassung eine Koordinierung mit den Nachbarländern herbeizuführen.

Der Ministerrat nahm die Erklärung des Finanzministers zur Kenntnis, daß an alle Beamten, Angestellten und Arbeiter ein Kartoffeldarlehen in Höhe von 20,– DM pro Kopf der Familie – höchstens 80,– DM – bewilligt werde.58

57Zuletzt 101. MRS am 20.10.1948, TOP B.
58Fortgang 104. MRS am 23.11.1948, TOP 1.a) und TOP 1.b).

E. Erhöhung der Rentensätze 59

Der Ministerrat beschloß:

a) den Landeszuschuß zu übernehmen, der durch eine Erhöhung der Fürsorgerichtsätze bis zu 15% erwächst,

b) den Landeszuschuß (Finanzausgleich), der in Höhe bis zu 25,– DM pro Familie entsteht, zu übernehmen, der durch eine einheitliche Beschaffungsbeihilfe an die Fürsorgeunterstützungsempfänger zu zahlen wäre.

59Vgl. allgemein Best. 930 Nr. 4666.

F. Schiffahrtsamt Mainz 60

Staatssekretär Dr. Steinlein berichtete, daß dieses Schiffahrtsamt durch die französische Militärregierung aufgrund der Ordonnanz 14561 des General Koenig errichtet und Dr. Eichenlaub als Leiter dieses Amtes berufen worden sei.62 Unter Bezugnahme auf den Standpunkt, den der Ministerrat in dieser Frage bisher eingenommen hat und der in verschiedenen Schreiben der Militärregierung unterbreitet wurde, beschloß der Ministerrat, eine entsprechende Stellungnahme an die Militärregierung gelangen zu lassen. Es soll darin zum Ausdruck kommen, daß unbeschadet des Rechts der Militärregierung, aufgrund der ergangenen Ordonnanz 145 dieses Schiffahrtsamt zu errichten, Dr. Eichenlaub das Vertrauen der deutschen Regierungsstellen nicht besitze. Diese Mitteilung erschiene umso mehr notwendig, als das durch die Ordonnanz der französischen Militärregierung gebildete Schiffahrtsamt als deutsches Schiffahrtsamt63 bezeichnet werde, so daß in der Bevölkerung natürlich der Eindruck entstehe, als wenn es sich bei der Berufung des Dr. Eichenlaub um eine deutsche Angelegenheit handele. 64

60Zuletzt 100. MRS am 12.10.1948, TOP F.
61Journal Officiel 1948, S. 1340 f.
62Vgl. 99. MRS am 6.10.1948, TOP G, und 100. MRS am 12.10.1948, TOP F.
63Unterstrichen: „deutsches Schiffahrtsamt“.
64Vgl. Schreiben des MinPräs vom 5.11.1948 an den GenGouv. Darin betonte Altmeier, dass die Landesregierung, „wenn sie um Vorschläge für das Amt des Leiters des ‚Deutschen Schiffahrtsamtes‘ ersucht worden wäre, Herrn Dr. Eichenlaub in keinem Falle vorgeschlagen haben würde und daß sie nicht in der Lage ist, anzuerkennen, daß Dr. Eichenlaub deutschen Dienststellen Anweisungen erteilt.“ (Best. 860 Nr. 6199, Bl. 77-78). – Fortgang 105. MRS am 30.11.1948, TOP 8.

G. Benzin 65

Die Militärregierung hat in einem Schreiben an den Wirtschaftsminister die Aushändigung von Benzinscheinen in Höhe von 5.000 Litern angefordert. Das Wirtschaftsministerium wurde veranlaßt, der Militärregierung mitzuteilen, daß die Abgabe dieser 5.000 Liter unmöglich sei, weil die Landesregierung über die zugeteilte Menge einschließlich der notwendigen Reserve bereits verfügt habe und nicht in der Lage sei, den Bedarf um diese 5.000 Liter herabzusetzen. 66

65Zuletzt 101. MRS am 20.10.1948, TOP H. Vgl. auch Best. 950 Nr. 15155.
66Fortgang 109. MRS am 29.12.1948, TOP J.

H. Finanzlage67

Minister Dr. Hoffmann berichtete, daß die Steuereinnahmen im Monat September 1948 32 Mill. DM gegenüber 43 Mill. DM im Monat September 1947 (=75%), im Monate Oktober 1948 54 Mill. DM gegenüber 85 Mill. DM im Monat Oktober 1947 (=60%) betragen haben. 68

67Zuletzt 101. MRS am 20.10.1948, TOP 1.
68Vgl. Schreiben des MinPräs vom 5.11.1948 an den GenGouv (Best. 860 Nr. 1010, S. 261-263; vgl. Nr. 1103 und Nr. 1651).

I. Finanzielle Hilfe für die Grenzkreise 69

Der Finanzminister wies darauf hin, daß aus den Landesausgleichsmitteln des sogenannten kleinen Lastenausgleichs70 ab 1. Januar 1949 in größerem Umfange Mittel für den Wiederaufbau der Grenzkreise zur Verfügung gestellt werden könnten. Hierüber soll später eingehend beraten werden.

69Vgl. 98. MRS am 22.9.1948, TOP 11.b), sowie Best. 860 Nr. 952, Nr. 1294-1295, Nr. 1628, Nr. 2377, Nr. 2578 und Nr. 2685.
70Vgl. 103. MRS am 9.11.1948, TOP 2.

J. Polizei (Veränderungen im Aufbau)71

Innenminister Steffan wies darauf hin, daß es sich bei der Aufhebung des Landespolizeipräsidiums lediglich um eine Umorganisation innerhalb des Ministeriums handele, da auch bisher ein besonderes Amt für das Landespolizeipräsidium nicht bestanden habe, dieses vielmehr lediglich als eine Abteilung innerhalb des Innenministeriums geführt werde.72 Insofern seien die Auffassungen der Militärregierung aufgrund der Noten vom 31.8.48 Nr. 2621/SG73 und 19.10.48 Nr. 2960/SG74 entsprechend zu berichtigen.75

71Laut TO war der TOP für die 99. Sitzung am 6.10.1948 vorgesehen, aber nicht behandelt worden. Vgl. Best. 860 Nr. 1230, S. 382-424, sowie Best. 880 Nr. 1675-1676, 1743-1745 und Nr. 1766.
72Zum Organisationsplan des Landespolizeipräsidiums vgl. Best. 860 Nr. 3771, S. 19 f.
73Best. 860 Nr. 1230, S. 384. Der GenGouv betonte darin, dass er keine Änderung in der Verwaltung des Landes Rheinland-Pfalz dulde, „ohne daß ich vorher um meine Meinung darüber befragt und ohne daß meine ausdrückliche Zustimmung dazu erhalten wurde. Unter diesen Bedingungen betrachte ich alle von [sic!] Herrn Innenminister ohne mein Wissen und unter Bedingungen, die ich auf keine Art gutheissen kann, getroffenen Entscheidungen als null und nichtig. Demzufolge sind alle Ernennungen und Neuzuteilungen von Beamten, die im Rahmen der Polizei von Rheinland-Pfalz ab 30. Juni 1948 getä-tigt worden sind, null und nichtig“ (ebd., S. 384).
74Best. 860, Nr. 1230, S. 394.
75Vgl. Schreiben des MinPräs vom 8.11.1948 an den GenGouv (Best. 860 Nr. 1010, S. 235). Bereits im Sommer 1948 hatten Entscheidungen der Landesregierung bzw. des zuständigen Ministers für Wirtschaft und Verkehr zur Reorganisation der Wirtschaftsund Verkehrsverwaltung insofern das Missfallen der Militärregierung hervorgerufen, als sie sich vor vollendete Tatsachen gestellt sah. Darauf war von Seiten des GenGouv in der Besprechung mit dem MinPräs am 16.8.1948 hingewiesen worden (Best. 860 Nr. 9586, Bl. 43 f.; vgl. Schreiben des GenGouv vom 9.8.1948 an den MinPräs in Best. 860 Nr. 1953, S. 2033).