© LAV101. Ministerratssitzung am Mittwoch, den 20.10.19481
- Ministerpräsident Altmeier
- Minister Dr. Hoffmann
- Minister Junglas
- Minister Steffan
- Minister Stübinger, (nur bis 12.00 Uhr)
- Minister Dr. Süsterhenn (nur bis 12.00 Uhr)
- Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
- die Staatssekretäre Schmidt und Dr. Steinlein
Minister Bökenkrüger fehlte entschuldigt.
- A. Lohnerhöhung
- B. Gehaltserhöhung für Beamte und Angestellte
- 1. Erörterung der Finanzlage
- 1.a) Landesgesetz zur Sicherung des Landeshaushalts für das zweite Rechnungshalbjahr 1948
- 2. Zweite Übertragungsverordnung von Befugnissen zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf den Minister der Finanzen
- 3. Dritte Landesverordnung zur Sicherung der öffentlichen Finanzen
- C. Sparmaßnahmen
- 4. Erhebung von Brückengeld bei Straßenbrücken
- 5. Landesverfügung betreffend Übergangsbestimmungen für die Bewirtschaftung der Körperschaftswaldungen in den Regierungsbezirken Koblenz, Trier Montabaur
- 6. Landesverordnung zur Durchführung der Transportleistungen im Straßengüterverkehr
- 7. Schutzgesetz für die in der politischen Säuberung tätigen Beamten und Angestellten
- 8. Verleihung des Rechts einer kreisfreien Stadt an die Stadt Landau
- 9. Finanzlage der dem Ministerium für Wirtschaft und Verkehr nachgeordneten Behörden
- 10. Landesgesetz über die Bildung eines besonderen Dienststrafsenats bei dem Oberlandesgericht in Koblenz
- D. Finanzielle Hilfe für die kulturellen Institute des Landes
- E. Mainzer Universität
- F. Brotpreiserhöhung
- G. Schuhpreise
- H. Benzinreserve
A. Lohnerhöhung2
Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die Frage der Lohnerhöhung der in den öffentlichen Diensten stehenden Arbeiter erneut besprochen. Der Ministerpräsident verwies auf den Beschluß des Ministerrats vom 9.9.48,3 laut welchem ab 13.9. eine Erhöhung der Löhne um 10% und ab 1.11.48 eine Erhöhung um weitere 5% hätte eintreten müssen. Nachdem das Arbeitsministerium diesen Beschluß unbeachtet gelassen hatte, wurde in der Sitzung vom 6.10.48 erneut auf die unverzügliche Durchführung dieses Beschlusses nochmals hingewiesen. In der heutigen Besprechung wurde allseits bedauert, daß der Arbeitsminister die Durchführung dieses Beschlusses unter Hinweis auf die noch nicht vorliegende Genehmigung des Gesetzes zur Lockerung des Lohnstops4 unterlassen hatte. Aufgrund einer Erklärung der Militärregierung gegenüber dem Ministerpräsidenten ist mit der Zustimmung zu diesem Gesetz innerhalb der nächsten 48 Stunden zu rechnen.5 Hierauf fußend beschloß der Ministerrat, daß der Arbeitsminister noch heute folgende Landesverfügung erläßt:
„Landesverfügung zur Ergänzung der Tarifordnung B für Gefolgschaftsmitglieder im öffentlichen Dienst (TO.B) vom 1.4.19386
Entsprechend dem Beschluß des Ministerrats vom 9.9.48 bestimme ich auf Grund des Landesgesetzes über die Lockerung des Lohnstops vom 20. Oktober 1948 folgendes:
§ 1
Mit Wirkung ab 13.9.1948 werden die Tariflöhne der TO.B. für die Arbeiter im öffentlichen Dienst (außer Eisenbahn und Post) um 15% erhöht.
§ 2
Gemäß § 10 (örtliche Lohnhöhe) der TO.B. findet diese Verfügung Anwendung für die Dienstorte, die im Lande Rheinland-Pfalz liegen (TO.B. Ortslohnstaffelverzeichnis – Anlage 1). Die übrigen Bestimmungen der TO.B. und der ADO bleiben bestehen.
Koblenz, den ….
Ministerium für Arbeit von Rheinland-Pfalz“ 7
B. Gehaltserhöhung für Beamte und Angestellte 8
Bezüglich einer Gehaltserhöhung bzw. Angleichung für die staatlichen Angestellten und Beamten (untere Gruppen) beschloß der Ministerrat:
In Verfolg des Beschlusses des Ministerrats vom 12. Oktober 19489 werden die beauftragten Ministerien ermächtigt, die Verhandlungen zum Zwecke der Angleichung der Bezüge der unteren Angestellten und Beamtengruppen unverzüglich aufzunehmen und den Verhandlungen die in der britischen Zone und im Lande Hessen getroffenen Regelungen zugrunde zu legen. Hinsichtlich der Beamtenbesoldung ist eine Angleichung an das Verfahren der übrigen Länder anzustreben.
Die entsprechenden Verhandlungen sind unverzüglich durch das Arbeitsministerium einzuleiten. Die Federführung liegt beim Innenministerium unter entsprechender Mitwirkung des Finanzministeriums. 10
1. Erörterung der Finanzlage 11
Finanzminister Dr. Hoffmann berichtete, daß die Steuereingänge nach dem 10. Oktober eine steigende Tendenz aufweisen und die Gehaltszahlungen per 22.10.48 dadurch sichergestellt seien.12 Das zugesagte Darlehen aus dem Landesstock13 in Höhe von 2,5 Mill. DM sei bisher noch nicht gewährt worden; vielmehr hätten sich trotz der Zusage hierbei Schwierigkeiten ergeben. Die Verhandlungen bezüglich der Prolongierung der Ende Oktober fälligen Anleihe in Höhe von 20 Mill. DM würden fortgesetzt. Die bisherigen Aussichten seien wenig günstig. Eine von der Militärregierung geplante neue Anleihe verspreche nur dann einen Erfolg, wenn zugleich ein Zweck der Anleihe, z.B. Hafenbauprojekt Ludwigshafen14 , publiziert werden könnte.
Die Finanzämter wären hinsichtlich der Eintreibung von Steuern intensiver geworden. 15
1.a) Landesgesetz zur Sicherung des Landeshaushalts für das zweite Rechnungshalbjahr 1948 16
Dem vom Finanzministerium mit Schreiben vom 7. Oktober vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung des Landeshaushalts für das II. Rechnungshalbjahr 1948 wurde zugestimmt. Das Gesetz ist dem Landtag sofort zuzuleiten. 17
Minister Dr. Hoffmann verwies darauf, daß die übrigen Länder angesichts der finanziellen Gesamtlage ebenfalls durchweg von der Herstellung eines Haushaltsplanes Abstand genommen hätten. 18
2. Zweite Übertragungsverordnung von Befugnissen zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf den Minister der Finanzen19
Der mit Schreiben vom 15.9.48 vom Finanzministerium vorgelegten Zweiten Landesverordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf den Minister für Finanzen wurde mit den vom Justizministerium laut Schreiben vom 5. Oktober vorgeschlagenen technischen Änderungen zugestimmt. 20
3. Dritte Landesverordnung zur Sicherung der öffentlichen Finanzen21
Dieser Punkt der Tagesordnung wurde abgesetzt. Er soll zusammen mit der Vierten Landesverordnung über Maßnahmen zur Sicherung der Währung und der öffentlichen Finanzen, die der Finanzminister im Verlaufe der Sitzung vorlegte, im nächsten Ministerrat behandelt werden. 22
C. Sparmaßnahmen23
Beschlossen wurde, in der übernächsten Woche eine Sondersitzung abzuhalten, um bei dieser Gelegenheit Sparmaßnahmen innerhalb der Verwaltung eingehend zu erörtern.24
4. Erhebung von Brückengeld bei Straßenbrücken 25
Dieser Punkt der Tagesordnung wurde abgesetzt. Er soll in der nächsten Sitzung des Ministerrats behandelt werden. 26
5. Landesverfügung betreffend Übergangsbestimmungen für die Bewirtschaftung der Körperschaftswaldungen in den Regierungsbezirken Koblenz, Trier Montabaur27
Die Besprechung dieser Landesverfügung wurde infolge Abwesenheit des Landwirtschaftsministers zurückgestellt. 28
6. Landesverordnung zur Durchführung der Transportleistungen im Straßengüterverkehr 29
Der vom Wirtschaftsminister mit Schreiben vom 8. Oktober zugesandten Landesverordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen und Überwachung der Preisgestaltung im Güternahverkehr (Verordnung über den Straßengüterverkehr) wurde einstimmig zugestimmt. 30
7. Schutzgesetz für die in der politischen Säuberung tätigen Beamten und Angestellten 31
Nach eingehender Beratung wurde der vom Landeskommissar für das Bereinigungswesen vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Überführung der bei der politischen Säuberung tätigen Personen in andere Beschäftigungen zur Beratung in der nächsten Sitzung des Ministerrats zurückgestellt. Der Landeskommissar wurde ersucht, den im Verlauf der Aussprache vorgetragenen Gesichtspunkten durch entsprechende Abänderungen bzw. Neuvorlage eines Gesetzes Rechnung zu tragen. 32
8. Verleihung des Rechts einer kreisfreien Stadt an die Stadt Landau33
Dem vom Innenminister mit Schreiben vom 21.9.48 vorgelegten Gesetzentwurf über die Kreisfreiheit der Stadt Landau34 wurde einstimmig zugestimmt. Das Gesetz ist dem Landtag sofort zuzuleiten. 35
9. Finanzlage der dem Ministerium für Wirtschaft und Verkehr nachgeordneten Behörden
Unter Bezugnahme auf den schriftlichen Bericht des Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr vom 11.10.4836 wurde beschlossen, daß zunächst die Arbeiten an den Brücken einzustellen sind, da die finanziellen Mittel für den weiteren Bau nicht zur Verfügung stehen. Staatssekretär Dr. Steinlein soll mit den Baufirmen in Verhandlungen treten, um festzustellen, ob diese den weiteren Bau selbst finanzieren können. Eventuelle Finanzabkommen dieser Firmen sollen dann unverzüglich dem Finanzminister vorgelegt werden.
Der Finanzminister erklärte, daß er nach Möglichkeit die Leistungen in dem Umfang der letzten Monate fortsetzen wolle, wodurch aber in erster Linie die aufgelaufenen Schulden, die nach dem Bericht des Wirtschaftsministeriums mehr als 8 Mill. DM betragen, abzudecken seien.
Weiterhin wurde beschlossen, daß eine Serie Brückenbriefmarken herausgegeben wird, deren Ertrag ausschließlich dem Brückenbau zuzuwenden ist. In der Propaganda für den Verkauf dieser Freimarkenserie ist dies entsprechend zu verwerten.
10. Landesgesetz über die Bildung eines besonderen Dienststrafsenats bei dem Oberlandesgericht in Koblenz37
Dem vom Innenminister mit Schreiben vom 8. Oktober vorgelegten Gesetzentwurf wurde einstimmig zugestimmt. Er ist dem Landtag sofort zuzuleiten.38
D. Finanzielle Hilfe für die kulturellen Institute des Landes
Weiterhin wurde die Möglichkeit einer finanziellen Hilfe des Landes (Theater, Orchester in den größeren Städten, Pfalzorchester) besprochen.39 Aufgrund der angespannten Finanzlage stehen Haushaltsmittel zurzeit nicht zur Verfügung. Man sucht nach Möglichkeiten, besondere Einnahmen hierfür – z.B. durch Zuschläge zu den monatlichen Rundfunkbeiträgen etc. – zu schaffen.
E. Mainzer Universität
Der Finanzminister hatte den seinerzeit bewilligten Sonderzuschlag von 3.000,– DM für die Universitätsprofessoren in Mainz rückgängig gemacht und zwar unter Bezugnahme auf das Währungsgesetz. Da das Währungsgesetz40 gewisse Vollmachten der Landesregierung und nicht dem Finanzminister erteilt hat, erbat und erhielt der Finanzminister die Zustimmung zu seiner Abbaumaßnahme.
F. Brotpreiserhöhung41
Im Gegensatz zu dem Bericht des Landwirtschaftsministers (s. Protokoll Nr. 41/48 vom 12.10.48 betr. Erhöhung der Getreide- und Fleischpreise Seite 2) ergab ein Vortrag des Staatssekretärs Dr. Steinlein bzw. des Dezernenten der Preisbildung, Dr. Michaelis, die Notwendigkeit einer Brotpreiserhöhung. Im Verlaufe der Debatte wurde festgestellt, daß diese Erhöhung seitens der Bäcker stillschweigend und ohne Genehmigung bereits durchgeführt ist, so daß ein Brot heute durchweg statt 57 Pfennig 62 Pfennig kostet.
Infolge Abwesenheit des Landwirtschaftsministers wurde der Punkt von der Tagesordnung abgesetzt.
In der nächsten Sitzung des Ministerrats sind die entsprechenden Brotqualitäten vorzulegen, damit alsdann eine endgültige Beschluß-fassung erfolgt.
Es bestand Übereinstimmung darüber, daß eine Erhöhung des Brotpreises nur bei Weizenbrot, nicht aber bei Roggenbrot bzw. Mischbrot erfolgen kann. 42
G. Schuhpreise
Eingehend beraten wurde die nach wie vor festzustellende Preisteuerung. Minister Steffan verwies auf die psychologische Wirkung von Schuhpreisen über 100,– bzw. 125,– DM. Staatssekretär Dr. Steinlein teilte mit, daß es sich hierbei nicht um Verkäufe aufgrund der Schuhpunktkarten43 handelt, sondern um freie Lieferungen, die durch Schweizer Firmen, die hierselbst Niederlassungen haben, eingeführt werden.
Die seit Wochen geführten Verhandlungen hätten dazu geführt, daß Schuhe in Höhe von ca. 1 Mill. Paar zum Preise von 22,– DM das Paar an die Verbraucherschaft abgegeben werden könnten.
H. Benzinreserve44
Beschlossen wurde, daß die Benzinreserve für die Verwaltung in Höhe von rund 10.000 Liter aus der Verwaltung des Verkehrsministeriums (Bergfeld)45 herausgeholt und in die Verwaltung der Staatskanzlei (Dr. Haberer) übergehen soll. 46