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100. Ministerratssitzung am Dienstag, den 12.10.19481

Anwesend :
  • Minister Steffan
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Junglas
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
  • die Staatssekretäre Dr. Steinlein, später Frau Dr. Gantenberg

Es fehlten: MinPräs Altmeier (vorübergehend) und Minister Bökenkrüger.

Tagesordnung:2
  • 1. Besatzungskosten
  • 2. Kartoffelpreisfestsetzung
  • A. Erhöhung der Getreide- und Fleischpreise
  • B. Obst und Gemüse
  • C. Erhöhung der Angestellten- und Beamtengehälter – Beamtengehälter
  • D. Beamtengehälter
  • E. Dienstgebäude Oberpräsidium
  • 3. Tagesordnung der Landtagssitzung vom 13.10.1948
  • F. . Wasserstraßendirektion Mainz/Schiffahrtsamt Mittelrhein
  • 4. Gesetz zur Sicherung der Arbeitsplätze
  • 5. Gesetz zur Änderung der Reichsversicherungsordnung
  • 6.a)3 Zweites Gesetz über Steuervollmachten
  • 6.b) Gesetz über deutsche Schiffahrtsgerichte
  • 6.c) Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges
  • 6.d) Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes für die Rechnungsjahre 1947/48
  • G. Besatzungskosten
  • H. Finanzlage
  • I. Schulspeisungen
1Ausfertigung (korr.) in Best. 860 Nr. 9609 und in Best. 700,169 Nr. 140, S. 349-369 (mit Notizen Altmeiers S. 371); Durchschlag in Best. 860 Nr. 8189 und in Nr. 2975, S. 377-397. Anlagen: 1. TO; 2. Anordnung über Preise für Speisekartoffeln der Ernte 1948; 3. Schreiben des Ministers für Wirtschaft und Verkehr vom 22.10.1948 zum Protokoll vom 12.10.1948; 4. Schreiben des MinPräs vom 6.12.1948 zur Abänderung des Protokolls vom 12.10.1948 (Best. 860 Nr. 9609; Best. 700,169 Nr. 140, S. 371-376; Best. 860 Nr. 8189: nur Nr. 1 und Nr. 4).
2Die TO (siehe oben Anm. 1) wurde laut darauf befindlichem maschinenschr. Vermerk „telefonisch an alle durchgegeben“.
3Für TOP 6.a) – 6.d) lautete in der vorgegebenen TO der übergeordnete Titel von TOP 6: „Gesetze, die vom Landtag bereits verabschiedet, von der Militärregierung aber nicht genehmigt sind.“

Die Sitzung wurde in Abwesenheit des Ministerpräsidenten, der zu Verhandlungen über die angeforderten Besatzungskosten bei der Militärregierung weilte,4 von Minister Steffan eröffnet und geleitet.

4Der MinPräs war von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr mit Vertretern des GenGouv zu einer Besprechung in Rhens, die aus aktuellem Anlass zum Thema „Besatzungskosten“ angesetzt worden war (Protokoll in Best. 860 Nr. 9586, Bl. 29-30); er erschien im Laufe der MRS wieder (vgl. unten, TOP G).

1. Besatzungskosten

Punkt 1 der Tagesordnung – Besatzungskosten – wurde bis zur Rückkehr des Ministerpräsidenten zurückgestellt. 5 5Wie vorige Anm.

2. Kartoffelpreisfestsetzung6

Minister Stübinger berichtete, daß er aufgrund des letzten Ministerratsbeschlusses eine Anordnung über Preise für Spätkartoffeln der Ernte 1948 herausgegeben habe und überreichte die Anweisung.7 Staatssekretär Dr. Steinlein beanstandete die Festsetzung eines Festpreises statt eines Höchstpreises. Derjenige, der unter dem festgesetzten Preise verkaufe, müsse nunmehr bestraft werden. Im übrigen sei im Zuge der Preissenkungsaktion die Festsetzung eines Festpreises nicht zu verantworten. Mit Rücksicht darauf, daß auch in der Bizone sowie in Baden und Württemberg Festpreise herausgegeben worden seien, glaubte Minister Stübinger hiervon nicht abgehen zu können.

Um die Bestrafung für die Forderung eines niedrigeren Preises auszuschließen, wurde das Wirtschaftsministerium beauftragt, seine unteren Dienststellen anzuweisen, bei Preisunterbietungen keine Strafverfolgung vorzunehmen. 8

6Zuletzt 99. MRS am 6.10.1948, TOP C.
7Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 3.
8Fortgang betr. Ernährung allgemein unten TOP A.

A. Erhöhung der Getreide- und Fleischpreise 9

Landwirtschaftsminister Stübinger gab bekannt, daß die Getreidepreise in der Bizone – Weizen per Doppelzentner von 21,25 DM auf 26,– DM, Roggen von 20,– DM auf 24,– DM gestiegen seien. Es sei erforderlich, zumal Baden und Württemberg sich dieser Erhöhung angeschlossen hätten, auch im Lande Rheinland-Pfalz die gleichen Preise festzusetzen. Der Brotpreis bleibe trotz dieser Erhöhung des Getreides derselbe. Lediglich bei Brötchen und Weißbrot sei ein Aufschlag von 30% der bisherigen Preise vorzunehmen.

Bei Fleisch liege die Situation ähnlich. In der Bizone sei eine Erhö-hung von 1,20 DM auf 1,30 DM pro Pfund vorgenommen worden. Um zu einer Angleichung an die Bizone zu kommen, wurde die Preiserhöhung für Getreide und Fleisch im vorgeschlagenen Sinne beschlossen.

Mit der Erhöhung der Fleischpreise hofft man auf dem Fleischsektor wieder in geordnete Bahnen zu kommen, da die Verdienstspanne beim Erzeuger immerhin eine Erhöhung von 20 bis 25% ausmache.

In diesem Zusammenhang kam Minister Junglas auf die schleppende Bezahlung des bei den Bauern beschlagnahmten Viehs zu sprechen. 10

Minister Stübinger berichtete, daß in der letzten Zeit bei sämtlichen Ablieferungen, die nicht für die Militärregierung erfolgten, die Bezahlungen innerhalb der nächsten sechs Tage stattgefunden haben. Bei Ablieferungen an die Militärregierung lägen die Dinge allerdings anders; die Bezahlungen erfolgten wesentlich später. Um auch hier eine möglichst reibungslose Abwicklung zu gewährleisten, wurde Finanzminister Dr. Hoffmann beauftragt, bezüglich der Vorschie-ßung von Überbrückungsgeldern die entsprechenden Verhandlungen aufzunehmen.

Bezüglich der Festsetzung des Gewichts sind bereits in einzelnen Orten und Kreisen Kommissionen eingesetzt, die bei der Abholung eines Stücks Vieh das Gewicht bereits im Stall festsetzen. Diese Einrichtung hat sich bisher gut bewährt. Wo diese Kommissionen bisher nicht eingesetzt sind, soll Entsprechendes veranlaßt werden. Auch bezüglich der Militärablieferungen sollen entsprechende Änderungen durch Verhandlungen erzielt werden.

Man will damit erreichen, daß die festgesetzten Ablieferungssolls auf jedem Gebiete auch tatsächlich erreicht werden. Um diesem Streben einen stärkeren Nachdruck zu verleihen, wird Minister Stübinger durch Presse und Rundfunk publizieren, daß sowohl in der Preisgestaltung als auch in der technischen Abwicklung von Seiten der Landesregierung alles getan werde, um dem Bauer in jedem Falle gerecht zu werden.11

9Zuletzt betr. Ernährung allgemein oben TOP 2. Siehe allgemein dazu Best. 860 Nr. 46, Nr. 1102-1103, Nr. 2632, Nr. 3803 sowie 940 Nr. 90 und Nr. 93. Vgl. Schreiben der Verbindungsstelle Frankfurt an den MinPräs vom 18.9.1948 zu den Diskussionen im Agrarausschuss des Wirtschaftsrates zum „Lübke-Plan“, der, mit Unterstützung durch Ludwig Erhard, die Freigabe des größten Teiles der Fleischproduktion für den freien Verkauf vorsah, um über eine Preissteigerung auch eine Angebotssteigerung zu erreichen (Best. 860 Nr. 41, S. 47-49; vgl. ebd. S. 73 f.). Speziell zu den Getreidepreisen im Herbst 1948 siehe Best. 940 Nr. 691, S. 269 f.; zur Subventionierung von Getreideeinfuhren vgl. Best. 920 Nr. 1487.
10Vgl. Best. 940 Nr. 1072 und Nr. 1103.
11Fortgang betr. Ernährung allgemein unten TOP B. Fortgang betr. Brotpreise 101. MRS am 20.10.1948, TOP F. Fortgang betr. Fleischversorgung 104. MRS am 23.11.1948, TOP E.

B. Obst und Gemüse 12

Auf Anfrage des Landwirtschaftsministers teilte Staatssekretär Dr. Steinlein vom Wirtschaftsministerium mit, daß Obst und Gemüse von der Bewirtschaftung ausgenommen seien.13

12Zuletzt betr. Ernährung allgemein oben TOP A. Zuletzt betr. Obst- und Gemüseversorgung 74. MRS am 25.5.1948, TOP 8.
13Ursprüngliche Formulierung im Protokoll: „Auf Anfrage des Landwirtschaftsministers teilte Staatssekretär Dr. Steinlein vom Wirtschaftsministerium mit, daß Obst und Gemüse von der Bewirtschaftung ausgenommen und die Preise frei seien.“ Auf Anweisung des MinPräs (Schreiben vom 6.12.1948) wurde diese Fassung mit folgender Begründung nachträglich geändert: „Gegen diese Formulierung hat der Minister für Wirtschaft und Verkehr mit Schreiben vom 22. Oktober [1948] Stellung genommen und darauf hingewiesen, daß nur die Bewirtschaftung von Obst und Gemüse aufgehoben werde, während die Preise noch nicht frei seien und auch z. Zt. noch nicht freigegeben werden könnten. In der Tat bedarf das Protokoll nach dieser Seite der Berichtigung, weil nur von der Aufhebung der Bewirtschaftung, nicht aber von den Preisen gesprochen worden war. Das Protokoll wird wie folgt abgeändert: […].“ (Best. 700,169 Nr. 140, S. 373; zu den beiden Schreiben siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 3 und Nr. 4). Fortgang betr. Ernährung allgemein 101. MRS am 20.10.1948, TOP F.

C. Erhöhung der Angestellten- und Beamtengehälter 14

Im Anschluß an die beschlossenen Preiserhöhungen machte Minister Dr. Hoffmann den Vorschlag, Innen-, Arbeits- und Finanzministerium zu ermächtigen, wegen Erhöhungen der Angestellten- und unteren Beamtengehälter in Verhandlungen einzutreten. In den anderen Ländern seien Verhandlungen bereits geführt worden. Auf den Einwand, daß doch sämtliche Finanzminister der elf Länder sich darüber einig wären, keine Gehaltserhöhungen vorzunehmen, erklärte Minister Dr. Hoffmann, in der letzten Woche hätten die Finanzminister der einzelnen Länder ihre bisher ablehnende Haltung aufgegeben, um die Gehälter der 15%-igen Lohnerhöhung der Arbeiter in öffentlichen Betrieben anzugleichen. Im Hinblick auf die steigende Tendenz der Preise, insbesondere auf dem Ernährungssektor, sei eine Gehaltserhöhung unbedingt gerechtfertigt. Die Gehälter sollten durch Zuschlä-ge erhöht werden, etwa in der Weise, daß bei einem Gehalt

    – von 150,– DM 25,– DM

    – von 200,– DM 20,– DM

    – von 250,– DM 15,– DM

    – von 300,– DM 10,– DM

an Zuschlägen gewährt würden. Auch das Land Hessen habe eine ähnliche Regelung vorgesehen.

Nach längerer Aussprache wurde beschlossen, daß Innen-, Finanz- und Arbeitsministerium die entsprechenden Verhandlungen einleiten.15

Über die Höhe der Gehaltszuschläge bzw. über das Ausmaß der Vollmachten wird der Ministerrat in der nächsten Sitzung Beschluß fassen.16

14Vgl. 99. MRS am 6.10.1948, TOP J.
15Vgl. Niederschrift der Verhandlungen am 27.10.1948 (Best. 930 Nr. 2505).
16Fortgang 101. MRS am 20.10.1948, TOP B.

D. Beamtengehälter17

In diesem Zusammenhang kam Minister Dr. Süsterhenn auf die Verschiebung der Gehaltsauszahlungstermine bei Beamten noch einmal zurück. U.a. erwähnte er, daß im gegenwärtigen Augenblick die bisher bestandene Drittelung des Gehalts in Nordrhein-Westfalen rückgängig gemacht, während im hiesigen Lande die 14-tägige Nachzahlung eingeführt würde. Minister Dr. Hoffmann erklärte, daß Nordrhein-Westfalen eines der bestgestellten Länder in finanzpolitischer Hinsicht sei. Nordrhein-Westfalen habe Ende August einen Kassenbestand von 140 Mill. DM zu verzeichnen gehabt. Es habe auch radikale Sparmaßnahmen – allerdings schon vor längerer Zeit – durchgeführt. Im übrigen sei in einer Reihe anderer Länder – wie Niedersachsen, Südbaden18 – die gleiche Situation wie im hiesigen Lande zu verzeichnen. Die Regelung sei zwar in jedem Falle anders, denn sie sei auf die Kassenlage des jeweiligen Landes abgestimmt. 19

17Zuletzt 99. MRS am 6.10.1948, TOP H.
18Im Juli 1948 hatten unter Beteiligung der Zentralverwaltung für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Vereinigten Wirtschaftsgebietes Verhandlungen stattgefunden, um die Bevölkerung der Länder Rheinland-Pfalz und Südbaden mit Kartoffeln aus dem „Überschussgebiet“ Niedersachsen zu versorgen. Über die Bezahlung dieser Lieferungen gab es langwierige politische Differenzen, die erst 1950 beigelegt werden konnten (vgl. Best. 940 Nr. 1386). Im Herbst 1948 galt insbes. die südfranzösische Zone bei den beteiligten Unternehmen als „ein Wildwest“ (Schreiben der Pommerschen Saatzucht GmbH vom 29.9.1948 (ebd.)).
19Zur finanziellen Situation des Landes aus Sicht der Militärregierung vgl. Schreiben des GenGouv vom 25.10.1948 (Best. 860 Nr. 1651, S. 475-483). – Fortgang 104. MRS am 23.11.1948, TOP 2.

E. Dienstgebäude Oberpräsidium

Der vorliegende Antrag betr. Fertigstellung des Dienstgebäudes des ehemaligen Oberpräsidiums Koblenz sieht als erforderliche Mittel für

Den Mittelbau 4.500,– DM

Für das Dachgeschoß 1.000,– DM (östlicher Langbau)

= 5.500,– DM

vor. Der Finanzminister sagte zu, diese Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Staatskanzlei wird sich dieserhalb mit dem Finanzministerium in Verbindung setzen. Die im Antrag weiterhin aufgeführten Kosten zur Fertigstellung des Oberpräsidiums sollen in dem zuständigen Ausschuß besprochen werden.

3. Tagesordnung der Landtagssitzung vom 13.10.194820

Von den auf der Tagesordnung des Landtags stehenden Punkten21 wurden besprochen:

[a)] Preisbildungsgesetz 22

Minister Steffan gab bekannt, daß die Fraktion der SPD zu diesem Gesetz in einer eingehenden Debatte Stellung nehmen werde. Als Regierung wird Staatssekretär Dr. Steinlein die entsprechenden Ausführungen machen. Insbesondere wird er darauf hinweisen, daß die Preise der französischen Zone durchweg 30% unter denen der Bizone liegen.23

[b)] Große Anfrage der SPD betreffend Verweigerung der Niederlassung als praktischer Arzt 24

Zu diesem Punkt der Tagesordnung berichtete Minister Junglas folgendes:

Bis zum Jahre 1945 waren 1.139 Ärzte niedergelassen. In der Zwischenzeit sind 648 Ärzte zugelassen worden = 1.787. Umgerechnet bedeutet das auf 1.600 Seelen einen Arzt. Die aus dem Osten stammenden und noch nicht untergebrachten Ärzte sind ungefähr 524. Hinzu kommen noch 27 nicht heimatberechtigte Jungärzte.

Um eine weitere Niederlassung zu erreichen, wurde beschlossen, die Kopfquote auf 1.500 Seelen festzulegen. Dadurch können ungefähr 130 weitere Ärzte untergebracht werden. In Städten sollen die Fach-ärzte nicht in diese Kopfquote eingerechnet werden.

Bei der bisherigen Ernennung (Niederlassungsgenehmigung) war die Ärztekammer sehr stark beteiligt. In Zukunft soll eine gesetzliche Regelung eingeführt werden dergestalt, daß der Gesundheitsminister als Berufungsinstanz über die Verweigerung der Niederlassungsgenehmigung entscheidet. Ihm zur Seite steht ein beratender Ausschuß, dem Vertreter der Gewerkschaften, der Krankenkassen, Krankenhäuser, Sozialversicherung, der privaten Krankenkassen, Ärzte usw. angehören. Der Fachausschuß hat allerdings nur beratende Funktion. Die letztliche Entscheidung liegt beim Minister. Bei den Jungärzten soll das Medizinalpraktikum wieder eingeführt werden.

Soweit Dienstleistungen in Krankenhäusern durchgeführt werden, müssen die zwischen den Anstalten und der Ärzteschaft bestehenden Tarifverträge auch eingehalten werden. Bisher war es nämlich so, daß sich an diesen Verträgen niemand störte und der Arzt für seine Tätigkeit kein Entgelt erhielt.

Soweit ältere Ärzte – bedingt durch die Währungsreform – wieder ihre Praxis ausüben und jüngere Assistenten als Gehilfen haben, sollen diese das erste Recht der Nachfolgerschaft besitzen.

Minister Junglas wird die Große Anfrage in diesem Sinne im Landtag beantworten. 25

[c)] Antrag der Fraktion der DP betreffend Auszahlung des Unterschiedsbetrages an die Opfer des Krieges, falls die Rente weniger beträgt als der bisher ausgezahlte Fürsorgesatz 26

Minister Junglas berichtete, daß die früheren Fürsorgebeträge nach einheitlichen Richtsätzen ausgezahlt worden seien, während die mittlerweile geregelte Unterstützung in einzelnen Gemeinden niedriger sei und infolgedessen eine Differenz zwischen den früheren Unterstützungssätzen und der normalen Rente bestehe. Um die Sache endgültig zu klären, soll dieser Antrag dem Sozialpolitischen Ausschuß zugewiesen werden. Gegebenenfalls wird Minister Junglas zu diesem Punkt der Tagesordnung Stellung nehmen. 27

[d)] Beratung eines Landesgesetzes über Aufhebung der Dienstverpflichtung (Drucks. 574) 28

[e)] Aufhebung des Präsidialerlasses vom 17.5.46 betr. Lenkung der Arbeitsvermittlung und die Verpflichtung von Arbeitskräften (Drucks.532)29

Ministerialdirektor Dr. Ingendaay gab bekannt, daß die Oberregierungspräsidenten der Pfalz und Hessen-Nassau im Jahre 1946 den Kontrollratsbefehl Nr. 3 selbständig ausgelegt und zur Erläuterung zwei Rundverfügungen betreffend Arbeitslockerung und Arbeitsverpflichtung herausgegeben hätten.30 Der Antrag der DP gehe darauf hinaus, die Bestimmungen über die Arbeitsverpflichtung aufzuheben. Der Sozialpolitische Ausschuß sei bereit, die Rundverfügungen aufzuheben, so daß von deutscher Seite keine Zwangsverpflichtungen mehr vorzunehmen wären. 31

20Dieser TOP stand schon auf der TO der 99. MRS am 6.10.1948.
21Bezug: Landtagssitzung am 13.10.1948, (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 967-970 und S. 972-1002).
22Zuletzt 97. MRS am 15.9.1948, TOP 1.Vgl. auch Best. 860 Nr. 4056, S. 61-71.
23Bei der ersten Beratung des Gesetzentwurfes im LT vertrat Dr. Michaelis die Regierung (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 975-986). Nach Annahme des Gesetzes durch den LT (vgl. 90. MRS am 18.8.1948, TOP A) und Vorlage zur Genehmigung durch den GenGouv machte dieser mit Schreiben vom 22.12.1948 seine Zustimmung davon abhängig, dass unter denen im Anhang des Gesetzes aufgeführten Erzeugnisse alle diejenigen gestrichen würden, die der Bewirtschaftung unterlagen: „Die Festsetzung der Preise dieser Erzeugnisse unterliegt nämlich der vorherigen Genehmigung seitens der Militärregierung”. Auch sei zu beachten, dass die im Gesetz dem Wirtschafts- und Verkehrsminister erteilte Vollmacht zur Änderung der Produktlisten nur auf dem Verordnungswege ausgeübt werden dürfe, „damit den Besatzungsbehörden ihr Kontrollrecht” über die darauf „verzeichneten Erzeugnisse vorbehalten bleibe (Best. 860 Nr. 4056, S. 149-151; vgl. ebd., S. 157 und S. 169 sowie die entsprechend veränderten Vorlagen für die Veröffentlichung ebd., S. 223-237; zur Genehmigungspraxis der Militärregierung vgl. Best. 950 Nr. 5009 und Nr. 5010). Vgl. dazu auch die vom Allgemeinen Gewerkschaftsbund Rheinland-Pfalz formulierten „Grundsätze einer neuen Preispolitik” vom 6.10.1949 und die Stellungnahme von Dr. Michaelis dazu (Best. 860 Nr. 3803, S. 263-267 und S. 279-289).
24LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 598. Vgl. Best. 930 Nr. 13980.
25LT-Sitzung am 13.10.1948 (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 989-991).
26LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 575.
27In der LT-Sitzung am 13.10.1948 wurde der Antrag ohne Stellungnahme von Minister Junglas dem Sozialpolitischen Ausschuss sowie dem Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 994).
28LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 574.
29LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 532. Zu beiden Anträgen vgl. zuletzt 89. MRS am 11.8.1948, TOP 11.
30Präsidialerlass vom 17.5.1946 zur Lenkung der Arbeitsvermittlung sowie Verpflichtung von Arbeitskräften für besonders vordringliche Arbeiten (Amtsblatt für das Oberpräsidium Rheinland-Hessen-Nassau und für die Regierungen in Koblenz und Montabaur S. 130 f.; vgl. ebd. S. 52) sowie Rdvfg. des ORPräs. Hessen-Pfalz vom 15.5.1946 (Amtliche Mitteilungen des Oberregierungspräsidiums Hessen-Pfalz 1945/46, S. 280-282). Vgl. dazu die Stellungnahme des Arbeitsministers vom 3.8.1948 (Best. 860 Nr. 4079, S. 5-7).
31Vgl. Best. 930 Nr. 6382 (Maßnahmen gegen Arbeitsverweigerung und „Drückebergerei“).

F. Wasserstraßendirektion Mainz/Schiffahrtsamt Mittelrhein32

Staatssekretär Dr. Steinlein war der Meinung, daß selbst im Hinblick auf die Ablehnung der von der Militärregierung gewünschten Dienststelle sich der Ministerrat darüber klar werden müßte, ob Herr Merten33 oder Herr Eichenlaub die Position eines Generaldirektors übernehme. Wenn die Angelegenheit stillschweigend abgetan würde, würde Eichenlaub von der Militärregierung dazu beordert.

Nach eingehender Aussprache wurde beschlossen: Der Ministerrat spricht der französischen Militärregierung das Recht ab, in eine deutsche Position von sich aus Beamte zu berufen. Darüber hinaus ist er der Meinung, daß Herr Eichenlaub in jeder Beziehung ungeeignet und untragbar sei.34

32Zuletzt 99. MRS am 6.10.1948, TOP G.
33Vorlage: „Mertens“. Karl Friedrich Merten, Direktor der Wasserstraßendirektion, wurde Ende 1948 wegen Anklage auf Kriegsverbrechen durch die französische Polizei verhaftet. Als Kapitän des U-Bootes U-68 soll er im Juni 1942 das unter Flagge der Vichy-Regierung in Richtung Panama fahrende Handels- und Tankschiff „Frimaire“ in der karibischen See widerrechtlich versenkt und den Überlebenden keine Hilfeleistung geleistet haben (Best. 860P Nr. 2925; Best. 860 Nr. 6198; Best. 860 Nr. 1011, S. 390 f.). Personalunterlagen zu Merten konnten nicht nachgewiesen werden.
34Dr. Otto Eichenlaub wurde von General Koenig zum 1.11.1948 zum Direktor des neuen Schifffahrtsamtes Mittelrhein ernannt (Journal Officiel 1948, S. 1773 f.). In einer Erklä-rung des MinPräs vor dem LT zum Gesamtproblem der strittigen Schifffahrtsverwaltung am 25.11.1948 (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 1101) drückte Altmeier die ablehnende Haltung der Landesregierung auch gegenüber dieser Ernennung aus. Eichenlaub verwahrte sich dagegen (Schreiben vom 29.11.1948 an den MinPräs in Best. 860 Nr. 6199, Bl. 91-95) und rechtfertigte seine bisherige politische Tätigkeit, auch gegenüber dem Vorwurf des Separatismus. Infolge der zur Beilegung des Streites um die Schifffahrtsverwaltung zwischen Militärregierung und Landesregierung getroffenen Vereinbarungen trat Eichenlaub mit Schreiben vom 7.2.1949 von seinem Amt zurück (ebd., Bl. 149). – Fortgang 102. MRS am 5.11.1948, TOP F.

4. Gesetz zur Sicherung der Arbeitsplätze35

Das seinerzeit vom Landtag beschlossene und am 30.9.48 außerkraft gesetzte Landesgesetz sollte lt. Ministerratsbeschluß vom 22. September 1948 durch ein neues Gesetz ersetzt werden. Im Hinblick darauf, daß auf dem Arbeitsmarkt eine Kündigungstendenz nicht festzustellen ist und andererseits die Landesregierung Sparmaßnahmen mit Rücksicht auf die Finanzlage des Landes beschließt, wurde dieses Gesetz nicht verabschiedet. 36

35Zuletzt 98. MRS am 22.9.1948, TOP A. Der TOP war laut handschr. Eintrag auf der im NL Altmeier überlieferten TO für die 99. Sitzung am 6.10.1948 vorgesehen gewesen, aber nicht behandelt worden (vgl. Best. 860 Nr. 4095, S. 7).
36Vgl. Schreiben der Vereinigung der Arbeitgeberverbände in Rheinland-Rheinhessen vom 6.10.1948 an den MinPräs, worin die Bitte vorgetragen wurde, dass sich das Kabinett erneut mit der beschlossenen Weitergeltung des Gesetzes vom 21. Juni 1948 befassen möge. Man sei der Auffassung, dass mit Rücksicht auf die Bestimmungen der Verfassung die erlassene Verordnung aufgehoben werden müsse. Der MinPräs wurde gebeten, seinen ganzen Einfluß dafür einzusetzen, dass der LT von gesetzgeberischen Maß-nahmen absehen möge, für die keinerlei Notwendigkeit vorliege. Zu den Auswirkungen des Gesetzes gehöre, dass die Einrichtung der Kündigungsausschüsse zu einer erheblichen Verzögerung bei ganz klaren Fällen von Entlassung führen würde. Hätte sich die Arbeitsverwaltung nur auf solche Fälle, die in Folge der Währungsreform entstanden seien, beschränkt, wäre nichts dagegen einzuwenden gewesen. Da sich der Kündigungsausschuss nunmehr mit jedem Einzelfall befasse, würde das an sich schon nicht einfache Kündigungsverfahren erheblich kompliziert. Die sich daraus ergebende Belastung der Betriebe sei wirtschaftlich untragbar (Best. 860 Nr. 4095, S. 9-23). – Fortgang 102. MRS am 5.11.1948, TOP B.

5. Gesetz zur Änderung der Reichsversicherungsordnung 37

Dieser Punkt der Tagesordnung wurde abgesetzt. 38

37Der TOP war laut handschr. Eintrag auf der im NL Altmeier überlieferten TO für die 99. Sitzung am 6.10.1948 vorgesehen gewesen (siehe oben Anm. #, Anlage), aber nicht behandelt worden. Weil es verschiedene Vorhaben zur Änderung einzelner Vorschriften der RVO gab, ist der konkrete Bezug dieses Punktes nicht klar. Vermutlich handelt es sich um das in der 89. MRS am 11.8.1948, TOP 12.a) besprochene Vorhaben der Änderung der §§ 209a und 209b RVO. Dieses Vorhaben wurde in der 107. MRS am 7.12.1948, TOP 10, unter dem Titel „Landesgesetz über die Krankenversicherung zurückgekehrter Kriegsgefangener und Internierter sowie ihrer Familienangehörigen“ behandelt. Ein weiteres Vorhaben zur Änderung der RVO betraf den § 1385, der in der 10. MRS am 30.11.1948 zusammen mit einer Änderung des Angestelltenversicherungsgesetzes als TOP „Landesgesetz über Änderungen in der Sozialversicherung“ behandelt wurde. Das Vorhaben eines Gesetzes zur Änderung des § 1309a Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung und § 46 Abs. 1 des Angestelltenversicherungsgesetzes (Rückerstattung von Beiträgen) (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 1114) wurde erst 1949 betrieben (Best. 860 Nr. 4178). – Fortgang 113. MRS am 27.1.1949 (Best. 860 Nr. 9610).
38Fortgang 107. MRS am 7.12.1948, TOP 10.

6.a) Zweites Gesetz über Steuervollmachten39

Dem vom Landtag in seiner Sitzung vom 16.7.48 verabschiedeten Gesetz ist laut Schreiben der Militärregierung vom 16.9.48 zugestimmt worden unter der Voraussetzung, daß in § 1 Abs. 3 der letzte Satz gestrichen wird. Dieser lautet: „Dabei kann die Nachsteuer in Fällen eines wirtschaftlichen Bedürfnisses auf weniger als neun Zehntel der in deutscher Mark zu berechnenden Verbrauchssteuer bemessen werden.“

Der Ministerrat beschloß, unter diesen Umständen den Absatz 3 des § 1 ganz zu streichen und das Gesetz, bestehend aus § 1 Abs. 1 und 2 und § 2 zu veröffentlichen.

Der Militärregierung ist der Sachverhalt kurz mitzuteilen. 40

39Vgl. 86. MRS am 14.7.1948, TOP 7.
40Vgl. Best. 860 Nr. 4074, S. 31-56. – Fortgang 104. MRS am 23.11.1948, TOP 6.

6.b) Gesetz über deutsche Schiffahrtsgerichte41

Das vom Landtag in seiner Sitzung vom 13.5.48 beschlossene Landesgesetz42 hat die Militärregierung in seiner ursprünglichen Form nicht genehmigt. Beanstandet wurde § 1 Abs. 2, welcher lautet:

„Die Rheinschiffahrtsgerichte der Militärregierung sind zuständig in allen Fällen, in denen eine der streitenden Parteien zu den Vereinigten Nationen gehört oder Angehöriger einer der Vereinten Nationen ist oder sich die Beschuldigung gegen einen solchen Angehörigen richtet. In allen sonstigen Fällen ist die Zuständigkeit der deutschen Schiffahrtsgerichte gegeben.“

Die vom Justizminister mit Schreiben vom 9.10.48 eingereichte Neufassung:43 „Regierungsvorlage. Der Landtag wolle beschließen: Der Ministerpräsident wird ermächtigt, das am 13. Mai 1948 vom Landtag angenommene Landesgesetz über deutsche Schiffahrtsgerichte, das Verfahren in Schiffahrtssachen und die Führung des Schiffsregisters mit der Maßgabe auszufertigen und zu verkünden, daß § 1 Abs. 2 folgende Fassung erhält:

(2) Die deutschen Schiffahrtsgerichte sind in allen Fällen zuständig, in denen nicht die Zuständigkeit der Schiffahrtsgerichte der Militärregierung aufgrund des Artikels VI der Verordnung Nr. 73 über die Errichtung von Rheinschiffahrtsgerichten vom 20. Dezember 1946 (Journal Officiel S. 508) gegeben ist.“ wurde beschlossen und ist dem Landtag für die morgige Sitzung sofort zuzuleiten. 44

41Zuletzt 56. MRS am 9.12.1947, TOP 12. Vgl. Best. 860 Nr. 4044, S. 87-97.
42LT RLP 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 268 und S. 671; Best. 860 Nr. 4044, S. 87-97.
43Best. 860 Nr. 4044, S. 81-83.
44Journal Officiel 1946, S. 508 f. Die Änderungen wurden in der LT-Sitzung am 14.10.1948 angenommen und am 22.10.1948 ausgefertigt (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 1023; GVBl. I 1948, S. 388-390).

6.c) Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges45

Die Militärregierung hat bereits im August die Genehmigung des Gesetzes von einer neuen Überprüfung im Hinblick auf die Finanzlage des Landes abhängig gemacht. Die inzwischen zwischen Arbeitsministerium und Militärregierung geführten Verhandlungen haben zu einer Einigung nicht geführt. Die Militärregierung verlangt so erhebliche Reduzierungen der Leistungen, daß praktisch von dem, was beabsichtigt war, nichts mehr übrig bleibt. 46

Es wurde beschlossen, die Sache zur weiteren Verhandlung dem Sozialpolitischen Ausschuß zu überweisen. 47

45Zuletzt 66. MRS am 27.2.1948, TOP 1.
46Vgl. Best. 860 Nr. 4048, S. 151-298; Best. 930 Nr. 4733 und Nr. 4752. Hintergrund der französischen Vorbehalte war zum einen die Befürchtung, dass das Land die finanziellen Folgen des Gesetzes nicht würde tragen können (Best. 860 Nr. 4048, S. 149 und S. 217 f.); in diese Kerbe schlug auch der GenGouv in einer Besprechung mit dem MinPräs am 3.12.1948 (Best. 860 Nr. 9586, Bl. 21). Auf der anderen Seite erwies sich als problematisch, dass sich das rheinlandpfälzische Landesversorgungsgesetz am Reichsversorgungsgesetz orientierte, während die entsprechenden Versorgungsgesetze der Länder in beiden anderen Westzonen die Regelungen der Unfallversorgungsgesetze zugrunde legten, welche geringere Leistungen vorsahen. Da man mit einer Angleichung der Versorgungsregelungen innerhalb der Trizone rechnete, wollte man Irritationen in den Ländern der eigenen Zone wegen der absehbaren Leistungsverringerungen dadurch vermeiden, dass man die im Landesversorgungsgesetz vorgesehenen Leistungen im Vorhinein niedriger ansetzte (Best. 860 Nr. 4048, S. 51 f. und S. 163-167). In der erwähnten Besprechung am 3.12.1948 vereinbarten beide Seiten, alle noch bestehenden Probleme bei einer Zusammenkunft von Vertretern der Staatskanzlei, des Arbeits- und Finanzministeriums mit den maßgebenden Stellen der Militärregierung definitiv zu klären (Best. 860 Nr. 9586, Bl. 21). Vgl. Hudemann, Sozialpolitik, S. 489-498.
47Best. 860 Nr. 4048, S. 163-167. – Fortgang 107. MRS am 7.12.1948, TOP 8.

6.d) Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes für die Rechnungsjahre 1947/48 48

Die Militärregierung hat bekanntlich der Veröffentlichung dieses Gesetzes widersprochen und Änderungen – rein technischer Art – verlangt, insbesondere, daß die nachträglich festgestellten Mehreinnahmen und Minderausgaben in die Zahlen des § 1 noch hineingearbeitet werden sollen. Der Ministerrat beschloß, diesem Verlangen zu entsprechen, wenn der Finanzausschuß zustimmt. 49

Der Finanzminister wurde beauftragt, das Weitere wegen der Verhandlungen im Finanzausschuß des Landtages in die Wege zu leiten. 50

48Zuletzt 60. MRS am 13.1.1948, TOP 1 und TOP 4. Vgl. Best. 860 Nr. 958, S. 1-154, Nr. 1497 und Nr. 2148 sowie Best. 700,177 Nr. 594. Allgemein zum Haushaltsrecht 1947-1951 Nr. 3778, zu den Verhandlungen der Finanzminister der drei Länder mit der Militärregierung in Baden-Baden Best. 920 Nr. 2978, zur finanziellen Situation des Landes 1948/1949 Best. 860 Nr. 1651.
49Best. 860 Nr. 958, S. 33-39 und Nr. 972, S. 51.
50Wie schon im Falle des vom LT am 23.1.1948 beschlossenen, von der Militärregierung aber nicht genehmigten Haushaltsfeststellungsgesetzes (vgl. 40. MRS am 3.9.1947, TOP 1), kam es auch in diesem Fall aufgrund anhaltender Meinungsverschiedenheiten mit der Militärregierung noch nicht einmal zur nachträglichen Genehmigung des Haushaltes, wie MinR Dahlgrün bei der Vorstellung des Haushaltsplanes für 1949 im LT am 9.3.1949 erläuterte (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 1361-1371, hier: S. 1361). Im laufenden Haushaltsverfahren nahm Finanzminister Hoffmann in der LT-Sitzung am 16.12.1948 anläßlich der Zweiten Lesung eines Gesetzes zur Sicherung des Landeshaushalts für das zweite Rechnungshalbjahr 1948 Stellung zu den Meinungsverschiedenheiten zwischen Militärregierung und Landesregierung (ebd., S. 1152 f.; vgl. Best. 860 Nr. 958, S. 133-137). – Fortgang 101. MRS am 20.10.1948, TOP 1.a).

G. Besatzungskosten

Der nunmehr erschienene Ministerpräsident berichtete über die Verhandlungen mit der Militärregierung.51 Die Grundlage dieser Verhandlungen war eine neue Note der Militärregierung Nr. 1777 vom 11.10.48, die verlesen wurde.52

Gegenstand der Besprechung war das Verlangen, nach wie vor die angeforderten 15 Mill. DM Besatzungskosten für den Monat September 1948 sofort zu zahlen. Die Stellungnahme des Ministerrats in dieser Angelegenheit ergibt sich aus den früheren Niederschriften.

Die Militärregierung beanstandete:

    a) die fehlende Initiative des Finanzministeriums auf dem Gebiete der Steuereinnahmen,

    b) das Abfließen von Mitteln des Landes (Girozentrale St. Goar) in die Bizone,

    c) die bisher nicht erfolgte Inanspruchnahme der Mittel des Landesstockes für das Land,53

    d) die Unrichtigkeit der im Schreiben des Ministerpräsidenten vom 7.10.4854 niedergelegten Zahlen.

Nach eingehender Beratung des Sachverhaltes beschloß der Ministerrat auf Vorschlag des Finanzministers:

    1. aus dem Landesstock werden rund 3,5 Mill. DM sofort bezahlt. Diese Summe hat der Landesstock dem Land als Darlehen zur Verfügung gestellt.

    2. die Vorschüsse, die aufgrund der erteilten Aufstellung seit 20.6.48 bis einschließlich 30.9.48 geleistet wurden, sollen auf die angeforderten 15 Mill. DM angerechnet werden, entweder durch Einbehaltung oder aber durch sofortige Überweisung der jeweils bei der Landeszentralbank eingehenden Beträge.

Sollte die Militärregierung auf diesen Vorschlag nicht eingehen, so werden angeboten:

    a) 3,5 Mill. DM Landesstock,

    b) 8 Mill. DM Restkredit bei der Landeszentralbank,

letzteres jedoch nur unter der ausdrücklichen Bedingung, daß die Militärregierung darin einwilligt, daß eine Zwangsprolongierung der Ende Oktober 48 fälligen Anleihe in Höhe von 200 Mill. RM = 20 Mill. DM seitens der Militärregierung zugestimmt wird.

In diesem Falle müßten die gesetzlichen Maßnahmen sofort ergriffen werden. Diese Regelung wäre an sich bedauerlich, weil sie den Kredit des Landes herabschwächen würde.

Der Finanzminister wird diesen Beschluß des Ministerrats in der für 15.00 Uhr mit dem Gouverneur angesetzten Besprechung bekanntgeben. 55

51Niederschrift in Best. 860 Nr. 9586, Bl. 29-30 (vgl. TOP 1 dieser Sitzung). Zuletzt 99. MRS am 6.10.1948, TOP B.
52Best. 920 Nr. 2949. In den Übersetzungen und darauf bezogenen Schreiben (Best. 860 Nr. 59, S. 103-105; desgl. Nr. 1953, S. 1703-1705 und S. 1711-1713) wird das Aktenzeichen „1777/FIN“ stets nur als „177/FIN“ angegeben. Die Note war dem MinPräs erst während der Besprechung am Vormittag von der französischen Seite vorgelegt worden (Best. 860 Nr. 9586, Bl. 29-30); das Thema wurde bereits bei dem vorausgegangenen Treffen vom 6.10.1948 diskutiert (ebd., Bl. 32-33; vgl. Anm. 4 zur 99. MRS am 6.12.1948). Vgl. dazu auch die Schreiben des GenGouv vom 9.10.1948 (Best. 860 Nr. 59, S. 91-95), vom 25.10.1948 (ebd., S. 133-141) und vom 27.10.1948 (ebd., S. 145), die unverkennbar die Verärgerung des GenGouv über die hartnäckige Weigerung des MinPräs, den französischen Forderungen nachzukommen, reflektieren. Vgl. das Antwortschreiben des MinPräs vom 14.10.1948 (ebd., S. 115-117). Auf der Arbeitsebene entspannte sich die Lage nach Überweisung von 3,3 Millionen DM, wie der zuständige Beamte auf französischer Seite – Oberst Noury – einem Vertreter des Finanzministeriums bei einer Besprechung am 26.10.1948 zu verstehen gab. Dabei begründete der deutsche Vertreter laut seinem Bericht das Nachgeben der Landesregierung mit dem Wunsch, Noury’s „Bemühungen um eine Herabsetzung der Besatzungslasten nicht zu stören“, worauf Noury entgegnet habe, „es gefiele ihm durchaus nicht, wenn er die Rolle des Polizisten oder Gerichtsvollziehers spielen müßte. Er gebe sich alle erdenkliche Mühe, unseren Standpunkt der anderen Seite begreiflich zu machen, aber manchmal bekäme er eben Befehle, über die er nicht hinwegkomme“ (Best. 920 Nr. 2949).
53Vgl. 4. MRS am 17.12.1946, TOP F.
54Best. 860 Nr. 59, S. 69-75.
55Ein Protokoll dieser Besprechung konnte nicht nachgewiesen werden (vgl. Best. 860 Nr. 59, S. 107, und Nr. 9586 sowie Best. 920 Nr. 2949; vgl. auch Schreiben des MinPräs an den Finanzminister vom 22.10.1948 in Best. 860 Nr. 1103, S. 39). Mit Schreiben vom 12.10.1948 teilte der Finanzminister den Ministerratsbeschluss der Militärregierung mit (Best. 920 Nr. 2948 und Nr. 2949). – Fortgang 103. MRS am 9.11.1948, TOP 1.

H. Finanzlage

Beschlossen wurde, daß der Finanzminister in der morgigen Sitzung des Landtags einen Überblick über den derzeitigen finanziellen Stand des Landes gibt.56 Der Inhalt dieser Rede, die eine Erklärung der Landesregierung sein soll, wird durch den Finanzminister in einer am Mittwoch, den 13.10. um 13.00 Uhr stattfindenden Sitzung des Ministerrats bekanntgegeben und beschlossen. 57

56LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 1007-1011.
57Eine Sitzung an diesem Tag ist in den vorliegenden Protokollen nicht überliefert. – Fortgang 101. MRS am 20.10.1948, TOP 1.

I. Schulspeisungen58

Frau Staatssekretär Dr. Gantenberg verlas ein Telegramm, wonach den Schulkindern eine Schulspeisung verabreicht werden soll. Die Unkosten betragen 15 Pfennig pro Kind. Grundsätzlich ist man mit der Schulspeisung einverstanden. Um die Unkosten zu decken, sollen an den jeweiligen Orten Sammlungen durchgeführt werden. Da die Schulspeisungen in die Zuständigkeit des Wohlfahrtsministeriums fallen, wird Minister Junglas das Telegramm entsprechend beantworten und auch einen entsprechenden Plan für die Schulspeisungen und die Sammlungen ausarbeiten.59

58Best. 910 Nr. 1119, Nr. 1121-1122, Nr. 1124-1127 und Nr. 3763.
59Entsprechende Unterlagen konnten nur für 1951 nachgewiesen werden (Best. 930 Nr. 2575). – Fortgang 125. MRS am 28.4.1949 (Best. 860 Nr. 9611).