Ministerratsprotokolle RLP Historie 1950© LAV

Zur Edition

Im vorliegenden Band 3 der „Protokolle des Ministerrats von Rheinland-Pfalz“ sind die Sitzungsniederschriften für das Regierungsjahr 1950 abgedruckt. Wie die Ministerratsprotokolle der vorangegangenen Jahre liegen auch sie nicht als Ausfertigungen vor, sondern sind als maschinenschriftliche Reinschriften in den Ministerialbeständen überliefert. Die ursprünglichen stenographischen Mitschriften befinden sich nicht in den Beständen des Landeshauptarchivs Koblenz. Die Reinschriften sind nicht datiert und nicht gezeichnet, wurden jedoch in der Staatskanzlei wie auch in den Ressorts hand- und maschinenschriftlich bearbeitet.

Die der Edition zugrunde liegenden Protokollreinschriften stammen aus der Serie im Bestand 860 (Staatskanzlei), in der ab der zweiten Legislaturperiode (1951 bis 1955) erstmals auch Protokollausfertigungen überliefert sind. Eine weitere Serie von Reinschriften befindet sich im Nachlass des damaligen Ministerpräsidenten Peter Altmeier (Bestand 700,169 Nr. 144 und 145). Diese Überlieferung wurde mit den Protokollfassungen der Staatskanzlei abgeglichen, Unterschiede in beiden Serien wie inhaltliche Abweichungen, Auslassungen oder Ergänzungen sind textkritisch angemerkt bzw. ergänzt. Daneben befindet sich im Bestand der Staatskanzlei eine Serie von Protokollen in Durchschlagform (Bestand 860 Nr. 8192 und 8193), desgleichen im Bestand des Sozialministeriums (Bestand 930 Nr. 14121 bis 14123), die ebenfalls in der beschriebenen Weise bearbeitet wurden. Berücksichtigt ist ferner die Serie von Einladungen zu den Sitzungen im Bestand 860 Nr. 7482.

In Abänderung der Vorgehensweise in Band 1 wird der Nachweis von Fundstellen für die einzelnen Protokolle und deren Anlagen nicht mehr bei der Nennung jeder Sitzung angeführt, da es sich um Protokollserien handelt. Den Protokollen angefügte Anlagen werden in der Regel nicht abgedruckt. Ist eine Anlage jedoch im Protokolltext angesprochen und bezeichnet (z. B. „Anlage 1“), wird diese im Anschluss an den Tagesordnungspunkt inseriert.

Die Textvorlagen für die Ministerratssitzungen vom 6. Jan. bis zum 21. Dez. 1949 befinden sich in folgenden Bänden:

  • Best. 860 Nr. 9614: 6. Jan. – 1. März 1950 (162. – 178. MRS)
  • Best. 860 Nr. 9615: 3. März – 17. Mai 1950 (179. – 192. MRS)
  • Best. 860 Nr. 9616:    23. Mai – 23. Aug. 1950 (193. – 204. MRS)
  • Best. 860 Nr. 9617:    6. Sept. – 19. Dez. 1950 (205. – 215. MRS)

Der Dokumentenkopf

Der Dokumentenkopf wird weitgehend von den Bearbeitern erschlossen bzw. vereinheitlicht und ist deshalb im Unterschied zum Protokolltext kursiv gedruckt. Die numerische Kennzeichnung der Ministerratssitzungen einer Legislaturperiode wird für die Edition ergänzt, da sie für eine Erläuterung und Kommentierung der Beratungsthemen unabdingbar ist. Die Protokolle selbst tragen lediglich die Tagebuch-Nummern, für das Jahr 1950 „Nr. 1/50“ bis „54/50“, und den Titel „Niederschrift über die Sitzung des Ministerrats am […]“. Die Tagebuch-Nummer ist im Editionsband in den Kopfzeilen der jeweiligen Sitzung aufgeführt.

Ort, Beginn und Schluss der Sitzung sind im Protokollkopf zusammengefasst. Die Teilnehmer sind entsprechend der Aufzählung im Protokoll erfasst. Titel und Funktionen werden nicht übernommen, da dies von den Protokollanten in den verschiedenen Sitzungen uneinheitlich gehandhabt wurde. Die Teilnehmerliste wird vervollständigt, wenn laut Protokoll geladene Teilnehmer zu bestimmten Themen berichteten, jedoch nicht in der ursprünglichen Anwesenheitsliste aufgeführt waren. Da nicht ermittelbar ist, ob sie an der gesamten Sitzung teilnahmen oder nur bei der Beratung eines bestimmten Themas anwesend waren, ist neben dem entsendenden Ressort bzw. der Institution der jeweilige Tagesordnungspunkt in Klammern hinzugefügt.

Die Tagesordnung wird aus dem Protokolltext erschlossen, da nicht für jede Sitzung eine Tagesordnung vorliegt bzw. diese mitunter noch vor Sitzungsbeginn vom Ministerpräsidenten abgeändert wurde. Sie folgt der Reihenfolge des Sitzungsverlaufs. Ordentliche Tagesordnungspunkte sind im Originaltext numerisch durchgezählt. Den außerordentlichen Tagesordnungspunkten ohne Zählung wird nachträglich eine alphabetische Zählung zugewiesen. Sofern die Protokollanten eine alphabetische Zählung benutzt haben, wird diese stillschweigend durch eine numerische ersetzt.

Der Protokolltext

Die Protokolle sind wortgetreu und ungekürzt abgedruckt, jedoch von den Bearbeitern aufbereitet, um den Text einheitlich zu gestalten. Aus anderen Protokollüberlieferungen werden nur solche Abweichungen in einer textkritischen Fußnote übernommen, welche den Text im Sinn verändern bzw. ergänzen. Die bei der Übertragung der stenographischen Mitschriften in Reinschriften von den Protokollanten eingefügten Schreiben, Kommuniqués oder Gesetz- und Verordnungsentwürfe bzw. Auszüge daraus sind durch Zitatzeichen und Einrückung kenntlich gemacht. Maschinenschriftliche Unterstreichungen im Protokolltext werden nicht übernommen. Die Abbildung der Protokolle bleibt ansonsten authentisch. Grundsätzlich werden Rechtschreib-, Grammatik- und Interpunktionsfehler stillschweigend korrigiert. Damals übliche Abkürzungen wie z. B. „bezw.“ bleiben unverändert, um eine größtmögliche Authentizität des Textes zu gewährleisten. Weitergehende Eingriffe sind generell als textkritische Fußnoten kenntlich gemacht, wie das Einfügen fehlender Worte oder die Korrektur sinntragender Schreibfehler, irrtümliche Schreibweise von Namen oder nachweisbar falsche Datumsangaben (z. B. „Wort von der Bearbeiterin eingefügt.“, „So in der Textvorlage.“ oder „Von der Bearbeiterin korrigiert aus.“).

Fehlt bei einzelnen Protokollabschnitten eine eigene Überschrift, bilden die Bearbeiter diese entsprechend dem Inhalt und kennzeichnen sie durch eckige Klammern als Ergänzung.

Die Kommentierung

Mit der Kommentierung der einzelnen Tagesordnungspunkte sind neben der textkritischen Beschreibung mehrere Ziele verbunden. Die Beratungsgegenstände sollen erläutert und verständlich gemacht und die dazu entstandenen Überlieferungen dokumentiert werden. Vor allem der Bestand 860 (Staatskanzlei) und die Ministerialbestände des Landeshauptarchivs Koblenz ermöglichen einen konzentrierten Zugang zu den im Zusammenhang mit den Beratungen im Ministerrat entstandenen Vorgängen mit Vorlagen, Vermerken, Schreiben und Notizen. Für die Beratungen von Bund und Ländern werden, soweit erforderlich, die in den Fachministerien des Bundes überlieferten Unterlagen des Bundesarchivs zur Kommentierung herangezogen.

Angesprochene Presseartikel werden ermittelt, soweit der zeitliche Rahmen dies zulässt. Auch Institutionen, Gremien, erwähnte Artikel der Landesverfassung oder des Grundgesetzes der Bundesrepublik werden bei der ersten Nennung erläutert; ebenso werden im Protokolltext angesprochene Gebäude bei der ersten Nennung näher bezeichnet bzw. verortet. Ein im Ministerrat mehrfach behandelter Gegenstand wird durch die Verweise „Zuletzt“ bzw. „Fortgang“ in eine Verweiskette eingebunden, so dass der Beratungsgang nachvollzogen werden kann. Eine Besonderheit bzw. eine Ausnahme bei diesem Vorgehen bilden die Tagesordnungspunkte „Tagesordnung des Landtags“. Deren Protokollierung weist zwei typische Formen auf. Fand eine ausführliche Beratung zur Tagesordnung statt, so bietet die Kommentierung Hinweise („vgl.“) zu inhaltlich entsprechenden Beratungen im Ministerrat an. Sind im Protokolltext Unterpunkte zur Tagesordnung des Landestags spezifiziert und dazu Ausführungen protokolliert, dann werden diese in die Verweiskette („Zuletzt“, „Fortgang“) der Ministerratsberatung zum jeweiligen Thema eingebunden. Zur besseren Übersicht wird die Überschrift zu den Unterpunkten gefettet. Bei der Beratung der Tagesordnung des Bundesrats wird die Sitzung in den Stenographischen Berichten nachgewiesen. Sofern die einzelnen Tagesordnungspunkte nicht einzeln oder nur teilweise im Protokolltext aufgeführt sind, werden diese in einer Fußnote mit der Nennung der Drucksachen-Nummer ergänzt. Sofern die Tagesordnungspunkte als Unterpunkt aufgeführt sind, werden neben der Angabe der Drucksache auch das Gesetz oder die Verordnung genannt. Weitere Erläuterungen folgen, wenn es einen besonderen Bezug zur Landespolitik gibt. In verschiedenen Fällen sind die Unterpunkte der Bundesrats-Tagesordnung auch eigenständige Tagesordnungspunkte im Ministerrat. Dann wurden diese in das Verweissystem („Zuletzt“ bzw. „Fortgang“) eingebunden. Auf eine Fettung wurde verzichtet.

Für die ordentlichen Tagesordnungspunkte wurde im federführenden Ressort in der Regel eine Vorlage für den Ministerrat erstellt und an die Staatskanzlei mit Anschreiben und der Bitte um Weiterleitung an alle Ressorts übermittelt oder es wurde in einem Schreiben an die Staatskanzlei um einen Kabinettsbeschluss gebeten. Diese Schreiben wurden gemäß § 15 der Geschäftsordnung (GO) der Landesregierung als Vorlageschreiben bezeichnet. Im Protokolltext werden sie dagegen in der Regel „Vorlagen“ genannt und entsprechend in der Kommentierung bezeichnet. Alle Vorlagen sowie weiterführende Unterlagen werden im Bestand 860 (Staatskanzlei) und in den federführenden bzw. mitwirkenden Ressorts nachgewiesen.

Ersatzüberlieferungen für fehlende Unterlagen im federführenden Ressort werden nur dann ermittelt, wenn auch in der Überlieferung der Staatskanzlei kein eigener Vorgang zum Beratungsgegenstand nachweisbar ist. Ebenso von Bedeutung für die Erläuterung der Beratungen ist die Korrespondenz zwischen der Landesregierung und der französischen Militärregierung, die in den Protokollen erwähnt wird. Nachgewiesen werden diese in den umfangreichen Korrespondenzakten der Übersetzungsbüros der Staatskanzlei. Die Schreiben der Militärregierung an die Landesregierung sind dort meist nicht im Original überliefert. Es existieren neben dem deutschen Wortlaut der Schreiben Abschriften bzw. Durchschläge von Abschriften, die meist nicht gezeichnet sind und manchmal nur unvollständig datiert oder ohne Angabe des Absenders oder Adressaten gefertigt wurden. Innerhalb der Editionsreihe werden diese dennoch als „Schreiben“ bezeichnet. Vom Ministerrat beschlossene und an den Landtag weitergeleitete Vorlagen von Gesetz- oder Verordnungsentwürfen werden als Landtagsdrucksache nachgewiesen. Die Behandlung im Landtag bzw. in den Ausschüssen wird nur dann weiterverfolgt, wenn z. B. Anträge der Ausschüsse zu einer Neufassung der Regierungsvorlage, zu weiteren Verhandlungen mit den Ressorts oder zu einer erneuten Beratung im Ministerrat führten. Die Kommentierung endet mit dem Nachweis der Veröffentlichung und der offiziellen Bezeichnung des Gesetzes oder der Verordnung. Erstreckt die Beratung sich in das folgende Jahr, so wird das Ergebnis vorweggenommen und der Tagesordnungspunkt mit dem Nachweis des Fortgangs im Folgejahr abgeschlossen. Wissenschaftliche Literatur wird zur Kommentierung herangezogen, wenn sie den Kommentar wesentlich entlasten kann.

Die Biografien

Alle regelmäßigen Teilnehmer an den Ministerratssitzungen (Ministerpräsident, Minister, Staatssekretäre und Ministerialdirigenten) erhalten im Anhang eine Biografie unter der Nennung des Ressorts, das sie leiteten bzw. dem sie angehörten. Da der Ministerrat zu einzelnen Themen Referenten bzw. Gäste laden konnte,[1] erhalten diese unter der Rubrik „Sonstige Teilnehmer“ in alphabetischer Reihenfolge ebenfalls eine Biografie. Die Biografien sind unter Verwendung von Personalakten aus den Beständen 860P (Staatskanzlei) und 930P (Ministerium für Arbeit und Soziales) und von Akten aus Nachlässen der Minister oder Staatssekretäre (vgl. Quellenverzeichnis) sowie anhand von Informationen aus allgemein zugänglichen Personendatenbanken, Politiker-Porträts und Handbüchern erstellt worden; auf Einzelnachweise wird daher verzichtet. Sofern spezifische Informationen aus Sachakten verwendet werden, sind diese Unterlagen genannt. Der biographische Nachweis ist im Personenindex hervorgehoben. Weitere im Protokolltext erwähnte Personen werden verifiziert. Falls Vorname und Lebensdaten nicht ermittelbar waren, werden sie im Personenregister mit ihrer im Protokolltext erwähnten Funktion aufgeführt.

[1] § 14 der Geschäftsordnung der Landesregierung.