Ministerratsprotokolle RLP Historie 1953© LAV

Haushalts- und Finanzpolitik

Mit dem jährlich vorgelegten Haushaltsplan dokumentierte die Landesregierung ihre Ziele und setzte Prioritäten bei den Ausgaben.[25] Er wurde auf der Grundlage der Vorschriften der Reichshaushaltsordnung vom 14. April 1930 (RGBl. II 693) aufgestellt. 1953 betrug das Gesamtvolumen des ordentlichen Haushalts 794 Millionen DM und das Budget des außerordentlichen Haushalts 126 Millionen DM. Dabei weist der Haushaltsplan 1953 eine Besonderheit auf: Erstmalig wurde – analog zum Bundeshaushalt – der Einzelplan 11 mit dem Titel „Allgemeine Finanzverwaltung“ eingeführt. Dieser Einzelplan bot die Möglichkeit, Ausgaben zusammenzuführen, die nicht mehr einem Ressort speziell zugewiesen werden konnten oder sollten. Ferner wurde der Finanzminister im Haushaltsfeststellungsgesetz ermächtigt, Anleihen bis zu einer Höhe von 126 Millionen DM zu beschaffen und Kredite bis zu 60 Millionen DM aufzunehmen. Diese Ermächtigung räumte der Regierung zusätzliche Handlungs- bzw. Entscheidungsspielräume ein, um so auf schnellem Wege, ohne parteipolitische Auseinandersetzungen zwischen Regierung und Opposition im Landtag, dringend notwendige Aufgaben durchführen zu können, wie die Maßnahmen zur gezielten Förderung der Bautätigkeit, die durch die laufende Flüchtlingsumsiedlung dringend notwendig waren.[26]

Während bei den Kabinettsberatungen insbesondere die Bewilligung konkreter Sachmittel oder Personalbedarfsfragen im Vordergrund standen, rückte Finanzminister Nowack bei seiner Erläuterung im Landtag den Länderfinanzausgleich auf der Grundlage des Artikels 107 GG in den Mittelpunkt.[27] Dieser ermögliche den kommunalen Körperschaften künftig eine planvolle Ausgabengestaltung, während die Landesregierung auf die in früheren Jahren vorgelegten monatlichen Wirtschaftspläne verzichten könne. Eine für die Haushaltsplanung bedeutende Unsicherheit blieb die zum damaligen Zeitpunkt von Bundesfinanzminister Fritz Schäffer (CSU) geforderte Erhöhung des Bundesanteils an den Steuereinnahmen von 38 auf 44 %, die die Einnahmenseite des Landeshaushalts erheblich belastet hätte, mit der er sich jedoch nicht durchsetzen konnte. Es blieb bei einem Steueranteil von 38 %.[28] Der Ministerrat hatte beschlossen, die beiden Gesetzentwürfe zum Haushalt und zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes dem Landtag zusammen zu übermitteln.[29]

Die Wiederherstellung der zerstörten Infrastruktur erforderte die Bereitstellung erheblicher finanzieller Mittel im Einzelplan des Wirtschafts- und Verkehrsministeriums. Die Ressortleitung lag seit Dezember 1949 sozusagen als Chefsache beim Ministerpräsidenten. Im Haushalt 1953 waren für den Um- und Ausbau von Landstraßen I. Ordnung zunächst Mittel in Höhe von 10 Millionen DM vorgesehen, die jedoch im Juli 1953 weiter erhöht wurden auf 12,4 Millionen DM im ordentlichen Haushalt und im außerordentlichen Haushalt um weitere 10 Millionen DM aufgestockt werden sollten. Der Landtag hatte geltend gemacht, dass die dringend notwendige Beseitigung von Frostschäden zusätzliche Gelder erfordere.[30] Dies führte nochmals zu ausführlichen Beratungen im Kabinett, da Nowack den Standpunkt vertrat, dass der ordentliche Haushalt nicht überschritten werden dürfe, das Kabinett andererseits der Auffassung war, dass Sondermittel erforderlich seien. Staatssekretär Steinlein wurde beauftragt, die Vorhaben nach Dringlichkeit zu prüfen und die außerplanmäßigen Mittel zu schätzen, so dass Projekte sukzessive realisiert werden konnten. Dabei mahnte der Finanzminister an, dass die zu genehmigende Ausgabe von 22 Millionen DM für den Haushaltsansatz 1954 keinesfalls zu Grunde gelegt werden könnte.[31]

Brückeneinweihung, Wiederaufbau der Infrastruktur, LHAKo Best. 710 Nr. 513

Brückeneinweihung, Wiederaufbau der Infrastruktur, LHAKo Best. 710 Nr. 513

Weitere Haushaltsansätze u. a. für die Wiederherstellung zerstörter Brücken, Straßenunterführungen oder Tunnel (sogenannter Kunstbauten) der Kommunen betrugen fünf Millionen DM. Für den Aufbau zerstörter oder beschädigter staatlicher Gebäude und für den Erwerb neuer Gebäude und Grundstücke sollten weitere 13 Millionen DM zur Verfügung gestellt werden. Das Finanzministerium hatte zudem die Bereitstellung von Krediten bzw. Kreditbürgschaften in Höhe von sieben Millionen DM für Schul- und Universitätsbauten geplant.[32]

[25] Entwurf des Haushaltsplans (V 558 – 1953).
[26] Vgl. 116. MRS am 29. Okt. 1953 TOP 7.
[27] Vgl. Stenogr. Berichte, S. 1091–1093.
[28] Vgl. 123. MRS am 15. Dez. 1953 TOP 1.
[29] Vgl. 90. MRS am 19. Jan. 1953 TOP 1.
[30] Vgl. 111. MRS am 7. Aug. 1953 TOP 1.
[31] Vgl. 110. MRS am 28. Juli 1953 TOP 13 und 111. MRS am 7. Aug. 1953 TOP 1.
[32] Vgl. Stenogr. Berichte, S. 1096 f.