© LAVLandesregierung, Landtag und Bundesrat
Die Zusammenarbeit der Landesregierung und des Landtags spielte sich – wie zuvor erwähnt – auf der Sachebene vorrangig in den Ausschüssen ab, während im Plenum selbstverständlich der politische Schlagabtausch zwischen Regierung und Opposition stattfand. Konträre Auffassungen bestanden u. a. darüber, inwieweit der Landtag Mitwirkungs- bzw. Mitbestimmungsrechte bei Bundesangelegenheiten habe, also Einfluss auf die Meinungsbildung der Landesregierung bei der Stimmabgabe im Bundesrat nehmen könne. Diese Forderung suchte die SPD-Fraktion mit einer Großen Anfrage durchzusetzen.[14] Anlass war die Debatte um den sogenannten EVG-Vertrag, der die Gründung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft vorsah, und der mit der Ablösung des Besatzungsstatuts vom 10. April 1949[15] durch den Deutschlandvertrag vom 26. Mai 1952 gleichermaßen eine Wiederbewaffnung der Bundesrepublik bedeutet hätte.[16] In zwei Sitzungen, am 24. April und am 15. Mai 1953, waren im Bundesrat zum Westanschluss mittels des EVG-Vertrags unterschiedliche Auffassungen vorgetragen worden. Altmeier hatte in der zweiten Debatte erklärt, er stehe „heute mehr als je zu dem uneingeschränkten und sofortigen Ja zu den europäischen Verträgen“, und dies insbesondere mit der friedenssichernden Ausrichtung der Verträge begründet.[17] Die SPD-Fraktion hatte dem Ministerpräsidenten mit dieser Haltung die vorbehaltlose Unterstützung der Bundesregierung zum Nachteil der Länder vorgeworfen und generelle Auskunft darüber verlangt, ob er dem förderalen System bzw. der gemeinschaftlichen Haltung der Länder gegebenenfalls zu Gunsten der Auffassung der Bundesregierung eine Absage erteilen würde. Altmeier nahm die Beantwortung der Großen Anfrage am 9. Juni 1953 zum Anlass, dem Parlament die bekannten Aufgaben des Bundesrats nochmals sachlich zu erläutern. Er betonte dabei Artikel 50 GG, wonach die Länder, respektive die Landesregierungen, bei der Gesetzgebung und der Verwaltung des Bundes mitwirkten, und schloss damit aus, dass die Landtage in diese Verantwortung miteintreten könnten. Eine grundsätzliche Festlegung in dieser Frage lehnte er dennoch ab und stellte fest, dass mit den jeweiligen Sachfragen der Radius von Beratung und Mitwirkung des Landtags festgelegt werde. Er erinnerte an die Diskussion im Plenum über das Vorhaben der Bundesregierung, den Steueranteil des Bundes deutlich zu erhöhen. Schließlich spitzte er das Mitbestimmungsrecht des Landtags in allen Fragen des Bundes darauf zu, dass jener mit dem demokratischen Mittel des Misstrauensvotums jederzeit das Recht habe, „eine Regierung zu beseitigen“. Das Verhalten von Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) gegenüber dem Bundesrat, das von der Opposition als „Vergewaltigung“ bezeichnet worden war, zeigt deutlich, mit welcher Schärfe die Debatten im Landtag geführt wurden.[18]

100. Sitzung v. 23. April 1953, LHAKo Best. 860 Nr. 9629
Während die Auffassungen über den demokratischen Umgang mit Bundesfragen differierten, hatte sich das Prozedere der Zusammenarbeit der Landesregierung, des Landtags und seiner Ausschüsse in den vergangenen Jahren eingespielt. Ein exponiertes Beispiel für die Bedeutung der Ausschüsse bei der Gesetzgebung waren die Beratungen des Haushaltsplans bzw. aller Einzelpläne und des Haushaltsgesetzes 1953.[19] Der Entwurf wurde im Landtag in erster Lesung am 10. Febr. 1953 vom Finanzminister vorgestellt und ohne Aussprache in den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen,[20] der dort bereits am 3. Febr. 1953 erstmals darüber beriet.[21] So konnten im Vorfeld Unstimmungkeiten geklärt und abweichende Auffassungen der Fraktionen berücksichtigt werden, denn vom Landtag beschlossene Mehrausgaben hätten zur Neuauflage des Gesetzentwurfs bzw. des Haushaltsplans geführt. So erörterte zunächst der Ministerrat im Januar sechs Mal in enger Folge Haushaltsfragen und Probleme bei den Einzelplänen.[22] Der Haushalts- und Finanzausschuss tagte danach insgesamt elf Mal vom 3. Febr. bis 12. März 1953, so dass das Haushaltsfeststellungsgesetz und der Haushaltsplan für das Jahr 1953 am 23. März 1953 den Landtag problemlos passieren konnten.[23]
Im Landtag wurde die Generaldebatte, die Beratung über den Haushalt des Ministerpräsidenten und der Staatskanzlei am 4. Mai 1953, wie nicht anders zu erwarten, zum Schlagabtausch von Regierung und Opposition genutzt, bei der die grundsätzlichen politischen Entscheidungen der Regierung hinterfragt wurden.[24]