© LAVDer Abschluss der politischen Säuberung
Mit der erwarteten Ratifizierung des Deutschlandvertrages, der das Besatzungsstatut ablösen sollte und damit das Ende der Besatzungsherrschaft absehbar machte, verband sich für die Mehrzahl der Deutschen auch die Vorstellung, dass die Entnazifizierung als Teil der Vergangenheit zu gelten habe. Dass gerade die politische Säuberung als Element einer übergangsweisen und damit zeitlich begrenzten Rechtsprechung aufgrund des Systemwechsels gewertet worden war, spiegelt sich auf Landesebene im dritten Gesetz zum Abschluss der politischen Säuberung wider, welches am 31. Mai 1952 erlassen wurde.[1] Das Gesetz richtete sich an die letzte Personengruppe, die infolge ihrer politischen Belastung noch Einschränkungen hinsichtlich ihrer staatsbürgerlichen Rechte zu dulden hatte: die als hauptschuldig und belastet Eingestuften. Hierbei handelte es sich um eine Gruppe, die sich nach der massenhaft praktizierten „Persilschein“-Nutzung im Entnazifizierungsverfahren bereits zum Zeitpunkt des Gesetzerlasses äußerst klein war. Diesen Personen oder ihren Hinterbliebenen konnten auf Grundlage der neuen Regelung beispielsweise Unterhaltsbeiträge gewährt werden, wenn zuvor Rechtsansprüche auf ein Ruhegehalt, eine Unterstützung oder eine Rente aus öffentlichen Mitteln erworben worden waren. Laut Begründung zum Gesetzentwurf des Justizministeriums sollte damit ein „Schlußstrich unter die Vergangenheit“ gesetzt werden.

Entnazifizierung, LHAKo Best. 856 Nr. 60109
Auswirkungen hatte die Neuregelung auch für diejenigen Bediensteten des öffentlichen Dienstes, die bislang keine Ansprüche auf Wiederverwendung gemäß Bundesgesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen geltend machen konnten.[2] Das sog. Rechtsstellungsgesetz, das wie schon im Vorjahr auch 1952 noch zu den wichtigsten Beratungsgegenständen im Ministerrat gehörte,[3] richtete sich an all jene Bediensteten, die nach Kriegsende zunächst überhaupt nicht oder nicht entsprechend ihrer früheren Dienststellung im öffentlichen Dienst wiederverwendet worden waren. Das Problem hatte sich nach Kriegsende zum einen aus der territorialen Neuordnung und dem Fortfall bisheriger Dienststellen ergeben, konnte zum anderen aber auch Folge entsprechender Spruchkammerurteile im Zuge der Entnazifizierung sein. Bereits beim Erlass des Gesetzes galt eine Versagung der Anspruchsberechtigung auf Wiederverwendung im öffentlichen Dienst kraft § 3 nur für den kleinen Kreis der als hauptschuldig oder belastet eingestuften Bediensteten. Nach der allgemeinen Rehabilitation galten nun keinerlei Einschränkungen mehr. Wer auf Grundlage des nationalsozialistischen Berufsbeamtengesetzes[4] 1933 wegen politischer Überzeugungen oder rassistischer Zuschreibungen aus dem öffentlichen Dienst verdrängt worden war, sah sich spätestens jetzt in seinen Ansprüchen an den Staat gleichgestellt mit jenen, die durch ihr aktives Bekenntnis zur nationalsozialistischen Staatsideologie eingestellt und aufgestiegen waren.[5]
Seit dem Rückzug der Alliierten aus der Entnazifizierung setzten sich auf deutscher Seite zunehmend vergangenheitspolitische Bemühungen durch, die politische Säuberung nicht nur zu beenden, sondern in Teilen rückgängig zu machen.[6] Auf rheinland-pfälzischer Verwaltungsebene führte der offizielle Abschluss der politischen Säuberung sowohl zu Kritik an aktuellen verwaltungsinternen Erhebungen mit politischen Inhalten als auch zu Debatten um den Verbleib der alliierten Entnazifizierungsfragebögen mit den aufgenommenen Informationen zur nationalsozialistischen Vergangenheit des Einzelnen. Für die bereits im Landesdienst Beschäftigten war bislang gemeinhin anzunehmen, dass sich in den jeweiligen Personalakten sowohl ein Entnazifizierungsfragebogen als auch ein zugehöriges Spruchkammerurteil finden würden. Geschuldet war dies der Tatsache, dass es ohne derartige Nachweise nach Kriegsende nur im Ausnahmefall möglich gewesen war, überhaupt eine Genehmigung der französischen Militärregierung für die Anstellung im Staatsdienst zu erlangen. Nach Abschluss der politischen Säuberung zeichnete das Land selbst für die Erstellung von Fragebögen verantwortlich, welche im behördlichen Entscheidungsprozess über die Einstellung oder Wiederverwendung des Einzelnen in den Landesdienst genutzt werden konnten und in die Personalakte aufgenommen wurden.[7] Auch in diesem Verfahren war Auskunft über frühere politische Überzeugungen zu geben.
Mit der Kompetenzübernahme der wie auch immer gearteten politischen Befragung durch deutsche Behörden erwuchs Kritik folgerichtig insbesondere aufseiten all derer, die nach persönlicher Verstrickung in das nationalsozialistische Machtsystem zur Auskunft über ihre Vergangenheit bereits verpflichtet gewesen waren oder dies noch sein würden. Das Vorhandensein von möglicherweise belastenden Unterlagen in den staatlichen Behörden wurde nicht selten als existenzbedrohende Festschreibung und Verewigung längst verworfener Lebensentscheidungen erlebt. Die Landesregierung sah sich infolge dieser Abwehrbemühungen wiederholt zu Stellungnahmen und Rechtfertigungen veranlasst.
Wenig zurückhaltend zeigte beispielsweise die Industrie- und Handelskammer Rheinhessen ihre Ablehnung der Dokumentation individueller politischer Haltungen und Handlungen in Zeiten des nationalsozialistischen Terrors. Weil am 23. August 1952 eine Sondernummer des staatlichen Gesetz- und Verordnungsblattes erschienen war, in der zahlreiche Spruchkammerurteile abgedruckt worden waren, warf sie der Landesregierung im IHK-Nachrichtenblatt die Verschwendung von Steuergeldern vor und bezeichnete diese bislang übliche Praxis der Verlautbarung von Spruchkammerentscheiden als „neueste Art mittelalterlicher Hexenprozesse“.[8] Zwar war die Fragebogenpraxis bereits vorher mit mittelalterlichen Willkürmaßnahmen verglichen worden. Dennoch empörte sich die Landesregierung über diesen Fall in besonderem Maße. Als Aufsichtsinstanz setzte sie sich geschlossen für einen Widerruf der offiziellen Verlautbarung ein.[9] Zum einen handle es sich bei den Betroffenen, für deren Schutz sich die Kammer einsetzte, „ausgerechnet [..] um schwer belastete Nazis […], an deren gerechter Unterwerfung unter das Säuberungsverfahren gerade die anständige Bevölkerung ein dringendes Interesse“ haben müsse. Zum anderen agiere die Industrie- und Handelskammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Äußerungen durch ihren Stand als staatliche Institution besonderes Gewicht zukomme.
Altmeier brachte sein Bedauern und Befremden über dieses Verhalten am 29. September 1952 persönlich mit Schreiben an den Präsidenten der Kammer Dr. Albert Kirnberger[10] zum Ausdruck. Dieser antwortete ihm am 4. Oktober 1952, dass „die Vertreter aller Kammern an unserer Glosse nichts auszusetzen“ hätten und „die ‚Mißbilligung‘ durch den Ministerrat unverständlich“ fanden, zumal sich „unsere Kammer schon vor Jahren wiederholt in ihren Jahresberichten für eine Beendigung der Entnazifizierung ausgesprochen“ habe. In der Folgeausgabe des IHK-Nachrichtenblatts wurde unter Bezugnahme auf den besagten Artikel trotz der Intervention des Ministerpräsidenten noch verschärfend postuliert, man habe nach dem Kriege Spruchkammern eingerichtet, „die ihrem Charakter nach nichts anderes waren als die Sondergerichte des Nationalsozialismus“.[11]
Zur Besprechung im Ministerrat hatte 1952 auch eine Kleine Anfrage eines FDP-Landtagsabgeordneten aus dem Vorjahr geführt, in welcher ähnliche Vorbehalte gegen politische Fragebögen vorgebracht wurden.[12] Hierbei war die normierte Befragung von Lehramtsanwärtern auf Kritik gestoßen.[13] Die Betroffenen seien nicht nur zur Auskunft über ihre Mitgliedschaft in der NSDAP genötigt, sondern müssten auch Angaben über Mitgliedschaften in einer politischen Partei vor 1933 und nach 1945 offenlegen. Hinzu kämen Fragen nach Kriegs- und Frontdienst, Ordensverleihungen oder dem Aufenthalt im besetzten Frankreich. Der Abgeordnete legte gegenüber der Landesregierung eindrücklich seine Auffassung dar, dass die Erhebung von Daten zur Vergangenheit bei Anwärtern der Beamtenlaufbahn zu verhindern sei, weil sonst eine Entfremdung der Jugend vom politischen Geschehen drohe. Ein solcher Fragebogen gehe „in seiner Fragestellung offensichtlich auf den Inhalt der zu einer gewissen Berühmtheit gelangten Fragebogen aus der Zeit der Hochblüte der Alliierten Militärregierung“ zurück und könne nur als „inquisitorisch“ bezeichnet werden. Tatsächlich erinnere diese Praxis „an die schlimmsten Zeiten totalitärer Staatsmaxime“.
Altmeier beantwortete die Kleine Anfrage am 15. Mai 1952 mit der Zusicherung, eine Überarbeitung der Fragebogeninhalte zu veranlassen.[14] Ziel solle eine Beschränkung auf unverzichtbare Angaben für die Verwaltungspraxis sein. Doch welche Angaben hatten als unverzichtbar zu gelten? Der Ministerrat beauftragte am 19. Mai 1952 Staatskanzlei, Innen- und Justizministerium, in kollegialer Absprache einen neuen Fragebogen auszuarbeiten und dabei eine Entscheidung über diese Frage zu treffen.[15] Die einzige Auflage, die der Ministerrat vorgab, betraf die politische Vergangenheit: „bestimmte Grundangaben“ seien unverzichtbar und daher auch zukünftig abzufragen.
Der Ministerrat traf seine Entscheidung zur Aufrechterhaltung politischer Fragebogeninhalte, nachdem fünf Tage zuvor erneut eine Kleine Anfrage zum Inhalt der Fragebögen im öffentlichen Dienst durch einen weiteren FDP-Abgeordneten an die Landesregierung herangetragen worden war.[16] Deren Auslöser bildete die geänderte Fragebogenpraxis in Bremen, wo künftig sowohl die Frage zur Mitgliedschaft in einer politischen Partei als auch die Frage nach dem Spruchkammerbescheid entfallen sollten.[17] Der Parlamentarier befürwortete besonders den Verzicht auf das Ergebnis des politischen Säuberungsverfahrens und regte die gleiche Verfahrensweise auch in Rheinland-Pfalz an.
Die Beratung des Ministerrats über die behördliche Fragebogenpraxis weist zwei interessante Aspekte auf. Zum einen hatte Altmeier, nachdem er die Anwesenden über seine Antwort an den FDP-Landtagsabgeordneten unterrichtet hatte, laut Protokoll Bezug auf eine Kleine Anfrage über „inquirierte“ Fragebögen genommen. Der Abgeordnete der FDP hatte die Fragebögen im Landtag jedoch unmissverständlich als „inquisitorisch“ bezeichnet. Inwiefern dies als Fehler im Protokoll oder als absichtliche politische Umdeutung zu verstehen ist, bleibt offen. Zum anderen offenbarte sich während der Diskussion des Themas eine bemerkenswerte Haltung des Referenten aus dem Innenministerium: Er plädierte dafür, die in den Personalakten befindlichen politischen Fragebögen der französischen Militärregierung komplett zu entfernen und durch die neuen Fragebögen zu ersetzen, für deren inhaltliche Konzeption sich sein Ministerium zuständig zeichnen würde. Zu diesem Zeitpunkt widersprach der Justizminister diesem Vorhaben „aus grundsätzlichen Erwägungen“. Die Mehrheit der Minister und insbesondere der Ministerpräsident schlossen sich dieser Haltung an.[18]
Nur wenige Wochen später informierte Innenminister Zimmer die Staatskanzlei und die anderen Ministerien über seinen Runderlass an die Bezirksregierungen, das Landeskriminalamt, die Landespolizeischule, das Kommando der Wasserschutzpolizei, das Landes-Veterinäruntersuchungsamt, das Landesvermessungsamt und die Landesfeuerwehrschule vom 8. August 1952, in dem er die Entfernung der Fragebögen aus den Personalakten und ihre Übersendung an das Ministerium angeordnet hatte. Innerhalb des Geschäftsbereichs dürften „keinerlei Abschriften oder Vermerke über deren Inhalt gefertigt und zurückbehalten werden“. Er bat die Ministerien, alsbald eine gleichlautende Regelung in Erwägung zu ziehen.[19] Dem Vorgehen schloss sich das Kultusministerium kurz darauf mit einem eigenen Erlass an. Dass nach Lage der Dinge nicht damit zu rechnen sei, dass in den Ministerien auf die Fragebögen zurückgegriffen werde, meldete die „Trierische Landeszeitung“ am 4. September 1952.[20] Mit einiger Polemik beschrieb man dennoch die gesamte Umlagerungsaktion als Fehlschlag, weil viel eher eine endgültige Beseitigung der Fragebögen erforderlich gewesen wäre: „Hinein ins Feuer mit den Papieren oder in den Reißwolf! Man verschone die Menschheit vor einem Fragebogenarchiv!“ Die „Mainzer Allgemeine Zeitung“ beurteilte die Entfernung der Fragebögen am selben Tag wie folgt: „Rheinland-Pfalz geht mit gutem Beispiel voran“.[21]
Nachdem Altmeier nach eigener Aussage erst aufgrund der Pressemeldungen Kenntnis von den Vorgängen genommen hatte, wandte er sich persönlich in einem Schreiben an Innenminister Zimmer und übte Kritik an dessen Vorgehensweise.[22] Zimmer habe aufgrund des präjudizierenden Charakters der Aktion in die Zuständigkeit aller Ministerien eingegriffen, zudem den Ministerpräsidenten trotz seiner Richtlinienkompetenz nicht beteiligt und nicht zuletzt einem gültigen Ministerratsbeschluss zuwider gehandelt. „Sie werden verstehen, dass ich mich mit einem solchen Verfahren nicht einverstanden erklären kann, und das umso weniger, als ich mich hinsichtlich der Behandlung von gewissen Angehörigen des öffentlichen Dienstes, die auf eine sogenannte ‚politische Vergangenheit‘ zurückblicken, bisher mit Ihnen einer Meinung gewusst habe.“ Zimmer rechtfertigte sich in seiner Antwort mit ähnlichen Maßnahmen in anderen Bundesländern sowie dem starken Druck vonseiten des Deutschen Beamtenbundes in dieser Frage.[23] Indem er durch sein zügiges Handeln als „Beamtenminister“ langwierige Entscheidungsprozesse vermieden habe, sei er politischen Angriffen gegen das Land zuvorgekommen. Im Schreiben bezeichnete er weiter die Übernahme der Fragebögen in das Ministerium explizit als „Zwischenschritt“ und kündigte eine Diskussion der Frage um die anschließende Vernichtung in einer Referentenbesprechung an. Ministerpräsident Altmeier reagierte darauf mit deutlichen Worten: Er sei „auf Grund vieler Erfahrungen und auf Grund der politischen Entwicklung, wie wir sie zur Zeit beobachten, nicht gewillt Ernennungen auszusprechen, ohne daß mir die politischen Belastungen des Betreffenden bekannt sind. Ich möchte mich hier vor Möglichkeiten schützen, etwa aus Unwissenheit Beamte zu übernehmen bezw. zu ernennen, die als Volksrichter des Herrn Freisler an Bluturteilen wegen Defaitismus mitwirkten oder als Landräte etc. für die Einweisung in Konzentrationslager verantwortlich sind.“[24] Als problematisch erweise sich darüber hinaus, dass nach Überführung der Fragebögen in die Ministerien nur noch diejenige Fälle überprüfbar seien, welche in der Zuständigkeit der Ministerien liegen – untergeordnete Organe hingegen verfügten nicht länger über aussagekräftiges Material.
Aus der Aktenlage ergibt sich, dass der Innenminister den Erlass trotz Altmeiers Intervention auch nachfolgend aufrechterhielt, indem er z. B. am 28. Oktober 1952 die Bezirksregierungen erneut auf die durchzuführende Entfernung hinwies. Er bezog sich dabei konkret auf die seit 1945 entstandenen sechsseitigen politischen Fragebögen der Alliierten sowie die von verschiedenen Dienststellen in geänderter oder gekürzter Form verwendeten politischen Fragebögen der inneren Verwaltung.[25]
Politische Fragebögen aus dem Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums befinden sich heute im Bestand des Innenministeriums im Landeshauptarchiv Koblenz.[26] Es gibt darüber hinaus jedoch auch Hinweise, dass mit dem Erlass die Kassation von Akteninhalten verbunden wurde. So findet sich in den Verwaltungsakten des Landeshauptarchivs ein interner Vermerk vom 30. Oktober 1962, in dem über einen Besuch im Landratsamt Altenkirchen (Westerwald) berichtet wird.[27] Im Bemühen, die Sicherung und den Erhalt von Archivgut auch in den Kommunen zu gewährleisten, war der staatliche Archivar mit einer Bestandsaufnahme über das bei den staatlichen und kommunalen Behörden vorhandene ältere Schriftgut beauftragt worden. Nach seinem Besuch notierte er bezüglich der lückenhaften Überlieferung zur NS-Zeit: „Der Landrat bestätigte mir auf Anfrage, daß etwa 1953 die Fragebogen aus den Personalakten entnommen werden mußten, wobei wohl auch andere Akten aus der NSDAP-Zeit kassiert worden sind.“ Wie üblich derartige Vorkommnisse auch in anderen kommunalen Gebietskörperschaften des Bundeslandes waren, lässt sich in diesem Rahmen nicht abschließend klären. Festzuhalten bleibt indes, dass die Erfragung der politischen Vergangenheit sowohl unter alliierter als auch deutscher Ägide bis zuletzt unpopulär blieb und die Ansicht vorherrschte, dass derartige Fragebögen generell „erhebliche Mißstände und Mißverständnisse“ für die Befragten mit sich brächten.[28]
Dass es gerade die politischen Inhalte der Fragebögen waren, die zur allgemeinen Ablehnung führten, be-weist ein Blick auf diejenigen sensiblen Fragen, die trotz aller Ablehnung der Praxis stets als unstrittig galten und auch bei der Ausarbeitung der neuen Befragungsschemata in Rheinland-Pfalz unverzichtbar waren: Angaben zur Konfessionszugehörigkeit. Den Verwaltungsbehörden war selbst im Falle eines erfolgten Kirchenaustritts noch offenzulegen, welche Motive für den Rückzug ausschlaggebend gewesen waren. Das Erkenntnisinteresse deutscher Behörden übertraf in diesem Bereich die so heftig kritisierte Fragebogenpraxis der französischen Militärregierung merklich: Religionszugehörigkeit oder private Glaubensentscheidungen in Erfahrung zu bringen, war für die Besatzungsmacht irrelevant gewesen.[29]