Ministerratsprotokolle RLP Historie 1952© LAV

Kriegsverbrecher

Gewisse Bemühungen um die vom Krieg hinterlassenen Notgruppen gingen noch deutlich weiter. So wurde die Landesregierung bereits seit Jahren sowohl aus der Öffentlichkeit als auch aus der Parteienlandschaft heraus aufgefordert, sich bei der französischen Besatzungsmacht für die Freilassung der von französischen Militärgerichten als Kriegsverbrecher verurteilten Deutschen einzusetzen. Die zu hohen Freiheitsstrafen verurteilten Deutschen in westalliiertem Gewahrsam saßen in den Strafanstalten Wittlich und Germersheim (französische Zuständigkeit), Werl (britisch) und Landsberg (amerikanisch) ein. Zum Stichtag des 9. Oktober 1952 befanden sich beispielsweise im rheinland-pfälzischen Wittlich noch 105 verurteilte Kriegsverbrecher.[1] Es handelte sich bei den Verurteilten um Personen, die selbst unter großzügigstem Beurteilungsmaßstab nicht mehr als Mitläufer des nationalsozialistischen Regimes zu bezeichnen waren.[2] Die Inhaftierten gemäß ihrer Vergehen und der diesbezüglichen Urteile als Kriegsverbrecher zu bezeichnen, fand in der Bundesrepublik wenig Anklang, wie sich auch aus dem entsprechenden Ministerratsprotokoll ablesen lässt: auf der Tagesordnung stand dort „Die sogenannte Kriegsverbrecherfrage“.[3]

Das Engagement breiter Kreise nicht nur in Rheinland-Pfalz zugunsten der Freilassung der verurteilten Kriegsverbrecher erstreckte sich bis hin zu den Kirchen.[4] Es fand seine Ursache in der gängigen Einschätzung der Verurteilten als normale Kriegsgefangene, die nun als „Zuspätgekommene“ Jahre nach der deutschen Kapitulation und „nach einem Sonderrecht festgehalten“ unter den Folgen der „Siegerjustiz“ zu leiden hätten.[5] Der Rückzug der entsprechend als Siegermächte bezeichneten (West-)Alliierten aus dem Verantwortungsbereich der bundesdeutschen Wiedergutmachungspolitik wurde 1952 jedoch absehbar. Nicht umsonst wurden Forderungen nach Amnestie nun umso lauter vorgebracht, je näher die Ablösung des Besatzungsstatuts und damit das Ende der Besatzungsherrschaft durch die erwartete Ratifizierung des Deutschlandvertrages rückte. Mit dem Überleitungsvertrag vom 26. Mai 1952, der als einer der drei Zusatzverträge zum Deutschlandvertrag gefasst war, wären auch die Beschränkungen für die deutsche Justiz hinsichtlich der Strafverfolgung nationalsozialistischer Verbrechen fortgefallen.[6]

78. Sitzung v. 14. Oktober 1952, LHAKo Best. 860 Nr. 9627

78. Sitzung v. 14. Oktober 1952, LHAKo Best. 860 Nr. 9627

Der Druck auf die Landesregierung, ihren Bemühungen um eine Amnestie für die Kriegsverbrecher höhere Priorität einzuräumen, verstärkte sich im Herbst 1952. Der Verband der Heimkehrer, Kriegsgefangenen und Vermisstenangehörigen Deutschlands (VdH) in Bonn hatte sich im Oktober 1952 offiziell an die Bundesregierung und die Westalliierten mit der Forderung gewandt, in einer Zusatzvereinbarung zu Artikel 6 des Überleitungsvertrags – welcher die Überprüfung der Kriegsverbrecherurteile regelte – die Freilassung der Verurteilten zum Weihnachtsfest 1952 durchzusetzen. Zudem sollten keine neuen Verfahren gegen Untersuchungsgefangene aufgenommen und laufende Verfahren sofort eingestellt werden.[7] Um den Forderungen Nachdruck zu verleihen, kündigte der VdH große Protestdemonstrationen zugunsten der Freilassung der Kriegsverbrecher an den Gefängnisstandorten der Alliierten und somit auch in Rheinland-Pfalz an.[8] Der Verband plante, sein Demonstrationsvorhaben während der bundesweit veranstalteten „Kriegsgefangenen-Gedenk- und Gebetwoche“ vom 20. bis 26. Oktober 1952 umzusetzen. Der 26. Oktober war bereits seit 1950 als offizieller Gedenktag für die deutschen Kriegsgefangenen und Kriegsverschleppten eingeführt worden und sollte 1952 mit Treuekundgebungen im gesamten Bundesgebiet erstmals auf eine ganze Woche ausgedehnt werden. Die FDP-Bundestagsfraktion hatte sich dabei unter anderem für eine Arbeitsruhe sowie für eine zweiminütige Verkehrsstille eingesetzt, die laut Bundestagsparlamentariern die „Geschlossenheit des deutschen Volkes“ dokumentieren und die „Dankesschuld“ der Deutschen gegenüber den „wider göttliches und menschliches Recht“ Festgehaltenen zum Ausdruck bringen sollte.[9]

Mit seinem Vorstoß, nicht nur für die Belange der außerhalb des Bundesgebiets festgehaltenen Deutschen zu demonstrieren, sondern sich explizit auch für die innerhalb der Bundesrepublik Verurteilten einzusetzen, verknüpfte der Heimkehrerverband die emotional aufgeladene Problematik um die Kriegsgefangenen in sowjetischem Gewahrsam mit der Kriegsverbrecherfrage. Die rechtliche Gleichstellung dieser Strafgefangenen mit Heimkehrern aus dem Ausland war zuvor bereits von der CDU-Fraktion im Bundestag befürwortet worden, wo sich die Partei für eine entsprechende Erweiterung des Personenkreises im Gesetz über Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer eingesetzt hatte.[10] Die Landesregierung wiederum verband ebenfalls beide Themenfelder, dies allerdings zur Begründung ihres unpopulären Beschlusses zum Verbot der Demonstrationen des Heimkehrerverbandes in Rheinland-Pfalz. Ihr Argument: So lange sich noch Deutsche in alliierten Militärgefängnissen und insbesondere in sowjetischer Kriegsgefangenschaft befänden, drohe eine öffentliche Diskussion der Kriegsverbrecherfrage die baldige Freilassung der Verurteilten zu gefährden.[11] Laute Aktionen seien keineswegs dazu angetan, die „Gnadenmaßnahmen des französischen Hohen Kommissars positiv“ zu beeinflussen.[12] Die Entscheidung erwuchs indes auch aus weiteren Motiven. So hatte der Koblenzer Generalstaatsanwalt Justizminister Becher am 13. Oktober 1952 mitgeteilt, dass es aufseiten der deutschen Beamten und Angestellten des Strafvollzugs in Wittlich starke Befürchtungen gäbe, dass sich die Ablehnung ihrer Tätigkeit durch die Bevölkerung im Falle von Protestdemonstrationen und unter dem Eindruck der begleitenden Presseberichterstattung noch weiter verstärken werde.[13]

Dem deutschen Wachpersonal war vonseiten einzelner Presseinstanzen eine schlechte Behandlung der Verurteilten vorgeworfen worden.[14] Die Landesregierung entschloss sich angesichts von „tendenziösen Darstellungen und Behauptungen […], mit denen der Eindruck erweckt werden solle, als ob für diese sogenannten Kriegsverbrecher nichts getan werde und sie unter einer schlechten Behandlung durch das deutsche Gefängnispersonal zu leiden hätten“,[15] in der Ministerratssitzung am 14. Oktober 1952 zur Abhaltung einer Pressekonferenz. Zwei Tage später stellte Altmeier vor Vertretern der Deutschen Presseagentur die bisherigen erfolgreichen Bemühungen beim französischen Hohen Kommissar André François-Poncet in der Kriegsverbrecherfrage heraus. Dem Engagement der Landesregierung sei beispielsweise die Neustrukturierung des Strafvollzugs in Wittlich zu verdanken, wo es im Gegensatz zu den Haftanstalten in Landsberg und Werl bereits seit 1950 eine Trennung von Kriminellen und Kriegstätern gebe. In einer Aufstellung der Staatskanzlei, die in Vorbereitung des Interviews ausgearbeitet worden war, wird als „einer der bedeutendsten dieser Erfolge“ auch die Zusammenarbeit der Landesregierung mit der Rechtsschutzstelle des Deutschen Roten Kreuzes unter dem Bad Kreuznacher Rechtsanwalt Roemer[16] aufgeführt, die zugunsten früherer Angehöriger der SS-Division „Das Reich“ erfolgt war.[17] Besondere Betonung sollte auch Altmeiers bisheriger Einsatz beim französischen Hochkommissar erfahren, Gnadenmaßnahmen bezüglich der Verurteilten zu erwirken. Dem Ministerpräsidenten oblag die Kompetenz, Entscheidungen über die verfahrensgebundene Vorlage von Einzelgnadengesuchen zu treffen.[18]Altmeier musste also über die Vertretbarkeit der Gesuche an François-Poncet urteilen, wobei er sich nach eigener Aussage vor allem auf Informationen aus Beurteilungs- und Erfahrungsberichten stützte. Diese enthielten unabhängig voneinander erstellte Gutachten des verantwortlichen Anstaltsarztes sowie Stellungnahmen von Anstaltsgeistlichen und Vollzugsbeamten und ermöglichten laut Altmeier „die charakterliche Veranlagung und das Verhalten eines Verurteilten aufgrund der Beobachtung vieler Jahre“ zu erkennen und „verbindliche Aussagen über die Strafeinwirkung und die innerliche Einstellung des Verurteilten“ zu machen.[19] Auf die Vorlage von Gnadengesuchen hin hatte der französische Hohe Kommissar zwischen 1950 und 1952 in Wittlich und Germersheim in drei Fällen Todesstrafen zu lebenslänglichen Strafen abgemildert, in 33 Fällen die lebenslängliche Freiheitsstrafe in eine zeitlich begrenzte Strafe umgewandelt, in 155 Fällen einen Strafnachlass von bis zu zehn Jahren verfügt und in 140 Fällen eine vorzeitige Entlassung ermöglicht, wovon drei Personen zuvor immerhin zur Abbüßung lebenslänglicher Haftstrafen verurteilt worden waren.[20]

Im Zuge seiner Zuständigkeit war Altmeier im September 1952 auch an den französischen Landeskommissar André Brozen-Favereau herangetreten, um wegen der „Bereinigung der Kriegsverbrecherfrage“ zu intervenieren und sein Streben nach einer „Entspannung und Bereinigung dieses für uns Deutsche so schmerzlichen Problems“ darzulegen.[21] „Ich verkenne damit keineswegs, dass die Kriegsverbrecherfrage im Rahmen der deutsch-französischen Beziehungen nicht das Hauptproblem darstellt, möchte aber dennoch ausdrücklich feststellen, dass ich der festen Überzeugung bin, dass eine baldmögliche und weitgehende Bereinigung dieser Angelegenheit in aller Stille durch geeignete Gnadenmaßnahmen mehr als zahlreiche politische Erörterungen dazu angetan ist, den Geist der Versöhnung und des Friedens in unseren Nationen zu kräftigen und damit eine unseelige [sic] Vergangenheit vergessen zu machen.“ Er betonte weiter, wie langwierig, zeitraubend und schwerfällig das bisherige Verfahren in Gnadensachen sei. „Aus diesem Grunde darf ich die herzliche Bitte an Sie richten, gelegentlich einer Aussprache mit dem Herrn Hohen Kommissar die Frage zu erörtern, ob nicht – unabhängig von der Entwicklung auf Bundesebene – ein direktes, vertrauliches Gespräch zwischen Vertretern der französischen Hohen Kommission einerseits und einer entsprechenden Anzahl von mir zu benennenden Vertretern meiner engeren Umgebung andererseits erwägenswert sei mit dem Ziel, gegenteilige Standpunkte und Auffassungen über zu treffende Gnadenentscheidungen in bestimmten Fällen auszugleichen.“ Auf derartige Verhandlungen ließ sich die französische Seite in der Folge jedoch nicht ein.[22]

[1] Vgl. die Schreiben der Deutschen Presse-Agentur (dpa) an Altmeier vom 9. Okt. 1952 (Best. 860 Nr. 7566) bzw. von Altmeier an Brozen-Favereau vom 30. Sept. 1952 (Best. 860 Nr. 7543).
[2] Dazu grundlegend Frei, Vergangenheitspolitik, insb. Kapitel II: Das Problem der Kriegsverbrecher, S. 133–306. Zum internationalen Kontext Moisel, Frankreich, S. 128–147.
[3] Vgl. 78. MRS am 14. Okt. 1952 TOP 12.
[4] Vgl. Goschler, Schuld, S. 136.
[5] Vgl. dazu die Bundestagsdebatte anlässlich der rechtlichen Behandlung Kriegsgefangener und Heimkehrer am 9. Okt. 1952 (BT-Stenogr. Berichte, S. 10672–10683).
[6] Zum Deutschlandvertrag vgl. 62. MRS am 17. Juni 1952 TOP 1. – Der Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen vom 26. Mai 1952 (BGBl. 1954 II S. 157) trat ebenso wie der Deutschlandvertrag erst 1955 in Kraft.
[7] Vgl. den Artikel „Kriegsverbrecher-Amnestie gefordert“, in: „Die Rheinpfalz“ vom 15. Okt. 1952 (auch in Best. 900 Nr. 716).
[8] Vgl. den Artikel „Kriegsgefangenen-Gedenk- und Gebetwoche“, in: „Wittlicher Tageblatt“ vom 6. Okt. 1952.
[9] Margarete Hütter (1909–2003; FDP) und Dr. Maria Probst (1902–1967; CSU) in der Bundestagsdebatte am 9. Okt. 1952 (BT-Stenogr. Berichte, S. 10676 bzw. 10678).
[10] Vgl. BT-Drs. Nr. 3703.
[11] Vgl. 78. MRS am 14. Okt. 1952 TOP 12.
[12] Vgl. die Stichwortliste für die Pressekonferenz am 16. Okt. 1952 (Best. 860 Nr. 7566).
[13] Schreiben in Best. 900 Nr. 761.
[14] Pressedokumentation in Best. 900 Nr. 761.
[15] Vgl. den Entwurf der Meldung an die Presse vom 17. Okt. 1952 in Best. 860 Nr. 7566.
[16] Karl Roemer (1899–1984), 1932–1937 bei der Bank für deutsche Industrieobligationen bzw. der Deutschen Industriebank, 1937–1946 Rechtsanwalt in Berlin, 1940 Vertreter des deutschen Verwalters der britischen Banken in Frankreich, nach 1945 Verteidiger in alliierten Kriegsverbrecherprozessen, 1948 Leiter der Rechtsschutzstelle des Roten Kreuzes für die französische Zone, 1949–1952 Berater der Bundesregierung in Fragen des internationalen Rechts und der ausländischen Gesetzgebung, 1953–1973 Generalanwalt beim gemeinsamen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften.
[17] Bericht in Best. 860 Nr. 7566. – Zur Zentralen Rechtsschutzstelle Görtemaker, Rosenburg, S. 208–222.
[18] Zu Gnadenmaßnahmen vgl. die Übersichten in Best. 860 Nr. 7566, weitere Unterlagen in Best. 860 Nr. 7543 und Nr. 8138 sowie Best. 900 Nr. 761 (darin auch Pressedokumentation).
[19] Schreiben Altmeiers an Brozen-Favereau vom 30. Sept. 1952 in Best. 860 Nr. 7566.
[20] Vgl. die Übersicht, erstellt anlässlich der Pressekonferenz, in Best. 860 Nr. 7566.
[21] Schreiben in Best. 860 Nr. 7566.
[22] Vgl. das Schreiben Brozen-Favereaus an Altmeier vom 18. Okt. 1952 (Best. 860 Nr. 7566).