© LAVFortbestand des Landes, gesamtdeutsche Neugliederung und das Saargebiet
Der in Artikel 29 des Grundgesetzes vorgeschriebene Auftrag zur Neugliederung des Bundesgebiets war Resultat einer von den westalliierten Mächten gegebenen Weisung, mit der die Aufgabenerfüllung in den Ländern gewährleistet werden sollte.[1] Für den Fortbestand des Landes Rheinland-Pfalz bedeutete dies eine stete Bedrohung, denn im Falle einer Neuordnung waren „die landsmannschaftliche Verbundenheit, die geschichtlichen und kulturellen Zusammenhänge, die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit sowie die Erfordernisse der Raumordnung und der Landesplanung“ ausschlaggebend für die Grenzziehungen (Absatz 1). Dem damaligen Empfinden nach schien es im jungen Bundesland weder eine gemeinsame Geschichte noch eine besondere Verbundenheit unter den Einwohnern verschiedener Landesteile zu geben. Gerade die mangelnde Wirtschaftskraft erwies sich jedoch als das stärkste Argument gegen das Land. Immer wieder führten deswegen bestimmte Gesetzesvorhaben, so das 1951 nach langen Kontroversen zustande gekommene Länderfinanzausgleichsgesetz,[2] zum Auflodern von Diskussionen um den Status des Bundeslandes.
Am 30. Juni 1951 hatten die Vertreter des sogenannten Euler-Ausschusses des Bundestags über die innergebietliche Neugliederung vor der Presse dargestellt, wie mit Rheinland-Pfalz verfahren werden solle: entweder sei eine Aufteilung zwischen Nordrhein-Westfalen, Hessen und dem Südweststaat bzw. Bayern oder eine Vereinigung mit Hessen als Ganzes anzuraten.[3] Auch in den verschiedenen Bundesländern wurden Ansprüche formuliert: in Bayern wurde der Anschluss der Pfalz als früherer bayerischer Regierungsbezirk gefordert, nordrhein-westfälische Regierungsvertreter sahen das südliche Rheinland mit dem ehemaligen Sitz des Oberpräsidiums der Rheinprovinz in Koblenz als integralen Teil ihrer Kultur und Geschichte an, und der Streit zwischen den Städten Mainz und Wiesbaden war gleichsam ein Konflikt zwischen Rheinland-Pfalz und Hessen. Eingang in die Ministerratsprotokolle des Jahres 1951 fanden derartige Auseinandersetzungen mehrfach, so die mit Unmut betrachteten, mittlerweile jährlich unangekündigt stattfindenden Besuche des Pfalzausschusses beim bayerischen Landtag in Neustadt an der Weinstraße,[4] der „unfreundliche Akt“ des nordrhein-westfälischen Finanzministers, der mit Blick auf den Länderfinanzausgleich eine Aufteilung des finanzschwachen Rheinland-Pfalz ansprach,[5] oder die nach Überzeugung von Vizekanzler Blücher bevorstehende Auflösung des Bundeslands im Zuge der ebenfalls aktuellen Südweststaatfrage.[6]

228. Sitzung v. 4. April 1951
Immer wieder sprachen sich auch Landespolitiker für die Auflösung des Landes aus. Neben bekannten Opponenten wie der pfälzischen SPD unter Wortführer Franz Bögler[7] argumentierte beispielsweise auch der FDP-Landtagsabgeordnete Eberhard[8] in diese Richtung: Mit einer Auflösung ginge ein verminderter Verwaltungsaufwand auf Bundesebene einher, mit dem „Milliardenbeträge durch die Neuorganisation in Bund und Ländern eingespart werden oder Verwendung finden können zur Linderung der Not jener Bevölkerungskreise, denen bis jetzt immer noch nicht ausreichend geholfen werden konnte“.[9] Mit einer solchen Aussage stellte Eberhard sich und seine Partei zwar deutlich der Koalitionsvereinbarung entgegen, auf jegliche Aktivitäten gegen den Fortbestand von Rheinland-Pfalz zu verzichten.[10] Indem die FDP die diesbezügliche Politik der CDU dennoch mittrug, handelte sie widerum entgegen eigener Parteitagsbeschlüsse.[11]Für Altmeier stand demgegenüber fest, dass eine westdeutsche Neugliederung faktisch auch eine Festigung der deutschen Teilung bedeuten würde. Die Ländergrenzen konnten aus seiner Sicht nur von zukünftigen, demokratisch gewählten gesamtdeutschen Bundesorganen bestimmbar sein, insbesondere weil sich der Neuordnungsartikel dezidiert auf alle deutschen Gebiete bezog. Ebenso verbat sich für ihn eine Einzeldebatte über Rheinland-Pfalz, solange das Saargebiet außerhalb der Bundesgrenzen lag. Auch allen weiteren Argumenten gegen den Fortbestand von Rheinland-Pfalz widersprach er vor dem Landtag: Waren nicht die meisten der Bundesländer von den Besatzern geschaffene künstliche Gebilde, die historische Verbundenheit nicht in sich trugen? Gab es nicht schon immer je nach industrieller oder landwirtschaftlicher Struktur der Länder Unterschiede in deren Finanz- und Wirtschaftskraft? Und war selbst die Südweststaatfrage,[12] die sich für viele Betrachter mit der rheinland-pfälzischen Bestandsfrage verband, nicht unabhängig von der Neugliederungsbestimmung durch eine gesonderte grundgesetzliche Bestimmung gefasst worden, sodass das Land Rheinland-Pfalz davon gar nicht betroffen sein könne?[13]
Wenngleich Geschichte, Kultur oder Finanzen den Zusammenhalt nicht zu gewährleisten schienen, so mahnte doch das Grundgesetz bei einer Neugliederung auch die Beachtung der Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung an. Hier lag das besondere Gewicht der Saarfrage und der Grund für Altmeiers entschiedenes Eintreten zugunsten einer gesamtdeutschen Neugliederung: Im Falle einer Rückgliederung des Saargebiets hätte er dessen Anschluss an Rheinland-Pfalz angestrebt.[14] Nicht nur verlief die einzige saarländische Grenze zum Bundesgebiet entlang der rheinland-pfälzischen Grenze. 1946/47 waren darüber hinaus Kreise vom Regierungsbezirk Trier abgetrennt und dem Saargebiet zugeschlagen worden.[15] Auch kirchenrechtlich gehörte das Saargebiet zu den Bistümern Trier und Speyer, den Hauptbistümern in Rheinland-Pfalz.[16] Grundgesetzliche Erfordernisse wie kulturelle, familiäre und wirtschaftliche Verbindungen beider Regionen wären erfüllt, Anforderungen der Raumordnung wäre Rechnung getragen. Rheinland-Pfalz wäre nicht nur im Bestand gefestigt, sondern in Größe und Wirtschaftskraft bedeutend gestärkt worden.
Seine Überzeugung in der Saarfrage sollte den Ministerpräsidenten ab 1953 in einen offenen Gegensatz zum Bundeskanzler bringen.[17] Die Haltung des gebürtigen Saarländers Altmeier spiegelt sich lange zuvor in den Ministerratsprotokollen: so erhielt der „Saarheimatbund“ allen Finanzsorgen zum Trotz auf Altmeiers Veranlassung hin 1951 finanzielle Unterstützung aus den Dispositionsfonds aller Minister, und zwar „unter dem besonderen Hinweis auf die absolute Vertraulichkeit dieses Punktes“.[18] Auch die Behandlung vordergründig nebensächlicher Angelegenheiten wie die Regelung der Gebührenfreiheit im so genannten kleinen Grenzverkehr trug die immense Bedeutung der Saarfrage für die vitalen Interessen des Bundeslands Rheinland-Pfalz in sich.[19]
Darüber hinaus waren es gerade auch vitale Interessen der CDU, die mit der Existenz des Landes einhergingen. Während manche Vertreter der SPD das Land Rheinland-Pfalz noch als Auswuchs eines „übersteigerten Föderalismus“ verstanden,[20] betonte Altmeier beim CDU-Landesparteitag gegen Jahresende: „Es ist für die zukünftige Entwicklung der deutschen Politik keineswegs dasselbe, ob sich die christlichen Wähler unseres Landes auf 2 oder 3 Nachbarländer zersplittern und damit ihren Einfluß als selbständiger politischer Faktor verlieren“.[21] Gerade „der betont christliche Charakter unseres Landes und die Tatsache, daß wir im Bundesrat eine der wichtigsten Stützen der Bundesregierung Adenauer sind“, erfordere ein stabiles Rheinland-Pfalz. Nicht zu vergessen war freilich auch, dass Altmeier als Freund des westeuropäischen Integrationsgedankens den Erfolg von Adenauers Westpolitik mittrug. Dies und die Schlüsselrolle von Rheinland-Pfalz im Bundesrat bildeten zwei der wichtigsten Argumente Adenauers für den Erhalt des Bundeslands.[22] Die damit verbundene rheinland-pfälzische „rückhaltlose Unterstützung der Politik des Bundeskanzlers“[23] war sicher hilfreich dafür, dass Entscheidungen zur Neugliederung vorerst nicht auf der Tagesordnung der Bundesregierung standen. Schon zu Jahresanfang machte der Kanzler dann auch im Kabinett deutlich, dass die Verhältnisse für eine Beteiligung der Bundesregierung an den Gesprächen über Neu- und Umbildungen der Ländergrenzen derzeit noch zu verworren seien.[24]