Ministerratsprotokolle RLP Historie 1951© LAV

Alliierte Truppenstationierung in Rheinland-Pfalz

Mit dem Nordatlantikvertrag stellten die Westmächte 1949 die Weichen dafür, dass die US-amerikanische Eindämmungspolitik gegenüber der Sowjetunion in Europa potentiell auch militärisch durchgesetzt werden konnte. Angesichts der Verfügungsgewalt der Sowjets über die Atombombe und der sich zuspitzenden Lage in Korea erschien ein sowjetischer Angriff auf den Westen denkbar, sodass der Nordatlantik-Rat am 27. September 1950 beschloss, auch die Bundesrepublik deutlicher in den westlichen Verteidigungsrahmen einzubinden. Damit einher ging das amerikanische Truppenaufbauprogramm, mit dem eine Stationierung von 260.000 Armee- und 50.000 Luftwaffenangehörigen auf bundesdeutschem Boden bis zum 1. Juli 1952 abgeschlossen sein sollte.[1] In den strategischen Planungen spielte Rheinland-Pfalz eine bedeutende Rolle, da den Amerikanern die Exponiertheit ihrer in Deutschland stationierten Truppeneinheiten östlich des Rheins und an der innerdeutschen Grenze im Angriffsfalle zu gefährlich und die Stationierung westlich des Rheins auch mit Blick auf die Sicherung von Versorgungs- und Nachschubeinrichtungen wesentlich geeigneter schien.[2] Vom Beginn der Realisierung konkreter Projekte auf Landesterritorium, die den Ende 1950 angelaufenen alliierten Planungsmaßnahmen folgten, erfuhr die Landesregierung Anfang des Jahres 1951 allerdings erst durch davon betroffene kommunale Stellen.[3] Auch die Bundesregierung zeigte sich von den Geländebeschlagnahmungen überrascht.[4] In der Folge versuchte Altmeier wiederholt, über Verhandlungen mit dem französischen Gouverneur Hettier de Boislambert sowie der Bundesregierung Einfluss auf die das Land betreffenden Abläufe zu nehmen.[5] Ihm kam dabei zugute, dass sich auch das Landeskommissariat gegen bestimmte Objekte aussprach,[6] und dass es vonseiten französischer Stellen Anweisungen an Regierungspräsidenten gab, nicht ausdrücklich durch das Landeskommissariat genehmigte Ersuchen nach Geländebeschlagnahmungen von französischen, alliierten oder deutschen Stellen kategorisch abzulehnen.[7]

225. Sitzung v. 6. März 1951, LHAKo Best. 860, Nr. 1951

225. Sitzung v. 6. März 1951, LHAKo Best. 860, Nr. 1951

Die Hohe Kommission hatte sich bereits im Februar 1951 gegenüber Adenauer zur Übertragung der Verantwortung für die Unterbringung der alliierten Truppen an die Bundesregierung verpflichtet, insofern diese die Bedingungen über örtliche Voraussetzungen und zeitliche Fertigstellungen von Militäranlagen erfüllte.[8] Das Beschlagnahmerecht verblieb jedoch bei den Alliierten, ebenso wie die Befugnis zur Errichtung bereits beschlossener militärischer Anlagen. Die deutsche Seite konnte zwar diesbezüglich Vorschläge einreichen, die Entscheidungsgewalt lag aber ausdrücklich beim alliierten Militär.[9] In Verbindung mit dem seit Kriegsende in Deutschland bestehenden Stationierungsvorbehalt der drei Westmächte blieb der deutsche Einfluss auf die Truppenstationierung begrenzt;[10] nach Ansicht des französischen Gouverneurs waren alle Entscheidungen im Zweifelsfalle von den Amerikanern abhängig, selbst wenn jeder Kommissar in seiner Zone für Verhandlungen zuständig blieb.[11]

Der Landesregierung blieb zeitweilig nur die Äußerung von Protest, die Errichtung eines interministeriellen Ausschusses für die Koordination aller Maßnahmen sowie die Verantwortung für die Schaffung der erforderlichen landesrechtlichen und verwaltungstechnischen Voraussetzungen für das sogenannte alliierte Sicherheitsprogramm innerhalb des Landes. Im Jahr 1951 wurde die  Anlage bzw. Bereitstellung von acht Flugplätzen und zwei Truppenübungsplätzen im Rahmen der transatlantischen Truppenstationierung in Rheinland-Pfalz umgesetzt sowie vielfach infrastrukturelle Maßnahmen realisiert.[12] Dementsprechend zeigen auch die Protokolltexte, dass sich im Verlauf des Jahres Entscheidungen über baulich begründete Enteignungen und Straßenumlegungen sowie Kontroversen um die Kostenverteilung häuften.[13] Auch brachte die Öffentlichkeit nur wenig Verständnis für die als Einschnitt empfundenen Maßnahmen der Alliierten auf.[14] Durch diese erfuhren nicht nur Einzelne Enteignungen in ihrem Landbesitz oder verloren gar ihre wirtschaftliche Existenz.[15] Die Stationierung versinnbildlichte vielmehr auch die Verfügungsgewalt der Alliierten über das Land, während sich gleichzeitig vor aller Augen die bedrohliche Kulisse des Kalten Krieges auftat.

[1] Vgl. Plappert, Militärstandort, S. 407.
[2] Ebd.
[3] Vgl. 225. MRS am 6. März 1951 TOP 7.
[4] Vgl. die 142. Sitzung der Bundesregierung am 18. April 1951 TOP A (Kabinettsprotokolle 1951, S. 319 f.). Unterlagen in Best. 920 Nr. 11825.
[5] Besprechungsvermerke in Best. 860 Nr. 1012.
[6] Zum Truppenübungsplatz Eifel vgl. 228. MRS am 4. April 1951 TOP E.
[7] Vgl. das vertrauliche Schreiben des Delegierten des Kommissars für das Land Rheinland-Pfalz im Bezirk Trier an den Regierungspräsidenten in Trier vom 14. März 1951 (Best. 920 Nr. 11825).
[8] Vgl. den Aktenvermerk über die Besprechung zwischen Altmeier und Hettier de Boislambert am 3. April 1951 (Best. 860 Nr. 2731).
[9] Ebd.
[10] Zur Analyse der Vertragsverhandlungen zwischen Bundesregierung und Westmächten Hofmann, Truppenstationierung.
[11] Wie Anmerkung 50. – Vgl. 226. MRS am 14. März 1951 TOP 11.16.
[12] Vgl. z.B. 229. MRS am 13. April 1951 TOP 8, und 13. MRS am 6. Aug. 1951 TOP 6.
[13] Die Kosten waren nicht nur zwischen Land und Bund, sondern auch zwischen Bund und Stationierungsmächten ständiger Streitpunkt. Dazu Hofmann, Truppenstationierung, S. 245.
[14] Vgl. 228. MRS am 4. April 1951 TOP E. Dazu Neu, Militärflugplatz, S. 23 f.
[15] Vgl. 226. MRS am 14. März 1951 TOP 11.16.