© LAVDie Zusammenarbeit mit dem Landtag und seinen Ausschüssen
Die Landesregierung hatte auf der Grundlage einer umfassenden Geschäftsordnung den Regierungsalltag geregelt und ebenso die Zusammenarbeit mit dem Landtag.[1] Für den Gesetzgebungsprozess leitete Altmeier die Regierungsvorlagen an den Landtagspräsidenten August Wolters weiter, die dann im Landtag beraten wurden, oftmals in den entsprechenden Fachausschüssen. Besondere Bedeutung kamen dem Sozialpolitischen Ausschuss und dem Haushalts- und Finanzausschuss zu, in denen im Einnahmen- und Ausgabenbereich oftmals die Änderungsanträge der Landtagsfraktionen von CDU, SPD, KPD und FDP berücksichtigt wurden und Gesetzesvorlagen noch Änderungen erfuhren. Die Minister bzw. ihre Vertreter nahmen regelmäßig an den Ausschusssitzungen teil, so dass sie einerseits Kenntnis vom Beratungsstand im Kabinett vortragen konnten, andererseits im Ausschuss die Regierungsseite vertreten konnten. Eine Mehrzahl der Regierungsvorlagen wurde vom Landtag in die entsprechenden Ausschüsse überwiesen und erst nach der Berichterstattung und gegebenenfalls nach Empfehlungen oder Änderungen im Parlament verabschiedet.[2]

124. Sitzung vom 25. April 1949, LHAKo Best. 860 Nr. 9611
Eine Ausnahme bildete die Vorlage zum Haushaltsfeststellungsgesetz für das Haushaltsjahr 1948/49, das im März 1949 an den Landtag weitergeleitet wurde. Zwar hatte der Finanzminister für den ordentlichen Haushalt rund 823 Millionen DM veranschlagt, jedoch für den außerordentlichen Haushalt, der die Kriegsfolge- und Besatzungslasten berücksichtigte, ein Defizit von rund 100 Millionen DM veranschlagen müssen. Der Landtag überwies den Gesetzentwurf im März 1949 in den Haushalts- und Finanzausschuss und forderte erhebliche Etatänderungen, die im Folgemonat im Kabinett beraten wurden.[3] Trotzdem wurde von einer weiteren Beratung im Landtag abgesehen, da der Finanzminister die Fraktionen von seinen Bedenken überzeugen konnte, dass eine zweite Lesung viele Details offen lege, die die Verhandlungen über die Herabsetzung der Besatzungskosten „empfindlich stören“ könnten, und es die Bonität der Landesfinanzen möglicherweise infrage stelle, wenn Kredite, Anleihen und Leistungen aus dem ERP-Programm notwendig würden.[4] Die laufenden Ausgaben wurden im Haushalts- und Finanzausschuss beraten und bestätigt. Ein Haushaltsfeststellungsgesetz, das der Militärregierung zur Genehmigung hätte vorgelegt werden müssen, wurde aufgrund der angespannten Finanzlage im laufenden Jahr nicht mehr verabschiedet.
Waren Regierung und Parlament die für Gesetzesinitiativen zuständigen Körperschaften, so wurde auch der Hauptwirtschaftskammer, in der Arbeitnehmer- und Arbeitgeber der verschiedenen Kammern vertreten waren, Rechte zur Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren eingeräumt. Laut Artikel 72 der Landesverfassung konnte die Hauptwirtschaftskammer Gesetzentwürfe wirtschafts- und sozialpolitischen Inhalts begutachten und dem Landtag Gesetzesvorlagen unterbreiten. Ein Gesetz über die Hauptwirtschaftskammer wurde im Frühjahr 1949 verabschiedet, doch schon im September 1949 führte die Kammer Beschwerde darüber, dass sie zu maßgeblichen Gesetzentwürfen nicht gehört worden sei.[5] Auch die spätere Entschließung zur Wirtschafts-, Investitions- und Kreditpolitik, die insbesondere den sozialen Wohnungsbau in den Mittelpunkt stellte, wurde in den Beratungen mehrfach vertagt. 1961 teilte die Kammer dem Landtag mit, dass für die ihr gegebenen Aufgaben und Befugnisse kein ausreichender Wirkungskreis mehr gegeben sei und daher eine Auflösung angestrebt werde.[6]
Allgemein erfuhr der Gesetzgebungsprozess in Regierung und Parlament eine Beschleunigung durch die Übernahme bizonaler Gesetzentwürfe, die mitunter wortgleich im Ministerrat beschlossen und an den Landtag weitergeleitet wurden.[7] Mit der Bildung der „Trizone“ zum 8. April 1949 und der bevorstehenden Gründung der Bundesrepublik sollten Gesetzgebungen, die Folgen der Währungsreform betrafen, wie z. B. das D-Mark-Bilanzgesetz, in allen Ländern möglichst zeitgleich in Kraft treten. Nach der Gründung der Bundesrepublik nahm der Prozess der Rechtsangleichung des oft noch unterschiedlich geregelten Rechts in den Ländern weiter Fahrt auf. Zu den entsprechenden Beschlußvorlagen gab der Landtag eine Empfehlung zur Zustimmung.