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Die Landesregierung unter Ministerpräsident Peter Altmeier (CDU) stand 1949 nicht nur unter dem bedeutenden Eindruck der Gründung der Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949 und der damit verbundenen politischen und gesellschaftlichen Änderungen in der damals im fünften Jahre andauernden Phase der alliierten bzw. französischen Besatzung. Sie stand insbesondere vor der Herausforderung, das aus verschiedenen historischen Teilgebieten zusammengesetzte Staatsgebilde Rheinland-Pfalz als neues Landesterritorium zu festigen und die politische Durchsetzungskraft gegenüber der Militärregierung zu stärken, sowohl mit überzeugenden Argumenten als auch mit der persönlichen Beharrlichkeit derer, die als Kabinett geschlossen Verantwortung trugen.[1]
Die Landesregierung – eine Große Koalition und ihre zweite Auflage
CDU und SPD hatten nach der ersten Landtagswahl am 18. Mai 1947 und dem Scheitern der Allparteienregierung im April 1948, nachdem der Minister für Wiederaufbau Willy Feller (KPD) und kurz darauf der Minister für Wirtschaft und Verkehr Fritz Neumayer (FDP) zurückgetreten waren, eine Große Koalition gebildet.[2] Von Seiten der CDU übernahm Adolf Süsterhenn die Ressorts Justiz sowie Erziehung und Kultus, Johann Junglas neben seiner fortbestehenden Tätigkeit als Landeskommissar für die politische Säuberung das Ressort Gesundheit und Wohlfahrt und Oskar Stübinger das Ressort für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten. Ministerpräsident Altmeier übernahm zusätzlich das Ministerium für Wirtschaft und Verkehr. Von Seiten der SPD übernahm Jakob Steffan das Innenressort, Hans Hoffmann das Finanzministerium und Wilhelm Bökenkrüger das Arbeitministerium.

Staatskanzlei, Innenministerium und Justizministerium in Koblenz, vormals Oberpräsidium der Rheinprovinz, LHAKo Best. 710 Nr. 5882
Die Regierungsumbildung, die im Herbst 1949 erfolgte, kündigte sich nicht als Krise der Landesregierung an. Sie wurde vielmehr ausgelöst durch die kontinuierlichen Auseinandersetzungen mit und um den Oberregierungspräsidenten der Pfalz Franz Bögler (SPD), der insbesondere den Ministerpräsidenten und seine Verhandlungsstrategien mit der Militärregierung zu Beginn des Jahres 1949 scharf kritisiert hatte.[3] Altmeier berief Bögler Anfang Oktober 1949 als Oberregierungspräsidenten ab, nachdem die Pfalz mit der Verabschiedung der Bezirksordnung (Teil IV des Selbstverwaltungsgesetzes)[4] in einen Regierungsbezirk unter Verwaltung eines Regierungspräsidiums umgewandelt worden war, und ernannte Böglers Stellvertreter Dr. Franz Pfeiffer zum Regierungsvizepräsidenten.[5] Zuvor beschloss der Ministerrat die Aufhebung der Vereinbarung vom 1. Aug. 1947, nach der die Ernennung und Abberufung höherer Beamter durch den Ministerpräsidenten nur mit Zustimmung des Ministerrats erfolgen konnte. Auf der Grundlage des Artikels 102 der Landesverfassung wurde dies wieder alleinige Angelegenheit des Ministerpräsidenten.[6] Nach der Abberufung Böglers drängte der einflussreiche pfälzische SPD-Bezirksverband die SPD-Minister zum Rücktritt, was jedoch sowohl an Böglers Entlassung wie auch an der politischen Hauptrichtung nichts änderte. Bereits wenige Tage später führten die Koalitionäre erneute Verhandlungen, an deren Ende eine Neuauflage der Koalition stehen sollte. Die Regierungsgeschäfte übernahm derweil ein „Schrumpfkabinett“, indem die Minister Stübinger und Junglas nun außerdem für die Ressorts Finanzen bzw. Arbeit zuständig waren. Altmeier selbst übernahm das Innenressort.[7]
In den Ministerratsprotokollen fanden die Koalitionsverhandlungen keinerlei Niederschlag, obwohl sie fast zwei Monate andauerten. Die SPD verlor im Ergebnis das bedeutende Innenressort, für das Altmeier die Zuständigkeit bis zum Ende der 1. Legislaturperiode behielt. In dieser Zeit konnte er seine Position mit der Richtlinienkompetenz[8] und der Leitung der Ressorts Inneres und Wirtschaft wirkungsvoll ausbauen. Wilhelm Bökenkrüger schied endgültig aus der Regierung aus und Jakob Steffan übernahm das Ressort Soziales. Mit diesem Zuständigkeitswechsel endeten auch die öffentlich ausgetragenen Auseinandersetzungen zwischen dem vormaligen Innenminister und seinem Staatssekretär Franz-Josef Wuermeling (CDU), der schon zu Jahresbeginn die Vorlage Steffans zu einem Wiederbeschäftigungsgesetz für Beamte und im Vorfeld des Bundestagswahlkampfs im Juli 1949 die aus seiner Sicht „parteipolitisch gelenkte“ Personalpolitik des Ministers öffentlich scharf kritisiert hatte.[9]
In die Verhandlungen um die Regierungskoalition floss vor allem der künftige neue Zuschnitt der Ministerien ein, der infolge der aus finanziellen Gründen angestrebten „Verkleinerung“ der Regierung notwendig geworden war. Der SPD fielen zwei der von sieben auf fünf verminderten Ressorts zu, der CDU drei.[10] Geänderte Firmierungen der Ministerien gingen mit der Zusammenlegung von Politikfeldern ebenfalls einher.[11] Dabei sollte die Umbenennung des ehemaligen Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten in Ministerium für Ernährung, Weinbau und Forsten „die herausragende und einmalige Bedeutung des Weinbaus für die gesamte Region unterstreichen“:[12] Sie begründete die in Deutschland einmalige Tradition eines Weinbauministeriums.

Mitglieder des Ministerrats 1949 in Landau, LHAKo Best. 710 Nr. 8069
Mit der Verkleinerung der Landesregierung wurde ein Teilaspekt der seit 1948 geplanten Verwaltungsreform umgesetzt, denn Rheinland-Pfalz hatte während der französischen Besatzungszeit umfassende administrative Strukturen aufgebaut, die künftig zurückgefahren werden sollten, nachdem weitreichende Zuständigkeiten an den Bund übergingen. Zur Vorbereitung der Reform hatte der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags im Dezember 1948 einen Unterausschuss „Reform- und Sparkommission“ gegründet, der ein entsprechendes Programm ausarbeiten sollte und seit Beginn des Jahres 1949 Regierung und Landtag „Sparvorschläge“ vorlegte.[13] Nicht nur die Regierung war von den Einsparmaßnahmen betroffen. Mit der für die gesamte Landesverwaltung am 29. Aug. 1948 beschlossenen, zunächst bis Ende März 1949 befristeten, dann bis Ende September 1949 verlängerten Einstellungssperre sollte der Abbau von Planstellen möglich werden. Nach Aufhebung dieser Maßnahme Ende September 1949 setzte jedoch in den Ministerien eine „Beförderungswelle“ ein, worauf Altmeier den Beschluss einer erneuten Einstellungs- und Beförderungssperre mit sofortiger Wirkung durchsetzte.[14]
Die Zusammenarbeit der Koalitionäre war vor dem Hintergrund der stets angespannten Haushalts- und Wirtschaftslage nicht konfliktfrei. Die Protokolle lassen freilich nur ahnen, welche Diskussionen die Minister und Staatssekretäre im Spannungsfeld zwischen sozialpolitischen Ansprüchen von Gewerkschaften und Verbänden, den finanziellen Forderungen der Militärregierung und der Umsetzung innerparteilicher und weltanschaulich geprägter Grundpositionen[15] führten. Eine winzige Facette der Vehemenz, mit der im Ministerrat mitunter debattiert wurde, bildet ein vereinzelt erhaltenes Wortprotokoll, das die Debatte über die Besatzungskostenfrage Ende Mai 1949 überliefert, während diese erregte und aufschlussreiche Diskussion in der Formalprotokollierung schlicht als „längere Debatte“ festgehalten wurde.[16]