© LAVEditionsgrundsätze
Der Abdruck der Ministerratsprotokolle erfolgt grundsätzlich wortgetreu. Die seinerzeit übliche Rechtschreibung wurde daher beibehalten. Die im Text verwendeten Abkürzungen sind im Abkürzungsverzeichnis mit * gekennzeichnet. Ausnahmen von der wortgetreuen und vollständigen Wiedergabe der Protokolltexte wurden in folgenden Fällen gemacht:
- Die maschinenabhängige Schreibweise in den Protokolltexten (ohne „ß“) wurde der alten Rechtschreibung entsprechend angeglichen.
- Offensichtliche Schreibfehler von rein orthographischer Bedeutung wurden stillschweigend korrigiert.
- Sinntragende Schreibfehler und irrtümliche Schreibweise von Namen wurden ebenfalls im Text korrigiert; Wortlaut bzw. Schreibweise der Vorlage sind jedoch in den Anmerkungen vermerkt und ggf. erläutert.
- Im Text notwendige Ergänzungen sind in eckige Klammern gesetzt, aus personenschutzrechlichen Gründen notwendige Auslassungen sind entsprechend gekennzeichnet: […].
- Einfache Abkürzungen (z. B. „frz.“) wurden stillschweigend aufgelöst.
- Abkürzungen von Amtstiteln wurden ebenfalls stillschweigend aufgelöst, da sie uneinheitlich verwendet wurden.
- Zahlen als Teil der Bezeichnung von Anordnungen u. ä. wurden zur Vermeidung von Missverständnissen mit der Zählung der Tagesordnungspunkte (z. B. „1. 2. Landesverordnung…“ oder „2. Lesung“) ausgeschrieben („1. Zweite Landesverordnung…“; „Zweite Lesung“).
- Maschinenschriftliche Unterstreichungen in den Vorlagen wurden nicht übernommen, da sie aufgrund ihrer Häufigkeit das Druckbild der Edition unübersichtlich gestaltet hätten, ohne zum besseren Verständnis beizutragen. Nur in besonderen Fällen wird in der Kommentierung darauf hingewiesen.
Die Entscheidung zum ungekürzten Abdruck der Protokolle erstreckt sich auch auf darin angeführte Texte von Gesetzen und Verordnungen oder von Teilen derselben, weil eine Auslassung der entsprechenden Stellen den inhaltlichen Zusammenhang unterbrochen hätte. Gleiches gilt für die Berücksichtigung von Personalentscheidungen, weil sie über die jeweilige Einzelmaßnahme hinaus den historischen Zusammenhang der Notwendigkeit zum Aufbau einer funktionierenden Landesverwaltung verdeutlichen.[1]
Die Absatzabfolge der Vorlage wurde grundsätzlich beibehalten. Der dadurch erzeugte Eindruck einer fotographischen bzw. sperrigen Abbildung des Textes ist nicht beabsichtigt, doch hätten zu einer vollständigen Auflösung erhebliche Anpassungen im Text und in vielen Fällen sogar Wort- und Satzergänzungen vorgenommen werden müssen. Stillschweigende Abweichungen von der Absatzfolge der Vorlagen wurden nur in gravierenden Fällen zur Verbesserung der Lesbarkeit zugelassen.
Alle Überschriften von Tagesordnungspunkten sind zur besseren Übersichtlichkeit mit Fettdruck hervorgehoben.
Anlagen
Die mit den Protokollen überlieferten Anlagen (Vorlagen für Gesetze und Verordnungen, Entwürfe von Schreiben, Tagesordnung) wurden grundsätzlich nicht abgedruckt. Davon ausgenommen wurden zwei Texte (Beschlüsse der 4. Ministerratssitzung am 17. Dezember 1946; Kommuniqué zur 81. Ministerratssitzung vom 25. Juni 1948), die formal als Bestandteile des Protokolls interpretiert werden können.
Formular
Die Protokolleinleitungen mit den Angaben zu Teilnehmern, Zeit und Ort wurden aus Gründen der Vereinfachung nicht wörtlich abgedruckt, sondern die entsprechenden Angaben sind im Kopf des Wiedergabeformulars standardisiert und ggf. mit Zusätzen (Nachweis von im Dokumentenkopf der Vorlage nicht genannten, aber im Text selbst als anwesend bezeichneten Personen) erfasst.
Die im Protokoll tatsächlich behandelte Tagesordnung ist zur besseren Übersicht aus dem jeweiligen Protokolltext erschlossen und dem Abdruck vorangestellt worden. Soweit Reihenfolge und Zählung der faktisch behandelten Tagesordnungspunkte der schriftlich vorgegebenen Tagesordnung entsprechen, sind die darauf vermerkten Ordnungszahlen beibehalten und vorangestellt worden. Wo diese Reihenfolge bei der Behandlung im Ministerrat geändert wurde, ist die ursprüngliche Ordnungszahl in Klammern hinter dem jeweiligen Tagesordnungspunkt angefügt. Die Berücksichtigung der geplanten Tagesordnung im Sitzungsverlauf bleibt somit am Vorhandensein und an der Stellung dieser Ordnungszahlen erkennbar.
Da die Tagesordnungspunkte in den Protokolltexten selbst häufig ohne Ordnungszahlen erscheinen, sind in solchen Fällen zur besseren Übersicht und zur Orientierung bei Verweisen alle fehlenden Zählzeichen durch Großbuchstaben (A-Z; ggf. fortgesetzt durch A°, B° etc.) ergänzt worden. Schrägstriche hinter den TOP-Zeichen weisen auf Unterpunkte (bes. bei Behandlung der Landtagstagesordnung im Ministerrat) hin.
Ebenso ergänzt wurden fehlende Überschriften im Eingang der einzelnen Protokollabschnitte,[2] um die darin behandelten Tagesordnungspunkte entsprechend kenntlich zu machen.
Da die Ministerratsprotokolle nicht einheitlich überliefert sind,[3] weist die Kommentierung für jedes einzelne Protokoll zu Anfang des Textabdrucks in einer Kopffußnote die zentrale Überlieferung mit Angaben zur Überlieferungsform (Ausfertigung – Durchschrift) nach.[4] Auch eventuell zum Protokoll gehörende Anlagen werden an dieser Stelle nachgewiesen und zur besseren Übersichtlichkeit durchgezählt.
Kommentierung
Die Kommentierung weist im Regelfall bei der jeweils ersten Behandlung eines Themas die entsprechende Aktenüberlieferung der Staatskanzlei und des jeweils zuständigen Ministeriums nach, bzw. die Überlieferung anderer Ministerien, wenn aufgrund von Überlieferungslücken die entsprechenden Akten nur oder überwiegend dort nachgewiesen werden konnten. Ebenso wird die grundlegende Literatur nach Möglichkeit bei der ersten Besprechung eines Themas für den Gesamtkomplex angeführt. In gleicher Weise erfolgt bei Gesetzesvorhaben und Verordnungen grundsätzlich stets bei der ersten Behandlung der Nachweis des gesamten Fortganges über die Behandlung im Landtag (mit Nachweis der entsprechenden Sitzung und Drucksache) bis zur ggf. erfolgten Ausfertigung im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl. I). Jede weitere Behandlung im Ministerrat wird lediglich unter Verweis auf die unmittelbar vorausgegangene Beratung („Zuletzt“) und die nächst folgende („Fortgang“) mit der ‚Beratungskette‘ verzahnt. Die einführende Kommentierung bei der jeweils ersten Erwähnung einer Angelegenheit ist über das Sachregister und die chronologische Übersicht der Tagesordnungspunkte[5] aufzufinden. Nur in Ausnahmefällen wurden in Zusammenhang mit dem Nachweis der parlamentarischen Behandlung auch die dazugehörigen Ausschusssitzungen aufgenommen, weil sie im Regelfall über die Parlamentsdrucksachen zu greifen sind. Zusätzliche Hinweise werden mit „Vgl.“ angezeigt.
Nach Möglichkeit wurde der Fortgang einer Angelegenheit im Ministerrat über den hier bearbeiteten Zeitraum hinaus nachgewiesen. Da die entsprechenden Protokolle jedoch noch nicht editorisch bearbeitet sind, muss sich der Verweis auf einen eventuellen Fortgang auf die Nennung der Sitzung und die Angabe der archivischen Belegstelle beschränken.
Für alle im Protokolltext erwähnten Personen wurden nach Möglichkeit und unter Berücksichtigung der archivgesetzlichen und datenschutzrechtlichen Bestimmungen berufs- bzw. amtsbezogene Kurzbiographien erstellt, die bei der ersten Erwähnung in der Kommentierung bzw. über den Personenindex zu finden sind. Die Kurzbiographien der Mitglieder des Ministerrates sind in den Anhang eingefügt.[6]
Ein erschöpfender Nachweis der zu einem Tagesordnungspunkt vorhandenen Überlieferung kann und sollte – auch im Interesse einer vertretbaren Relation von Aufwand und Ergebnis – hier nicht geboten werden. Daher sind die entsprechenden konkreten Verweise und Nachweise, analog zur Verfahrensweise bei den entsprechenden Editionsvorhaben anderer Bundesländer, im Regelfall beschränkt auf die eigene Behördenüberlieferung, die für Rheinland-Pfalz im Landeshauptarchiv Koblenz und im Landesarchiv Speyer archiviert ist. Auf andere Archive bzw. darin vorhandene, potentiell einschlägige Bestände wird (insbesondere in den biographischen Anmerkungen) hingewiesen.[7] Aber auch für das Bemühen um den Nachweis der unmittelbar zu den Protokollen gehörigen rheinland-pfälzischen Überlieferung musste ein begrenzender Rahmen gezogen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um konkrete in den Protokollen genannte, in den entsprechenden Anlagen jedoch nicht vorhandene Schriftstücke handelte. Aufgrund des Sammelcharakters vieler Akten gerade aus der Anfangszeit des Landes konnte die Recherche nach solchen einzelnen Stücken nicht immer bis zum Ende geführt werden, weil dies die Durchsicht von Tausenden von Einzelschriftstücken verlangt hätte und eine dies ermöglichende Einzelblatterschließung im Regelfall von archivischer Seite nicht geleistet werden kann.[8] Die Formulierung eines Negativergebnisses („konnte nicht nachgewiesen werden“) ist daher nie absolut zu verstehen, sondern stets relativ im Hinblick auf die im Rahmen eines vertretbaren Aufwandes bestehenden Möglichkeiten der Recherche.
Zitierweise
Grundsätzlich werden die Archivalien unabhängig vom Inhalt in aufsteigender Nummernfolge angegeben. Davon ausgenommen ist der Nachweis der Überlieferung der Protokolle, deren jeweilige Serie in der Reihenfolge ihrer formalen Qualitäten (Ausfertigung – Durchschlag) angeführt wird. Für bereits edierte Archivalien wird lediglich auf die Quellenedition verwiesen, es sei denn, dass inzwischen eine bislang unbekannt archivische Fundstelle ergänzt werden muss.
Vor- und Rückverweise auf abgedruckte Protokolltexte erfolgen lediglich unter Angabe der jeweiligen Ministerratssitzung (MRS) mit Datum. Alle Verweise auf Sitzungen bzw. Protokolle außerhalb des hier bearbeiteten Zeitraums sind darüber hinaus archivisch nachgewiesen.[9]
Personen sind im Regelfall nicht in das Verweissystem einbezogen, da die erste Erwähnung mit der dort niedergelegten Kurzbiographie über das Personenregister aufgefunden werden kann. Ausgenommen davon sind Fälle, die mit sachlichen Entscheidungen des Ministerrates zusammenhängen und daher in das Verweissystem der Tagesordnungspunkte eingebunden sind.
Für Personen, deren Biographie aufgrund ihrer zeithistorischen Bedeutung in allgemeinen Nachschlagwerken aufgefunden werden kann, wurde auf die entsprechenden Literaturhinweise im Regelfall verzichtet.
Um das textliche Volumen der Kommentierung zu begrenzen, wurden für wiederholt genannte Amtstitel und Institutionen Abkürzungen verwendet, die über das Abkürzungsverzeichnis aufzulösen sind. Da sich die meisten der in der Kommentierung angeführten Akten im Landeshauptarchiv Koblenz befinden, wird darauf verzichtet, das entsprechende Archivkürzel dafür zu verwenden. Sofern also nur eine Bestandsangabe gemacht wird, handelt es sich stets um einen im Landeshauptarchiv Koblenz verwahrten Archivbestand.